RS Vwgh 1999/11/30 94/14/0158

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.11.1999
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §5;

Rechtssatz

Zum notwendigen Betriebsvermögen gehören auch Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, auch wenn es sich hiebei um eine Forderung aus einem Hilfsgeschäft (Veräußerung des größten Teiles des Kundenstockes) handelt. Denn dieser Vorgang wird im Rahmen des Betriebes verwirklicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1994140158.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten