RS Vwgh 2001/12/18 98/15/0177

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.2001
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §4 Abs1;
EStG 1988 §4 Abs4;
EStG 1988 §6;
EStG 1988 §9 Abs1;
EStG 1988 §9 Abs3;

Rechtssatz

Aus der die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen berücksichtigenden Auslegung des § 4 Abs 1 EStG iVm § 6 EStG ergibt sich die zwingende einkommensteuerrechtliche Regelung, dass im Betriebsvermögen, welches für die steuerliche Gewinnermittlung maßgebend ist, nur solche negative Wirtschaftsgüter berücksichtigt werden dürfen, die mit einer Belastung des Steuerpflichtigen verbunden sind und ihre wirtschaftliche Verursachung vor dem Bilanzstichtag haben (Hinweis E 27. November 2001, 2001/14/0081, hinsichtlich Rückstellungsbildung für den Fall der Gewinnermittlung nach § 5 Abs 1 EStG; Hofstätter/Reichel, EStG 1988, Tz 28ff zu § 9).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998150177.X03

Im RIS seit

08.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten