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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1;Rechtssatz
Im Regelfall von Familienheimfahrten verfügt der Erwerbstätige am Arbeitsort über einen weiteren Wohnsitz, der ihm durchgehend zur Verfügung steht. Geht es um die Anmietung einer Unterkunft in einem Beherbergungsbetrieb, kann der Umstand, dass das Zimmer durchgehend angemietet wurde, ein Indiz für das Verweilen des Arbeitnehmers am Beschäftigungsort sein. Doch wird auch in die Betrachtung miteinzubeziehen sein, mit welchem Aufwand die Aufgabe der Unterkunft verbunden ist, wie weit entfernt vom Beschäftigungsort sich der Familienwohnsitz befindet sowie die Länge des arbeitsfreien Zeitraumes. Zudem kann auch dem Umstand Bedeutung zukommen, ob bzw. mit welchen Mehrkosten die durchgehende Anmietung eines Zimmers für den Dienstnehmer (Übernahme der Nächtigungskosten durch den Arbeitgeber) verbunden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2012150074.X02Im RIS seit
06.05.2015Zuletzt aktualisiert am
29.10.2015