Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §184;EStG 1988 §16 Abs1 Z8 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/13/0132 E 10. August 2005 RS 4 Stammrechtssatz Ist die Feststellung des abgabenrechtlich erheblichen Sachverhaltes durch einen Akt der Schätzung vorzunehmen, was bei der Ermittlung fiktiver Anschaffungskosten regelmäßig der Fall i... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 litb;
Rechtssatz: Gerade für Häuser mit Objekten, deren Mietzinsbildung gesetzlichen Beschränkungen unterliegt, hat der Verwaltungsgerichtshof dem Bauzeitwert des Gebäudes Relevanz für die Wertermittlung nach § 16 Abs. 1 Z 8 lit. b zweiter Satz EStG 1988 regelmäßig abgesprochen und vielmehr eine solche Ermittlung der fiktiven Anschaffungskos... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §184;EStG 1988 §16 Abs1 Z8 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/13/0132 E 10. August 2005 RS 4 Stammrechtssatz Ist die Feststellung des abgabenrechtlich erheblichen Sachverhaltes durch einen Akt der Schätzung vorzunehmen, was bei der Ermittlung fiktiver Anschaffungskosten regelmäßig der Fall i... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 litb;
Rechtssatz: Gerade für Häuser mit Objekten, deren Mietzinsbildung gesetzlichen Beschränkungen unterliegt, hat der Verwaltungsgerichtshof dem Bauzeitwert des Gebäudes Relevanz für die Wertermittlung nach § 16 Abs. 1 Z 8 lit. b zweiter Satz EStG 1988 regelmäßig abgesprochen und vielmehr eine solche Ermittlung der fiktiven Anschaffungskos... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Bediensteter der Casinos Austria AG. Er beantragte im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1996 unter anderem die Absetzung von Aufwendungen für Familienheimfahrten in Höhe von 98.256 S (Dieser Betrag ist das Kilometergeld für 40 Fahrten zu je 267 Kilometer pro einfacher Strecke). Das Finanzamt anerkannte die geltend gemachten Aufwendungen nicht und führte in seiner Begründung: aus, dass bei einem allein stehenden Steuerpflichtigen Aufwendungen für e... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Staatsbürger der Republik Bosnien-Herzegowina. Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung für 2001 machte er unter dem Titel Familienheimfahrten zu seiner in Bosnien-Herzegowina lebenden Familie Werbungskosten in Höhe von 25.920 S geltend. Der Beschwerdeführer führte aus, dass er bis zu seiner Pensionierung am 1. Juli 2001 bzw. der Zustellung des Pensionsbescheides vom 3. September 2001 regelmäßig von seinem inländischen Arbeitsort in Linz an seinen Familienwo... mehr lesen...
Ing. T.S., die mitbeteiligte Partei, erzielte im Streitjahr 2000 u.a. als Angestellter der T GmbH Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Mit seiner Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für 2000 machte Ing. T.S. Werbungskosten, die der Arbeitgeber nicht berücksichtigen konnte, geltend und schlüsselte diese in einer Beilage auf. Er habe eine Liegenschaft in E. gekauft und setze aus den Anschaffungskosten von rund 4,500.000 S einen Gebäudeanteil von 75 % an, den ... mehr lesen...
Ing. T.S., die mitbeteiligte Partei, erzielte im Streitjahr 2000 u.a. als Angestellter der T GmbH Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Mit seiner Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für 2000 machte Ing. T.S. Werbungskosten, die der Arbeitgeber nicht berücksichtigen konnte, geltend und schlüsselte diese in einer Beilage auf. Er habe eine Liegenschaft in E. gekauft und setze aus den Anschaffungskosten von rund 4,500.000 S einen Gebäudeanteil von 75 % an, den ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/14/0039 E 15. November 2005 RS 2
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshof ist die Frage, ob einem Arbeitnehmer zuzumuten ist, seinen Wohnsitz in den Nahebereich seiner Arbeitsstätte zu verlegen, nach den Umstä... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/14/0039 E 15. November 2005 RS 1 Stammrechtssatz Wie der Verwaltungsgerichtshof schon wiederholt ausgesprochen hat, ist die Beibehaltung des Familienwohnsitzes aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit, die in unüblicher Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wi... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Beibehaltung eines Familienwohnsitzes ist aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit, die in unüblich weiter Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wird, nicht durch die Erwerbstätigkeit, sondern durch Umstände veranlasst, die außerhalb der Erwerbstätigkeit li... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist die Ermittlung der Absetzung für Abnutzung (AfA) für eine vom Beschwerdeführer unentgeltlich erworbene Liegenschaft unter Anwendung der Bestimmungen des § 16 Abs. 1 Z 8 lit. b und e EStG 1988 strittig. Im angefochtenen Bescheid wird ausgeführt, der Beschwerdeführer habe per 1. Mai 1999 eine vermietete Liegenschaft von seiner Mutter im Schenkungsweg erworben. Als AfA-Bemessungsgrundlage habe der Beschwerdeführer - basierend auf dem Gutachten eines gerichtlich... mehr lesen...
Der Ehemann der Beschwerdeführerin war grundbücherlicher Eigentümer einer Liegenschaft in Wien. Die Beschwerdeführerin und ihr Ehemann schlossen einen mit 28. Juli 1989 datierten Bestandvertrag über dieses Grundstück, welches nach § 1 Z 4 dieses Vertrages nur "zum Zweck der Bebauung (Zweifamilienhaus) verwendet werden" durfte. Das "Mietverhältnis" begann nach § 2 Z 1 des Vertrages am 1. Juli 1989 und wurde "auf unbestimmte Zeit abgeschlossen". Es konnte von beiden Teilen unter Einhalt... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist die Ermittlung der Absetzung für Abnutzung (AfA) für eine vom Beschwerdeführer unentgeltlich erworbene Liegenschaft unter Anwendung der Bestimmungen des § 16 Abs. 1 Z 8 lit. b und e EStG 1988 strittig. Im angefochtenen Bescheid wird ausgeführt, der Beschwerdeführer habe per 1. Mai 1999 eine vermietete Liegenschaft von seiner Mutter im Schenkungsweg erworben. Als AfA-Bemessungsgrundlage habe der Beschwerdeführer - basierend auf dem Gutachten eines gerichtlich... mehr lesen...
Der Ehemann der Beschwerdeführerin war grundbücherlicher Eigentümer einer Liegenschaft in Wien. Die Beschwerdeführerin und ihr Ehemann schlossen einen mit 28. Juli 1989 datierten Bestandvertrag über dieses Grundstück, welches nach § 1 Z 4 dieses Vertrages nur "zum Zweck der Bebauung (Zweifamilienhaus) verwendet werden" durfte. Das "Mietverhältnis" begann nach § 2 Z 1 des Vertrages am 1. Juli 1989 und wurde "auf unbestimmte Zeit abgeschlossen". Es konnte von beiden Teilen unter Einhalt... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;
Rechtssatz: Unter Nutzungsdauer im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 8 lit. e EStG 1988 ist die normale technische und wirtschaftliche Nutzungsdauer zu verstehen. Sie ist keine errechenbare, sondern nur eine im Schätzungswege feststellbare Größe (Hinweis E 29. März 2007, 2004/15/0006, mwN). European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;
Rechtssatz: Die (Rest-)Nutzungsdauer eines erworbenen Wohngebäudes hängt vornehmlich vom Bauzustand im Zeitpunkt des Erwerbes ab (vgl. z.B. die hg. Erkenntnisse vom 22. Juni 2001, 2001/13/0021, VwSlg 7626 F/2001, vom 25. September 2002, 97/13/0098, vom 17. Dezember 2003, 2001/13/0277, und vom 29. März 2007, 2004/15/0006). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;
Rechtssatz: Der dem Abgabepflichtigen obliegende Nachweis einer kürzeren als der in § 16 Abs. 1 Z. 8 lit. e EStG 1988 gesetzlich vermuteten Nutzungsdauer kann grundsätzlich nur mit einem Gutachten über den (technischen) Bauzustand erbracht werden. Das vom Steuerpflichtigen vorgelegte Gutachten unterliegt der freien Beweiswürdigung durc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §293b;EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;EStG 1988 §7 Abs1;
Rechtssatz: Mit den Einkommensteuererklärungen samt Beilagen hat die Abgabepflichtige Werbungskosten geltend gemacht, deren Berechnung eine AfA zu Grunde gelegt, dabei auf eine zehnjährige Nutzungsdauer abgestellt und lediglich zu erkennen gegeben, dass es sich b... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;
Rechtssatz: Dass die Bestimmung des § 16 Abs. 1 Z 8 lit. e EStG 1988 auf Gebäude auf eigenem Grund und Boden beschränkt wäre, auf Superädifikate (Gebäude auf fremdem Grund und Boden) sohin nicht anwendbar wäre, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2007:2004130... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §167 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;
Rechtssatz: Mit der Vorschrift des § 16 Abs. 1 Z 8 lit. e EStG 1988 stellt das Gesetz die Vermutung im Sinne des § 167 Abs. 1 BAO auf, dass die Nutzungsdauer eines Gebäudes, das der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dient, 66 2... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 litb;
Rechtssatz: Die Tauglichkeit der Wertermittlung nach dem Ertragswert für vermietete Gebäude hat der Verwaltungsgerichtshof bereits mehrmals zum Ausdruck gebracht (Hinweis E 5. Oktober 1988, 87/13/0075; E 20. Juli 1999, 98/13/0109, 0158, VwSlg 7428 F/1999; E 10. August 2005, 2002/13/0132). An dieser Beurteilung änderte sich auch dann ni... mehr lesen...
Index: 22/03 Außerstreitverfahren23/04 Exekutionsordnung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 litb;EStG 1988 §6;LiegenschaftsbewertungsG 1992;RealschätzO 1897; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/13/0132 E 10. August 2005 RS 2
(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Die Ermittlung fiktiver Anschaffungskosten einer bebauten Liegenschaft ist durch einen Schätzungsak... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;
Rechtssatz: Unter Nutzungsdauer im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 8 lit. e EStG 1988 ist die normale technische und wirtschaftliche Nutzungsdauer zu verstehen. Sie ist keine errechenbare, sondern nur eine im Schätzungswege feststellbare Größe (Hinweis E 29. März 2007, 2004/15/0006, mwN). European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;
Rechtssatz: Die (Rest-)Nutzungsdauer eines erworbenen Wohngebäudes hängt vornehmlich vom Bauzustand im Zeitpunkt des Erwerbes ab (vgl. z.B. die hg. Erkenntnisse vom 22. Juni 2001, 2001/13/0021, VwSlg 7626 F/2001, vom 25. September 2002, 97/13/0098, vom 17. Dezember 2003, 2001/13/0277, und vom 29. März 2007, 2004/15/0006). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;
Rechtssatz: Der dem Abgabepflichtigen obliegende Nachweis einer kürzeren als der in § 16 Abs. 1 Z. 8 lit. e EStG 1988 gesetzlich vermuteten Nutzungsdauer kann grundsätzlich nur mit einem Gutachten über den (technischen) Bauzustand erbracht werden. Das vom Steuerpflichtigen vorgelegte Gutachten unterliegt der freien Beweiswürdigung durc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §293b;EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;EStG 1988 §7 Abs1;
Rechtssatz: Mit den Einkommensteuererklärungen samt Beilagen hat die Abgabepflichtige Werbungskosten geltend gemacht, deren Berechnung eine AfA zu Grunde gelegt, dabei auf eine zehnjährige Nutzungsdauer abgestellt und lediglich zu erkennen gegeben, dass es sich b... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;
Rechtssatz: Dass die Bestimmung des § 16 Abs. 1 Z 8 lit. e EStG 1988 auf Gebäude auf eigenem Grund und Boden beschränkt wäre, auf Superädifikate (Gebäude auf fremdem Grund und Boden) sohin nicht anwendbar wäre, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2007:2004130... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §167 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;
Rechtssatz: Mit der Vorschrift des § 16 Abs. 1 Z 8 lit. e EStG 1988 stellt das Gesetz die Vermutung im Sinne des § 167 Abs. 1 BAO auf, dass die Nutzungsdauer eines Gebäudes, das der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dient, 66 2... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 litb;
Rechtssatz: Die Tauglichkeit der Wertermittlung nach dem Ertragswert für vermietete Gebäude hat der Verwaltungsgerichtshof bereits mehrmals zum Ausdruck gebracht (Hinweis E 5. Oktober 1988, 87/13/0075; E 20. Juli 1999, 98/13/0109, 0158, VwSlg 7428 F/1999; E 10. August 2005, 2002/13/0132). An dieser Beurteilung änderte sich auch dann ni... mehr lesen...