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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1;Rechtssatz
Dass bei einer Dienstzuteilung eines Beamten der - nicht nach dienstrechtlichen, sondern allein nach einkommensteuerrechtlichen Gesichtspunkten zu bestimmende - Mittelpunkt der Tätigkeit in der bisherigen Dienststelle aufgegeben und während der Dauer der Dienstzuteilung am neuen Ort begründet wird, sofern die Dienstzuteilung zumindest fünf aufeinanderfolgende Arbeitstage umfasst, hat der Verwaltungsgerichtshof schon im Erkenntnis vom 21. September 1993, 93/14/0136, ausgesprochen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2012150074.X04Im RIS seit
06.05.2015Zuletzt aktualisiert am
29.10.2015