RS UVS Vorarlberg 1995/04/24 1-0026/95

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Veröffentlicht am 24.04.1995
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Rechtssatz

Die Tatbildumschreibung ist mangelhaft, wenn bei der Tathandlung nur die "verba legalia" ("verwenden") angeführt sind, ohne diese Tathandlung näher zu umschreiben (Rollen, Schieben, Fahren oder Abstellen).

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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