RS Vwgh 1999/3/23 97/14/0172

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Veröffentlicht am 23.03.1999
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Index

21/01 Handelsrecht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §124;
BAO §189 Abs4;
EStG 1988 §4 Abs1;
EStG 1988 §4 Abs3;
HGB §4;

Rechtssatz

Bei der Beurteilung, ob ein Gewerbebetrieb einen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, ist auf die tatsächlichen Umstände im Einzelfall auf Grund einer Gesamtbetrachtung abzustellen. Die Abgrenzung von Voll- und Minderkaufleuten iSd § 4 HGB richtet sich nach quantitativen und qualitativen Merkmalen (Hinweis Straube, Kommentar zum HGB/2, § 4 Rz 4).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997140172.X01

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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