Rechtssatz: Gemäß § 23 Abs 1 StVO hat der Lenker das Fahrzeug zum Halten oder Parken unter Bedachtnahme auf die beste Ausnützung des vorhandenen Platzes so aufzustellen, daß kein Straßenbenützer gefährdet und kein Lenker eines anderen Fahrzeuges am Vorbeifahren oder am Wegfahren gehindert wird. Läßt die Umschreibung des Tatbildes des erstinstanzlichen Straferkenntnisses bei Darstellung der Tat vermissen, in welcher Art und Weise das Fahrzeug ohne Bedachtnahme auf die beste Ausnützung des v... mehr lesen...
Rechtssatz: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft B vom 19.5.1989, Ge-XX, wurde dem Berufungswerber die gewerberechtliche Genehmigung für die Erweiterung der bestehenden Werkstätte und Einbau einer Pulverbeschichtungsanlage nach Maßgabe der bei der Augenscheinsverhandlung vorgelegten Projektsunterlagen bzw. der im Befund festgelegten Beschreibung erteilt. "Die auf den Seiten 4 und 5 der Verhandlungsschrift vom 4.4.1989, Zl. Ge-XX, enthaltenen Punkte 1 bis 10 des Gutachtens des Amtssachve... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Vorrang von entgegenkommenden, geradeausfahrenden Fahrzeugen bei Grünlicht auf einer ampelgeregelten Kreuzung, welcher beim Einbiegen nach links diesen Fahrzeugen einzuräumen ist, ist im § 38 Abs 4 StVO geregelt. Dabei stellt der Umstand, daß die Verkehrssignalanlage grünes Licht ausstrahlte, ein wesentliches Tatbestandsmerkmal im Sinne des § 44 a Z 1 VStG dar. Diesem Erfordernis kommt besondere Bedeutung zu, da die Berufungswerberin bereits im erstinstanzlichen Verfahren d... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Tatzeit einer Übertretung nach § 64 Abs 1 KFG (Lenken ohne Lenkerberechtigung) ist durch die Angabe von Abstellzeiten des betreffenden PKWs in beschilderten Halteverboten nicht im Sinne des § 44 a Z 1 VStG bezeichnet, wenn der Lenker dieses Fahrzeuges von keinem der Meldungsleger wahrgenommen wurde und daher nicht festgestellt werden konnte, wann das Fahrzeug an die bezeichneten Stellen gelenkt und dort abgestellt worden war. Auf den tatsächlichen Zeitpunkt des Lenkens ohne... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Ausübung des Steinmetzgewerbes nach § 94 Z 65 GewO 1973 (§ 127 Z 6 GewO 1994) wird durch die Vorhaltung, etwa 400 m2 Granitplatten am Boden und an der Wand sowie Stufen (ohne betreffende Gewerbeberechtigung) verlegt zu haben, nicht im Sinne des § 44 a Z 1 VStG zutreffend umschrieben, wenn der Beschuldigte die Gewerbeberechtigung für das Platten- und Fliesenlegergewerbe (§ 94 Z 6 GewO 1994) besitzt. So fällt das Verlegen von Platten und Fliesen auf der Unterlage mittels Mört... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Tatzeit von Übertretungen nach § 4 Abs 1 lit a und Abs 5 StVO ist durch die Angabe -6. Dezember 1993, von 18.30 bis 23.00 Uhr- nicht ausreichend konkretisiert, wenn wegen der Bestreitung der Beschädigung des PKWs und der Nichtanhaltung eine möglichst präzise Angabe der Tatzeit wesentlich ist, zumal wenn bei der (erstinstanzlichen) Vernehmung des Beschuldigten die (leicht mögliche) Feststellung unterlassen wurde, wann dieser den Straßenzug befahren hatte. Siehe hiezu auch Vw... mehr lesen...
Rechtssatz: Zur
Begründung: des Rechtsmittels verweist das AI auf seine Anzeige vom 23. Jänner 1995 (gemeint wohl: vom 25. Jänner 1995) und bringt vor, daß es in dieser Anzeige eine Strafhöhe von 10.000 S beantragt habe. Es sei jedoch die Strafhöhe auf das Mindestmaß von 2.000 S "herabgesetzt" worden, ohne dem AI Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben zu haben; auch die näheren Beweggründe über die "Herabsetzung" des Strafausmaßes habe die belangte Behörde nicht bekanntgegeben. Mit dieser Be... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Tatzeit einer Übertretung nach § 64 Abs 1 KFG ist mit der Angabe, im Jahre 1993 über längere Zeit in Österreich Kraftfahrzeuge ohne eine von der Behörde erteilte Lenkerberechtigung gelenkt zu haben, nicht im Sinne des § 44 a Z 1 VStG ausreichend konkretisiert. Schlagworte Kraftfahrgesetz Tatzeit Jahresangabe mehr lesen...
Rechtssatz: Die Übertretung des § 149 Z 8 GewO (i.d.F. der Gewerberechtsnovelle 1992, nunmehr § 143 Z 8 GewO 1994), betreffend das freie Gewerbe der Beherbergung von Gästen, wird mit der ausschließlichen Anführung des Gesetzeswortlautes dieser Bestimmung nicht im Sinne des § 44 a Z 1 VStG ausreichend umschrieben. So ist auszuführen bzw. vorzuwerfen, durch welche Tätigkeiten und in welchem Umfang dieses Gewerbe ausgeübt worden wäre. Es fehlt die Konkretisierung sowohl hinsichtlich tatsächli... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 74 Abs.5 Z3 iVm § 17 Abs.2 LMG begeht u.a. derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 25.000 S zu bestrafen, der Lebensmittel unter einer Aufmachung oder unter Verwendung von Bezeichnungen, die eine Eignung als diätetisches Lebensmittel dartun, vor ihrer Anmeldung beim Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz in Verkehr bringt. Nach § 17 Abs.1 LMG sind diätetische Lebensmittel solche von besonderer Beschaffenheit, die für besti... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei einer Übertretung nach § 43 Abs 1 i.V. mit § 7 Abs 1 BauarbSchV stellt die örtliche Umschreibung der betreffenden Baustelle ein wesentliches Sachverhaltselement im Sinne des § 44 a Z 1 VStG dar. Dieses Sachverhaltselement fehlt bei der bloßen Umschreibung, als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer GmbH in F. nicht für entsprechende Sicherheitsmaßnahmen auf der Baustelle -12 Fam. Wohnhaus- gesorgt zu haben, da die Angabe des dortigen Ortes (P.) nicht ersichtlich ist. ... mehr lesen...
Beachte VwSen-260085 v. 9.9.1994; VwSen-210113 v. 16.12.1993 Rechtssatz: Gemäß § 21 Abs.1 VStG kann die Behörde ohne weiteres Verfahren von der Verhängung einer Strafe absehen, wenn das Verschulden des Beschuldigten geringfügig ist und die Folgen der Übertretung unbedeutend sind. Sie kann den Beschuldigten jedoch gleichzeitig unter Hinweis auf die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens mit Bescheid ermahnen, sofern dies erforderlich ist, um ihn von weiteren strafbaren Handlungen gleicher... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Berufungswerber bringt vor, daß zur Tatzeit ein abfallrechtlicher Geschäftsführer iSd § 15 Abs.5 AWG bestellt gewesen sei und diese Bestellung im Grunde der Überleitungsvorschrift des § 45 Abs.2 AWG iVm dem Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 4.2.1987, Zl., mit der gesetzmäßigen Erlaubnis ausgestattet und daher auch nach außen wirksam gewesen sei. Der unabhängige Verwaltungssenat hat im Vorverfahren diese Angaben einer amtswegigen Recherche unterzogen und ... mehr lesen...
Rechtssatz: Wesentliches Tatbestandsmerkmal einer ungebührlichen störenden Lärmerregung nach § 1 Zweiter Fall LGBl 158/75 ist im Sinne des § 44 a Z 1 VStG der Vorwurf des Herumschreiens, während der Inhalt einer Lärmerregung (die gebrüllten Worte) kein essentielles Tatbestandsmerkmal darstellt. In diesem Sinne kommt es mit Rücksicht auf das Tatbild -Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms- spruchgemäß nicht auf den Inhalt der geschrieenen Worte an, sondern auf die Lautstärke der Äußer... mehr lesen...
Rechtssatz: Während die im Punkt 1. des angefochtenen Straferkenntnisses angeführte Verwaltungsübertretung in der Anzeige des Gendarmeriepostens S vom 23.1.1995 deutlich bezeichnet ist und somit ein Hinweis darauf in der Niederschrift der Bezirkshauptmannschaft B vom 25.1.1995 ausreichte, trifft dies für die Übertretung nach Punkt 2. des angefochtenen Straferkenntnisses nicht zu. Eine "deutliche Bezeichnung" dieser Tat fehlt in der Anzeige. Die Tat kann nur allenfalls mittelbar aus den in ... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 74 Abs.5 Z1 LMG begeht u.a. derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 25.000 S zu bestrafen, der den Bestimmungen der im § 77 Abs.1 Z19 angeführten Rechtsvorschrift zuwiderhandelt. § 77 Abs.1 Z19 LMG bestimmt, daß die LMKV 1973 so lange als Bundesgesetz in Kraft bleibt, bis ihren Gegenstand regelnde Verordnungen in Wirksamkeit getreten sind. Mit § 12 Abs.2 der Verordnung des BMfGSK vom 29.1.1993, BGBl. Nr. 72/1993 (im folgenden: LMKV 1993), wu... mehr lesen...
Rechtssatz: Befindet sich der Tatort einer Übertretung nach § 24 Abs 1 lit n StVO aktenkundig innerhalb des Bereiches eines Einfahrtverbotes nach § 52 Abs 2 StVO -ausgenommen GVB-Busse, Radfahrer und Zufahrt-, wobei sich der Beschuldigte auf die Ausnahmeregelung der Zufahrt beruft, da er mit der Absicht des Parkens in der betreffenden Straßenstelle eingefahren sei, hätte ihm als wesentliches Tatbestandsmerkmal im Sinne des § 44 a Z 1 VStG vorgehalten werden müssen, daß er zur Tatzeit nicht... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Tatbildumschreibung ist mangelhaft, wenn bei der Tathandlung nur die "verba legalia" ("verwenden") angeführt sind, ohne diese Tathandlung näher zu umschreiben (Rollen, Schieben, Fahren oder Abstellen). mehr lesen...
Rechtssatz: Die Tatzeit, betreffend die Unterlassung der monatlichen Überprüfung des Fahrtenbuches durch den Arbeitgeber nach § 17 Abs 2 dritter Satz AZG, ist mit dem Datum der (beanstandenden) Kontrolle noch nicht im Sinne des § 44 a Z 1 VStG ausreichend umschrieben. Es muß zu entnehmen sein, für welchen Zeitraum der Arbeitgeber seinen Kontrollverpflichtungen nicht nachgekommen ist. Schlagworte Arbeits- und Sozialrecht Tatbestandsmerkmal Fahrtenbuch Kontrolle mehr lesen...
Rechtssatz: Der bloße Vorwurf der -konsenswidrigen Verwendung- von nicht konkret bestimmten Räumlichkeiten eines Gebäudes entspricht nicht den Tatbestandsmerkmalen der Übertretung nach § 57 Abs 1 lit c Stmk BauO im Sinne des § 44 a Z 1 VStG, da danach nur bestimmte - dort taxativ aufgezählte - Änderungen und Umbauten gemäß der zitierten Gesetzesstelle bewilligungspflichtig sind. Schlagworte Baurecht Tatbestandsmerkmal Baubewilligung mehr lesen...
Rechtssatz: Was die Tatseite anbelangt, bringt der Berufungswerber vor, daß auf dem spruchgegenständlichen Grundstück Nr., Grundbuch L, die Kraftfahrzeuge nur gewaschen würden; als "Abstellplatz" werde diese Grundfläche nicht verwendet, weil das Transportunternehmen auf der gegenüberliegenden Straßenseite über einen eigenen Abstellplatz verfüge. Tatsächlich ist die dem Schuldspruch zugrundegelegte Annahme des Betreibens der nämlichen Grundfläche (auch) als "Abstellplatz" (offenbar in dem S... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Wiederholungsfall des vierten Strafsatzes nach § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG (Strafrahmen von S 20.000,-- bis zu S 240.000,--) liegt nur dann vor, wenn auch die einschlägige(n) Vorstrafe(n) wegen der unberechtigten Beschäftigung von mehr als drei Ausländern erfolgt war(en). Liegen daher bei einer unberechtigten Beschäftigung von mehr als drei Ausländern vor, ist der dritte Strafsatz nach § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG anzuwenden, wobei die einschlägigen Vormerkungen erschwerend ... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten folgender Sachverhalt zur Last gelegt: "Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma B AbfallaufbereitungsgesmbH mit dem Firmenbuchsitz in N, und sohin als zur Vertretung nach außen berufenes und für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften verantwortliches Organ (§9 VStG) zu verantworten, daß die Firma B AbfallaufbereitungsgesmbH in der Zeit vom 30.01.1991 bis 08.09.1993 gefährlichen Abfall mit der Schlüss... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei einer Ausländerbeschäftigung nach § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG war der Ausländer mit Namen O.M.B. durch die bloße Angabe im
Spruch: des Straferkenntnisses Herr B. (Zuname) O. (Vorname) ausreichend im Sinne des § 44 a Z 1 VStG konkretisiert (keine Gefahr einer Doppelbestrafung). Schlagworte Ausländerbeschäftigung Tatbestandsmerkmal Name mehr lesen...
Rechtssatz: Eine ausreichende Tatbeschreibung nach § 366 Abs 1 Z 1 i.V. mit § 127 Z 14 GewO 1994 liegt durch die Vorhaltung -Lindentee für Erkältung zum Verkauf angeboten zu haben-, nicht im Sinne des § 44 a Z 1 VStG vor. So muß durch die konkret zu beschreibenden Merkmale der Gewerbsmäßigkeit im Tatvorwurf als wesentliches Tatbestandsmerkmal erkennbar sein, um die Ausübung welchen Gewerbes es sich handelt und es fehlen auch Hinweise, welche Gewerbeausübung (tatsächlich) vorgeworfen wird. ... mehr lesen...
Beachte VwSen-220852 v. 11.2.1994; VwSen-220999 v. 21.11.1994; VwSen-280023 v. 7.2.1995 Rechtssatz: Gemäß § 39 Abs.1 lit.a AWG begeht eine mit Geldstrafe von 50.000 S bis 500.000 S zu bestrafende Verwaltungsübertretung, wer gemäß Z1 dieser Vorschrift die Tätigkeit eines Abfall(Altöl)sammlers ... ausübt, ohne im Besitz der gemäß § 15 Abs.1 erforderlichen Erlaubnis zu sein. § 15 Abs.1 AWG ordnet an, daß, wer gefährliche Abfälle oder Altöle sammelt (abholt oder entgegennimmt) ..., hief... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 137 Abs 4 lit.i WRG 1959 begeht eine Verwaltungsübertretung, sofern die Tat nicht nach Abs.5 einer strengeren Strafe unterliegt, und ist mit einer Geldstrafe bis zu S 250.000,-- zu bestrafen, wer einem ihm gemäß § 138 Abs.1 erteilten Auftrag zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes nicht nachkommt. Nach dem gegenständlich relevanten § 138 Abs.1 lit.a WRG 1959 ist derjenige, der die Bestimmungen des WRG 1959 übertreten hat, wenn das öffentliche Interesse es erfordert ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Beschreibung des Tatzeitraumes eines bewilligungslos errichteten Objektes mit "Frühjahr 1992" ist für eine verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung nicht ausreichend, weil § 45 Abs 1 lit b Kärntner Bauordnung, LGBl 48/1969, diese Verwaltungsübertretung als ein fortgesetzes Begehungsdelikt umschrieb, bei welchem die Verjährungsfrist mit Abschluß der ohne Baubewilligung erfolgten Bautätigkeit zu laufen begann. Die Bestimmung des § 45 wurde mit der 4. Bauordnungsnovelle - in K... mehr lesen...
Rechtssatz: § 20 Abs 1 StVO 1960 stellt im Gegensatz zu dem absoluten Maßstab einer Geschwindigkeitsbeschränkung - zB nach § 20 Abs 2 StVO 1960 - einen relativen Maßstab auf, nämlich eine den gegebenen Straßen- und Verkehrsverhältnissen Rechnung tragende Geschwindigkeit. Um im konkreten Fall die Frage der unzulässigen Geschwindigkeit richtig beurteilen zu können, bedarf es der Feststellung der tatsächlich eingehaltenen Geschwindigkeit. Da die tatsächlich eingehaltene Geschwindigkeit ein n... mehr lesen...
Rechtssatz: Zur Unterscheidung der beiden Tatbilder nach § 45 Abs 3 und Abs 4 BauarbSchV (Spenglerarbeiten) ist wesentliches Tatbestandsmerkmal im Sinne des § 44 a Z 1 VStG, ob diese Arbeiten am Dachsaum (Abs 4) oder nicht in der Nähe des Dachsaumes (Abs 3) ausgeführt werden. Schlagworte Arbeits- und Sozialrecht Tatbestandsmerkmal Spenglerarbeiten mehr lesen...