Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1;Rechtssatz
Mit der Geltendmachung des Kilometergeldes entscheidet sich der Steuerpflichtige dafür, dass die berufliche Nutzung nicht entsprechend den tatsächlichen (nachgewiesenen) Aufwendungen, sondern im Wege einer Schätzung berücksichtigt wird. Diesfalls können nicht neben den pauschalen Sätzen des Kilometergeldes auch noch einzelne bestimmte Aufwendungen als Werbungskosten beansprucht werden (vgl. das hg. Erkenntnis vom 9. Dezember 1992, 91/13/0094).Mit der Geltendmachung des Kilometergeldes entscheidet sich der Steuerpflichtige dafür, dass die berufliche Nutzung nicht entsprechend den tatsächlichen (nachgewiesenen) Aufwendungen, sondern im Wege einer Schätzung berücksichtigt wird. Diesfalls können nicht neben den pauschalen Sätzen des Kilometergeldes auch noch einzelne bestimmte Aufwendungen als Werbungskosten beansprucht werden vergleiche das hg. Erkenntnis vom 9. Dezember 1992, 91/13/0094).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2012150074.X08Im RIS seit
06.05.2015Zuletzt aktualisiert am
29.10.2015