Rechtssatz: Eine ausreichende Tatortbezeichnung im Sinne des § 44 a Z 1 VStG liegt bei der Übertretung des § 2 Stmk Parkgebührengesetz durch die bloße Anführung des Straßenzuges "Radetzkystraße" nicht vor, wenn sich in seinem Bereich zwei nicht den gesamten Straßenzug umfassende (gebührenpflichtige) Kurzparkzonen befinden. Schlagworte landesges. Abgabenstrafrecht Tatort mehr lesen...
Rechtssatz: Der Spruchteil des erstinstanzlichen Straferkenntnisses mit der Formulierung ... "der Beschuldigte habe, wie am 11.5.1992 auf einer näher bezeichneten Baustelle festgestellt worden sei, vier ausländische Staatsangehörige, jedenfalls zu diesem Zeitpunkt , jedenfalls jedoch einen Monat lang ...." umschreibt die Tatzeit (Tatzeitraum) nicht ausreichend genau und ist aus dem
Spruch: des Straferkenntnisses auch nicht die Art der Arbeitsleistung der genannten Ausländer exakt umschriebe... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der nunmehrige Berufungswerber (BW) bestraft, weil er am 4.11.1992 um 8.30 Uhr in Wien 21., Rappgasse 2 nächst Prager Str, als Lenker des PKW H-47 an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden beteiligt gewesen sei und 1) nicht ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizeidienststelle verständigt, 2) nicht an der Feststellung des Sachverhaltes mitgewirkt habe. Wegen Übertretung des 1) §4 Abs5 StVO und 2) §4 Abs1 litc StVO wurden über ihn 2 Ge... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn festgestellt wurde, daß eine Fahrzeuglenkerin nur deshalb rückwärts fuhr und in der Folge mit dem hinter ihr befindlichen Fahrzeug kollidierte, weil sie eine Kollision mit dem im Retourgang auf sie zukommenden Fahrzeug des Berufungswerbers vermeiden wollte, so kann nicht in Abrede gestellt werden, daß das Fahrmanöver des Berufungswerbers für den gegenständlichen Verkehrsunfall kausal war. Die Kausalität wird auch dadurch ersichtlich, daß sich das Fahrzeug des Berufungswerb... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird der Beschuldigten im erstinstanzlichen Straferkenntnis vorgehalten ..."am Fahrbahnrand eine zirka 50 cm lange und 5 cm bis 10 cm tiefe Furche ausgegraben zu haben, wodurch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wurde", so handelt es sich dabei nicht um einen entsprechenden, konkreten Vorhalt gemäß § 90 Abs 1 StVO, da nach dieser Vorschrift ..."eine Bewilligung der Behörde, unbeschadet sonstiger Rechtsvorschriften, erforderlich ist, wenn durch Arbeiten auf oder neben der Str... mehr lesen...
Rechtssatz: Wesentliches Tatbestandsmerkmal der Übertretung des § 7 Abs 1 zweiter Satz i.V.m. § 103 Abs 1 KFG (fehlendes Kotblech) im Sinne des § 44 a Z 1 VStG sind die Umstände, daß es sich um Kraftfahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und das Fehlen einer ausreichenden Radabdeckung handelt. Schlagworte Kraftfahrgesetz Tatbestandsmerkmal mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Übertretung nach § 46 Abs 12 AAV (unzulässiges Lagern, Stapeln und Absetzen von Lasten auf Schutzgerüsten) und keine solche nach § 46 Abs 7 letzter Satz leg cit (Betretungsverbot von Schutzgerüsten) liegt vor, wenn das Anlegen und Aufstellen von Leitern am Gerüst, aber nicht dessen Betreten zur Last gelegt wurde. Schlagworte Arbeit- und Sozialrecht Tatbestandsmerkmal mehr lesen...
Rechtssatz: Eine ausreichende Bezeichnung des Tatortes im Sinne des § 44 a Z 1 VStG liegt bei einer Übertretung des § 11 Abs 1 StVO nicht vor, wenn bloß auf einen bestimmten Straßenzug mit der Anführung "zwischen den Gemeinden Kindberg und Wartberg" (ohne etwa den Bereich des Straßenkilometers) hingewiesen wird. Schlagworte Straßenverkehrsordnung Tatort mehr lesen...
Rechtssatz: Im gegenständlichen Fall lag ein Dauerdelikt vor und fiel der Tatzeitraum in den zeitlichen Geltungsbereich sowohl der "alten" als auch der "neuen" Regelung. Die "neue", zur Zeit der Fällung des erstinstanzlichen Straferkenntnisses geltende Regelung war für den Täter nicht günstiger. Es liegt zwar nur 1 Übertretung vor, es sind aber jeweils für die Tatzeiträume vor und nach der Gesetzesänderung die jeweils geltenden Übertretungs- und Sanktionsnormen anzuwenden. mehr lesen...
Rechtssatz: Wesentliches Tatbestandsmerkmal nach § 1 Abs 1 und § 4 Abs 1 Tierkörperverwertungsverordnung im Sinne des § 44 a Z 1 VStG ist die Benennung als ablieferungspflichtige Person gemäß § 4 Abs 1 leg cit (in concreto als Besitzer bestimmter ablieferungspflichtiger Gegenstände). Schlagworte Veterinärrecht Tatbestandsmerkmal mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn die Behörde den Verantwortlichen einer Kaffeerösterei AG in D. verfolgt, weil er falsch bezeichneten Kaffee in Verkehr gebracht habe, ist D. als Tatort anzunehmen, weil dieser Kaffee von dort aus ausgeliefert wurde, auch wenn die Probenziehung im Geschäft einer Warenhandels AG in Graz erfolgte, wo der Kaffee zu diesem Zeitpunkt vom Verantwortlichen der Warenhandels AG durch Feilhalten in Verkehr gebracht wurde. Schlagworte Tatort mehr lesen...
Rechtssatz: § 8 des Kärntner Naturschutzgesetzes stellt sensible ökologische Bereiche, wie Sumpfflächen unter besonderen Schutz und verbietet Eingriffe, die eine nachhaltige Gefährdung des Lebensraumes von Pflanzen und Tieren darstellen. Es ist im Verwaltungsstrafverfahren zunächst aus Sachverständigensicht zu prüfen, ob eine derartige Maßnahme - hier Ablagerung von Ästen und Sträuchern - einen nachhaltigen Eingriff in den Lebensraum darstellt. Ist das der Fall, kann eine verwaltungsstrafr... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein wesentliches Tatbestandsmerkmal im Sinne des 44 a Z 1 VStG bildet bei einer Übertretung nach § 20 i.V.m. § 74 Abs 5 Z 3 LMG die Angabe, daß durch die Unterlassung "der nach dem Stand der Wissenschaft möglichen und nach der Verkehrsauffassung zumutbaren Vorsorge" der Bestrafte eine durch äußere Einwirkungen hygienisch nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln, Verzehrprodukten oder Zusatzstoffen herbeigeführt haben soll (vgl. VwGH 19.9.1983, 83/10/0173). Schlagworte T... mehr lesen...
Mit dem bekämpften Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 30.03.1993, Zl 3-****-93A, wurde über Frau T H als Arbeitgeberin (Witwenfortbetrieb des Transportunternehmens Internationale Transporte J B) wegen mehrfacher Übertretungen nach den Bestimmungen der §16 Abs3 AZG, §14 Abs2 AZG, §12 Abs1 AZG und §17 Abs2 AZG, Geldstrafen in der Höhe von insgesamt S 94.000,-- (vierundneunzigtausend), im Nichteinbringungsfalle eine Ersatzfreiheitsstrafe von insgesamt 94 Tagen gemäß §28 Abs1 AZ... mehr lesen...
Rechtssatz: Wesentliches Tatbestandsmerkmal der Übertretung des § 102 Abs 1 3. Satz KFG im Sinne des § 44a Z 1 VStG ist unter anderem der Umstand, daß ein Lastkraftwagen bzw. Sattelkraftfahrzeug mit einem Eigengewicht von mehr als 3500 kg gelenkt wird (ähnlich VwGH 24.2.1984, 83/02/0077). Schlagworte Tatbestandsmerkmal mehr lesen...
Rechtssatz: Wird eine Tat in Form der Beihilfe begangen, so ist im
Spruch: des Straferkenntnisses nicht nur eine entsprechende Konkretisierung der Tat selbst erforderlich, sondern es ist darüber hinaus auch gesondert anzuführen, wodurch der Tatbestand der Beihilfe verwirklicht wurde. Fehlen im
Spruch: jegliche Hinweise auf jene konkreten Handlungen des Berufungswerbers, durch die er die vorgeworfene Anbahnung der Prostitution zugelassen oder geduldet haben soll, wird dadurch den Anforderunge... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist aus dem angefochtenen Straferkenntnis lediglich zu ersehen, daß der Berufungswerberin, obgleich wesentliche Tatbestandsmerkmale fehlen, einerseits eine Verkürzung der Parkgebühren und andererseits eine Verletzung der Auskunftspflicht angelastet wird, obwohl sich im gesamten Verfahren kein Hinweis darauf findet, wer nun tatsächlich die Auskunftspflicht verletzt hat und wer nun tatsächlich zum angegebenen Tatzeitpunkt das Fahrzeug ohne Entrichtung der Parkgebühr am Tatort abg... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis hat der Magistrat der Stadt xx über den Berufungswerber gemäß §137 Abs2 litf WRG 1959 eine Geldstrafe in Höhe von S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 36 Stunden) verhängt und überdies die Verpflichtung zur Tragung der Verfahrenskosten in Höhe von S 200,-- ausgesprochen, da er am 16.6.1992 nicht unverzüglich entsprechende Maßnahmen (zB Abhebung des durchtränkten Erdreiches bzw Verständigung der Bezirksverwaltungsbehörde) gesetzt hat, obwohl infolge Besch... mehr lesen...
Rechtssatz: Es bedarf der Angabe der Uhrzeit des Vorfalleintritts (hier: Verunreinigung des Erdreichs durch Dieselöl infolge Beschädigung der Dieselleitung eines Busses) und des Zeitpunktes, bis zu dem die Verständigung unterblieben ist, um beurteilen zu können, ob die vorgeschriebene Verständigung unverzüglich bzw nicht unverzüglich vorgenommen wurde. Gleiches gilt für den Vorwurf des nicht unverzüglichen Abtragens des Erdreiches. mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrats der Landeshauptstadt xx vom 24. September 1992, Zl **/**/*/***-1992/MagGu/Od, wurde über den Beschuldigten O R H wegen Übertretung nach §366 Abs1 Z4 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, in der Fassung vor der Gewerberechtsnovelle 1992, (GewO 1973) gemäß §366 GewO 1973 eine Geldstrafe von S 5.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 5 Tage) verhängt und ihm die Tragung eines anteiligen Kostenbeitrages für das erstinstanzliche Verfahren in Höhe von S 500,-- auferleg... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Tatbestandsmerkmal "Fußgänger" nach § 76 Abs 1 StVO liegt nicht vor, wenn die Fahrbahn nur betreten wird, um das Fahrzeug zu verlassen und sich unmittelbar zu dem ca.1 m davor auf der Fahrbahn stehenden Sicherheitswachebeamten zu begeben, um eine Auskunft einzuholen (ähnlich VwGH 29.6.1970, ZVR 1.971/77). Schlagworte Straßenverkehrsordnung Tatbestandsmerkmal Fußgänger mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde über den Berufungswerber wegen Übertretung des §20 Abs1 iVm §99 Abs3 lita StVO 1960 eine Geldstrafe in der Höhe von S 1.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 60 Stunden) verhängt. In diesem Straferkenntnis wurde als erwiesen angesehen, daß der Beschuldigte am 17. März 1992 gegen 9,45 Uhr im Gemeindegebiet H********* auf der B * nächst dem Kilometer 73,100 in Fahrtrichtung Wien die Fahrgeschwindigkeit seines PKW **-**** 3 nicht den gegebenen oder durch S... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Tatbestand des §20 Abs1 StVO stellt - im Gegensatz zu §20 Abs2 - einen relativen Maßstab für die Geschwindigkeitsüberschreitung auf. In diesem Fall ist die dem Beschuldigten angelastete gefahrene Geschwindigkeit im
Spruch: des Straferkenntnisses anzuführen. mehr lesen...
Rechtssatz: § 44a Z. 1 VStG erfordert, da- bei der Bezeichnung der als erwiesen angenommenen Tat alle jene Tatmerkmale anzuführen sind, die zur Individualisierung und Konkretisierung des inkriminierten Verhaltens erforderlich sind. Hier wird jedoch unter Wiederholung des Wortlautes der entsprechenden Bescheidauflage lediglich auf "lärmerregende Arbeiten im Freien" verwiesen, ohne daß jene Tätigkeiten näher umschrieben werden, die nachvollziehbar einen Rückschluß auf die tatsächliche Erreg... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Österreichische Lebensmittelbuch ist keine Rechts-, sondern eine bloße Verwaltungsverordnung, die einerseits den UVS nicht bindet und andererseits die Entscheidung der belangten Behörde zwar inhaltlich zu determinieren, nicht aber deren
Begründung: zu ersetzen vermag. Eine Bestimmung des Österreichischen Lebensmittelbuches kann weiters auch nicht als verletzte Rechtsvorschrift iSd § 44a Z. 2 VStG fungieren. Stattgabe. mehr lesen...
Rechtssatz: Der Darstellung des Beschuldigten, der Tatort sei deshalb nicht hinreichend präzisiert, weil der "X-Weg insgesamt zweimal in einem Abstand von ca 400 m in die Landesstraße Y einmündet", kommt unter dem Gesichtspunkt des Konkretisierungsgebotes des § 44a Z 1 VStG 1991 deshalb keine zur Aufhebung des angefochtenen Straferkenntnisses führende Bedeutung zu, weil dem Beschuldigten lediglich eine Geschwindigkeitsübertretung zur Last gelegt wurde, diese Übertretung auch hinsichtlich d... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Nichtvorliegen einer geschlossenen Ortschaft ist ein negatives Tatbestandsmerkmal iSd § 37 Abs. 3 Z. 2 iVm § 6 Abs. 2 OöNSchG, das im
Spruch: des Straferkenntnisses entsprechend konkretisiert werden muß. Stattgabe. mehr lesen...
Rechtssatz: Der Tatvorwurf des § 20 Abs 1 erster Satz StVO 1960, die Fahrgeschwindigkeit nicht den gegebenen Umständen angepaßt zu haben, hat diese Umstände nach Lage des Einzelfalles im Sinne des § 44a Z 1 VStG näher zu umschreiben. In gleicher Weise ist die vom Lenker eingehaltene, als nicht angepaßt beurteilte Geschwindigkeit im Tatvorwurf ausdrücklich anzuführen. Schlagworte Fahren auf Sicht, Tatbestandsmerkmale; Anpassung an gegebene Umstände; nicht angepaßte Fahrgeschwindigkeit mehr lesen...
Rechtssatz: Voraussetzung für eine Bestrafung nach §29 Abs1 lita FamLAG ist u.a. der Umstand, daß die Meldung innerhalb eines Monats, gerechnet vom Tage des "Bekanntwerdens" der zu meldenden Tatsache nicht erfolgt. Das tatsächliche Bekanntwerden ist somit Tatbestandsvoraussetzung. Eine - wenn auch auf Fahrlässigkeit zurückzuführende - Unkenntnis der zu meldenden Tatsache steht einer Bestrafung entgegen. mehr lesen...
Rechtssatz: Bei einer Übertretung nach § 15 Abs 1 Stmk NatSchG (Beeinträchtigung beabsichtigter Schutzmaßnahmen) ist die Eigenschaft als Grundeigentümer wesentliches Tatbestandsmerkmal für die Verantwortlichkeit nach § 44 a Z 1 VStG. Schlagworte Tatbestandsmerkmal mehr lesen...