RS Vwgh 2001/12/18 98/15/0019

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Veröffentlicht am 18.12.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §4 Abs1;
EStG 1988 §5 Abs1;

Rechtssatz

Der nicht betrieblich genutzte Teil kann bei der Gewinnermittlung nach § 5 Abs 1 EStG zum gewillkürten Betriebsvermögen erklärt werden, wenn er nicht notwendiges Privatvermögen darstellt. Die Aufteilung eines gemischt genutzten Gebäudes unterbleibt, wenn einer der beiden verbleibenden Teile nur von untergeordneter Bedeutung ist, was anzunehmen ist, wenn dieser Teil weniger als 20% des Objektes umfasst (Hinweis E 10. April 1997, 94/15/0211).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998150019.X03

Im RIS seit

08.05.2002

Zuletzt aktualisiert am

28.11.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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