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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z10;Rechtssatz
Das Berufsbild des Lehrers beinhaltet über die Aufgabe der reinen Wissensvermittlung hinaus auch persönlichkeitsbildende Komponenten. Um den darin und allgemein im Lehrberuf gelegenen Anforderungen zu genügen und auch um einer erfolgreichen Wissensvermittlung gerecht zu werden, sind einschlägige psychologische Kenntnisse unzweifelhaft sinnvoll. Es ist damit auch die psychologische Fortbildung bei einem in kaufmännischen - bzw. im vorliegenden Fall: technischen - Fächern unterrichtenden Lehrer berufsspezifisch.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2011150068.X03Im RIS seit
30.07.2014Zuletzt aktualisiert am
28.06.2018