Mit dem gegenständlichen Straferkenntnis wurde Herrn G D vorgeworfen, er habe eine Funkempfangsanlage, nämlich ein Laserwarngerät der Type "Cobra Laser LD 200" im PKW mit dem Kennzeichen I-...1 1. in der Zeit vom 21.4.1993 bis 23.1.1994 unbefugt besessen, 2. in der Zeit vom 21.4.1993 bis 23.1.1994 unbefugt betrieben. Er habe dadurch Übertretungen nach §26 Abs1 Z1 und 2 des Fernmeldegesetzes, BGBl. Nr.170/1949, begangen und wurden über ihn gemäß §26 Abs1 Fernmeldegesetz Geldstrafen zu 1. in... mehr lesen...
Rechtssatz: Laserwarngeräte sind bewilligungspflichtige Funkanlagen iS §4 Abs1 Fernmeldegesetz 1949. Zur Bestimmung des Tatortes des unerlaubten Besitzes und Betriebes eines solchen Gerätes ist die richtige Bezeichnung des Kraftfahrzeuges als Anbringungsort erforderlich. mehr lesen...
Mit dem gegenständlichen Straferkenntnis wurde Herrn K B vorgeworfen, er habe am 4.2.1994 um 12.50 Uhr in H einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW auf der L 8 in Richtung Süden gelenkt und an der Kreuzung der L 8/B 171/B 171a (Her Innbrücke) trotz gelbem nicht blinkendem Licht nicht an der Haltelinie angehalten. Er habe dadurch eine Übertretung nach §38 Abs1a StVO begangen und wurde über ihn eine Geldstrafe in der Höhe von S 500,- verhängt. In der Begründung: wird ausgeführt, daß die g... mehr lesen...
Rechtssatz: §38 Abs1 StVO beinhaltet kein absolutes Anhaltegebot, da weiterzufahren ist, wenn ein sicheres Anhalten nicht möglich ist. Die spruchgemäße Feststellung, daß ein sicheres Anhalten möglich gewesen wäre, ist wesentliches Tatbestandsmerkmal für eine Übertretung nach §38 Abs1 StVO. mehr lesen...
Rechtssatz: Dem Konkretisierungsgebot des § 44a Z. 1 VStG ist im Hinblick auf § 239 Abs. 1 OöLAO nicht entsprochen, wenn weder aus dem
Spruch: oder der
Begründung: des Straferkenntnisses noch aus dem Verfahrensakt ersichtlich ist, worin die Abgabenverkürzung gelegen ist, insbesondere, ob diese unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht bewirkt wurde. Die einjährige Verfolgungsverjährungsfrist ist - da es sich insoweit um ein Erfolgsdelikt handelt ... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Falle von Übertretungen nach § 28 AuslBG ist im Zweifel der Sitz des Unternehmens des Arbeitgebers der Tatort, denn dort werde in der Regel die gegebenenfalls nach diesem Gesetz verpönte Beschäftigung (§ 2 Abs 1 AuslBG) ausländischer Arbeitskräfte eingegangen und von dort aus wäre die allenfalls fehlende Beschäftigungsbewilligung zu beantragen gewesen. Die Angabe des Ortes, an dem die illegal beschäftigten Ausländer ihre Arbeitsleistung erbracht hätten, diene nur der näheren... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein wegen Beihilfe verurteilendes Straferkenntnis muß konkrete Darlegungen darüber enthalten, worin die vorsätzliche Beihilfehandlung des Beschuldigten gelegen sein soll und aus welchen Umständen daraus die Schuldform des Vorsatzes abzuleiten ist. Ein Gestatten des Verweilens der Gäste in den Betriebsräumen nach Eintritt der Sperrstunde erfüllt den Tatbestand des § 152 Abs. 2 GewO und kann nur dem Gastgewerbetreibenden als dem unmittelbaren Täter zugerechnet werden, vermag jedo... mehr lesen...
Rechtssatz: Kein wesentliches Tatbestandsmerkmal im Sinne des § 44 a Z 1 VStG stellt die Angabe von Marke und Type eines Kraftfahrzeuges bei einer Abgabenhinterziehung nach § 2 Stmk ParkgebG dar, und zwar unabhängig von der Anmeldung auf ein Wechselkennzeichen. Schlagworte landesges. Abgabenstrafrecht Tatbestandsmerkmal Kfz-Marke und -Type mehr lesen...
Rechtssatz: § 11 Abs 1 Slbg AbfallG enthält mehrere Verpflichtungen für den Sonderabfallbesitzer. Unter anderem sind Sonderabfälle so zwischenzulagern, daß daraus für die im § 1 genannten Interessen keine nachteiligen Auswirkungen entstehen und solche Abfälle dem Zugriff Dritter oder betriebsfremder Personen entzogen sind. Ein § 44a Z 1 VStG entsprechender Tatvorwurf erfordert daher eine Konkretisierung dahingehend, welcher dieser Verpflichtungen bei der Zwischenlagerung zuwidergehandelt w... mehr lesen...
Rechtssatz: In einer Lebensmittelverwaltungsstrafsache ist ua dem Konkretisierungsgebot dann nicht entsprochen, wenn die erste Verfolgungshandlung - vorliegend eine Strafverfügung - nicht auf das bereits vorliegende Gutachten der Lebensmitteluntersuchungsanstalt, sondern lediglich auf die Angaben des Anzeigers bezug nimmt (vgl E 24 zu § 32 Abs 2 VStG in Hauer-Leukauf, Handbuch des Österreichischen Verwaltungsverfahrens, 4. Auflage, 1990, Prugg-Verlag, Eisenstadt) (Einstellung des Verfahren... mehr lesen...
Beachte VwGH 17.6.1983, Zl. 83/02/0095 Rechtssatz: Nach § 44a Z. 1 VStG hat der
Spruch: eines Straferkenntnisses die als erwiesen angenommene Tat zu enthalten. Diesem Erfordernis wird u.a. nur dann entsprochen, wenn im
Spruch: eines Straf-erkenntnisses die Zeit der Begehung der angelasteten Verwaltungsübertretung möglichst präzise angegeben wird. Dem Berufungswerber ist im angefochtenen Straferkenntnis zur Last gelegt worden, er habe am 2.11.1991 um 20.10 Uhr auf einer Straße mit öffen... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Tatort einer Übertretung nach § 2 Stmk. Parkgebührengesetz ist mit Graz, Leonhardstraße vor der Schule nicht ausreichend konkretisiert, wenn es sich um einen ca. 1,4 km langen Straßenzug handelt, in dessen Verlauf sich mehrere Schulen befinden. Schlagworte landesges. Abgabenstrafrecht Tatort mehr lesen...
Rechtssatz: Der Vorschrift des § 44a VStG ist dann entsprochen, wenn im
Spruch: des Straferkenntnisses dem Beschuldigten die Tat in so konkretisierter Umschreibung vorgeworfen ist, daß er (im ordentlichen Verwaltungsstrafverfahren, gegebenenfalls auch in einem Wiederaufnahmeverfahren) in die Lage versetzt wird, auf den konkreten Tatvorwurf bezogene Beweise anzubieten, um eben diesen Tatvorwurf zu widerlegen und der
Spruch: geeignet ist, den Beschuldigten rechtlich davor zu schützen, wegen de... mehr lesen...
Rechtssatz: Zur Unterscheidung der Delikte nach § 37 Abs 3 und Abs 6 StVO ist zur Konkretisierung der Tat die Angabe der Form des gegebenen Haltezeichens wesentlich. Wird im erstinstanzlichen Verfahren das Verhalten des Beschuldigten unter § 37 Abs 3 StVO subsumiert und auch der bezügliche Verfolgungsvorhalt gemacht, ist das Verfahren dann einzustellen, wenn im Rahmen des Berufungsverfahrens sich ein Verhalten des Beschuldigten nach § 37 Abs 6 StVO herausstellt und ein solcher Vorhalt nich... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Verstoß gegen die Vorrangregeln, im konkreten Fall des § 38 Abs 4 (vierter Satz) StVO, setzt die wesentlichen Tatbestandsmerkmale des § 19 Abs 7 StVO voraus, wonach der Wartepflichtige den Vorrangberechtigten zu unvermitteltem Abbremsen oder Ablenken seines Fahrzeuges genötigt hat. Damit lautet hier die verletzte Verwaltungsvorschrift § 38 Abs 4 i.V. mit § 19 Abs 7 StVO (vgl. VwGH 11.04.1984, 81/03/0170, sowie 14.05.1982, 81/02/0351). Schlagworte Straßenverkehrsordnung... mehr lesen...
Rechtssatz: Wesentliches Tatbestandsmerkmal des Verstoßes gegen die Reinigungs(und Streu-)pflicht des § 93 Abs 1 StVO ist der Umstand, daß sich die betreffenden Gehsteige und Gehwege ...in einer Entfernung von nicht mehr als 3 m... entlang der unverbauten land- und forstwirtschaftlichen Liegenschaften befinden. Schlagworte Straßenverkehrsordnung Tatort Tatbestandsmerkmal mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 29. Juli 1993, Zl 3-****-93, erkannte die Bezirkshauptmannschaft Mödling den nunmehrigen Berufungswerber schuldig, am 28. November 1992, um 14.35 Uhr, auf der A **, D********autobahn, von W*** kommend in Fahrtrichtung S********, von km 13,0 bis km 15,5, als Lenker des Fahrzeuges PKW ** **HC, nicht so weit rechts gefahren zu sein, wie dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar und dies ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästig... mehr lesen...
Rechtssatz: Beim Tatvorwurf nach § 7 Abs 1 StVO ist dem Konkretisierungsgebot nur dann entsprochen, wenn innerhalb der Verfolgungsverjährungsfrist in Tatortkonkretisierung dem Beschuldigten entweder die Hausnummer der benachbarten Häuser angeführt, oder dem Berufungswerber vorgehalten wurde, "im Bereich unmittelbar nach den Schwellen in der X-Straße" den rechten Fahrbahnrand nicht eingehalten zu haben (teilweise Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...
Rechtssatz: Dem Konkretisierungsgebot nach § 44a VStG wird bei dem Vorhalt der Verwaltungsübertretung nach § 52 lit a Z 11a StVO nicht entsprochen, wenn aus dem Vorhalt innerhalb der Verjährungsverfolgungsfrist nicht entnommen werden kann, auf welcher Wegstrecke der Beschuldigte eine überhöhte Geschwindigkeit eingehalten hat (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...
Rechtssatz: Der Tatumschreibung "nicht so weit rechts gefahren, wie dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar und dies ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer Straßenbenützer und ohne Beschädigung von Sachen möglich war" ist nicht zu entnehmen, durch welches konkrete Verhalten der Beschuldigte mit dem von ihm gelenkten Fahrzeug nicht so weit als möglich rechts gefahren ist und wie weit (mehr) ihm ein Rechtsfahren zumutbar und möglich w... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Tatvorwurf bei einer Verwaltungsübertretung nach § 38 Abs 5 StVO 1960 ist, daß der Lenker eines Kraftfahrzeuges bei rotem Licht, welches als Zeichen für "Halt" gilt, nicht angehalten hat. Die in der Verfolgungshandlung jedenfalls zu zitierenden verba legalia sind "rotes Licht gilt als Zeichen für Halt" sowie "hat der Lenker anzuhalten" (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...
Mit dem in Anfechtung gezogenen Straferkenntnis hat die Bezirkshauptmannschaft xx über Herrn Ing W M gestützt auf §74 Abs5 Z3 LMG 1975 eine Geldstrafe in Höhe von S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 3 Tage) verhängt und überdies die Verpflichtung zur Tragung der Verfahrenskosten in Höhe von S 300,-- ausgesprochen. Angelastet wurde der Umstand, daß er als handelsrechtlicher Geschäftsführer der S K B Markenartikel GesmbH & CO die Verantwortung dafür trage, daß vom 15.5.1992 bis zum 19.7.1... mehr lesen...
Rechtssatz: Wesentliche Tatbestandsmerkmale im Sinne des § 44 a Z 1 VStG bei einer Übertretung nach § 65 Abs 8 BauV ist die Durchführung von Abbrucharbeiten (Hammerbohrmaschinen und Bohrhämmer dürfen zu Abbrucharbeiten nur verwendet werden, wenn dadurch Bauteile nicht gefährlich erschüttert werden). Solche Arbeiten liegen nicht vor, wenn beim Umbau eines Gebäudes zur Herstellung des Auflagers für eine Decke Schlitze in eine Mauer gestemmt werden (in concreto war es dadurch zu Erschütterung... mehr lesen...
Rechtssatz: Nur die Behörde ist berechtigt, die Bekanntgabe der (physiologisch oder pharmakologisch) wirksamen Komponenten zu verlangen. Dementsprechend hat auch die Tatbeschreibung unmißverständlich darzulegen, daß seitens der Behörde ein entsprechendes Verlangen auf Auskunftserteilung gestellt wurde. Die Bezeichnung "im Behördenwege" kann nicht bedeuten, daß damit die Behörde Antragsteller oder Auskunftswerber wird, sondern bedeutet die Bezeichnung "im Wege" lediglich, daß ein Ersuchen... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Ausübung des Baumeistergewerbes nach § 156 (nunmehr §§ 215 und 216) GewO wird im Sinne des § 44 a Z 1 VStG sachverhaltsmäßig durch die bloße Angabe, als Baubetreiber und Baumeister (Gesellschaften) einer Wohnbauges.m.b.H. auf einer Baustelle tätig geworden zu sein, nicht ausreichend umschrieben, um eine entsprechende Subsumtion vornehmen zu können. Schlagworte Gewerbeordnung Tatbestandsmerkmal Baumeister mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der nunmehrige Berufungswerber (Bw) schuldig erkannt, am 23.6.1993 in Wien, S-gasse das mehrspurige Kraftfahrzeug Marke B mit dem behördlichen Kennzeichen W 81 in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt zu haben, ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültig entwerteten Parkschein gesorgt zu haben, da der Parkschein fehlte. In seiner dagegen gerichteten Berufung bringt der Berufungswerber im we... mehr lesen...
Rechtssatz: Mit den Worten "Sie haben ... abgestellt" ist die gemäß §44a Z1 VStG gebotene Umschreibung der Lenkereigenschaft im Sinne des §1 Abs3 des Parkometergesetzes in ausreichender Weise vorgenommen. Das Abstellen nämlich ist ein Vorgang, der denknotwendig nur vom jeweiligen Lenker eines Fahrzeuges durchgeführt werden kann. mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der nunmehrige Berufungswerber (Bw) schuldig erkannt, am 22.12.1993 um 17.45 Uhr in Wien, T-gasse das Kfz W 32 gelenkt zu haben, wobei er 1) von der P-Straße vom S-platz kommend Richtung S-hof plötzlich nach rechts in die T-gasse eingebogen sei, ohne diesen Vorgang rechtzeitig anzuzeigen, wodurch er 2) einen Vorrangberechtigten zum unvermittelten Bremsen und Ablenken seines Fahrzeuges genötigt habe, 3) das Kfz nicht am Rande der Fahrb... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei Anwendung des §102 Abs2 zweiter Satz KFG muß aus der Tatumschreibung gemäß §44a Z1 VStG ersichtlich sein, inwiefern der KFZ-Lenker gegen die dort genannte Pflicht, für bestimmte Umstände zu sorgen, verstoßen hat. mehr lesen...
Rechtssatz: Dem
Spruch: eines Straferkenntnisses nach § 36 lit e iVm § 103 Abs 1 KFG muß entnommen werden können, daß der Beschuldigte die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung als Verantwortlicher der Zulassungsbesitzerin - hier einer Handels KG - zu verantworten hat und ist im Sinne von § 44a Z 1 VStG auch anzuführen, an wen das Fahrzeug zum Lenken überlassen wurde (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...