Rechtssatz: Nach Art.IX Abs.1 Z2 EGVG begeht derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 3.000 S zu bestrafen, der sich die Beförderung durch eine dem öffentlichen Verkehr dienende Einrichtung verschafft, ohne das nach den Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen dieser Einrichtung festgesetzte Entgelt zu entrichten. Abgesehen davon, daß im gegenständlichen Fall der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses dem Erfordernis des § 44a Z1 VStG in jener Ausprägun... mehr lesen...
Rechtssatz: In der
Begründung: des angefochtenen Straferkenntnisses hat es die belangte Behörde zwar unternommen, den Gang des Ermittlungsverfahrens darzustellen. Insbesondere werden die Rechtfertigung des Beschuldigten und die Aussagen der drei vernommenen Zeugen (der Anzeigenleger; "ein weiterer kontrollierender Beamter"; noch ein "weiterer Beamter") gerafft ebenso wiedergegeben, wie die in Wahrung des Parteiengehörs eingeholte Stellungnahme des nunmehrigen Berufungswerbers zu den Ergebni... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 6 Abs1 lita Oö.ParkGebG begeht ua derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 3.000 S zu bestrafen, der die Parkgebühr hinterzieht. Die Parkgebühr ist gemäß § 5 Abs1 KPZV-L bei Beginn des Abstellens fällig; als Nachweis der Entrichtung der Parkgebühr gilt nach § 5 Abs2 und 3 KPZV-L ausschließlich der Parkschein, der hinter der Windschutzscheibe und durch diese gut erkennbar anzubringen ist, wobei bereits abgelaufene Parkscheine aus diesem Sichtra... mehr lesen...
Rechtssatz: Die telefonische Anzeige einer Nachbarin wegen Betriebszeitenüberschreitungen eines Betriebes ersetzt keine amtswegigen Ermittlungen und kann keine alleinige Grundlage für ein Straferkenntnis bieten. mehr lesen...
Rechtssatz: Aus dem Grundsatz der Unbeschränktheit der Beweismittel ist die Heranziehung von mit ungeeichten Meßgeräten erzielten Meßergebnissen nicht verboten. mehr lesen...
Rechtssatz: Das Straferkenntnis wurde dem Beschwerdeführer am 1.4.1998 durch Hinterlegung zugestellt. Mit diesem Tag - einem Mittwoch - begann die zweiwöchige Berufungsfrist des § 63 Abs.5 AVG zu laufen und endete daher gemäß § 32 Abs.2 AVG mit Ablauf des 15.4.1998. Nach dem auf dem im Akt erliegenden Kuvert befindlichen Poststempel scheint die vorliegende Berufung jedoch erst am 16.4.1998 zur Post gegeben worden zu sein. In seiner zur Frage der Rechtzeitigkeit der Berufung ergangenen Stel... mehr lesen...
Rechtssatz: Aus den Bestimmungen der § 73 AVG iVm den §§ 24, 31 VStG ergibt sich, daß ein Übergang der Entscheidungspflicht im Devolutionsweg in Verwaltungsstrafsachen im Gesetz nicht vorgesehen ist. mehr lesen...
Rechtssatz: Die in den Buchstaben a) bis c) umschriebenen Tatbilder des § 1 O.ö. Ehrenkränkungsgesetzes entsprechen - abgesehen von den Publizitätserfordernissen - wörtlich den Delikten gegen die Ehre in den §§ 111 Abs.1 und 115 Abs.1 StGB. Da die für die gerichtliche Strafbarkeit gemäß §§ 111 Abs.1 und 115 Abs.1 StGB geforderte Mindestpublizität verschieden geregelt worden ist, muß im Hinblick auf die Subsidiarität der Verwaltungsübertretungen der Ehrenkränkung streng zwischen den Tathand... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Berufung wendet sich dagegen, daß die belangte Behörde zu diesen Schuldsprüchen keine Strafen verhängte und statt dessen Ermahnungen erteilte. Es sei aber - die Rechtsmittelbegründung zusammengefaßt - der § 21 VStG zu Unrecht angewendet worden, weshalb die Verhängung der gesetzlichen Mindeststrafen zu beiden Fakten beantragt werde. In diesem Zusammenhang allerdings verfehlt ist die Deutung der (bloß pauschal verwiesenen) Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes durch das... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 32 Abs.1 BAG begeht eine von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe von 2.000 S bis 15.000 S, im Wiederholungsfall von 4.500 S bis 30.000 S zu bestrafende Verwaltungsübertretung, wer gemäß lit.d dieser Vorschrift nicht seiner Verpflichtung nachgekommen ist, den Lehrling nicht zu berufsfremden Tätigkeiten zu verwenden. Jene Verpflichtung, auf die hier die Strafnorm verweist, findet sich im § 9 Abs.2 erster Satz BAG: Danach hat der Lehrberechtigte den Lehrling nur z... mehr lesen...
Rechtssatz: Laut ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes handelt es sich bei der Strafzumessung innerhalb eines gesetzlichen Strafrahmens um eine Ermessensentscheidung, die von der Behörde nach den vom Gesetzgeber im § 19 VStG festgelegten Kriterien vorzunehmen ist. Eine Rechtswidrigkeit bei der Strafbemessung liegt dann nicht vor, wenn die Behörde von dem ihr eingeräumten Ermessen im Sinne des Gesetzes Gebrauch gemacht hat. Demgemäß obliegt es der Behörde, in Befolgung des § 60 A... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Antragsteller stützt seinen Wiederaufnahmeantrag auf den Besitz des vorgelegten Beweismittels, nämlich einer Urkunde (Bestätigung vom 31.10.1996), somit auf den Wiederaufnahmegrund gemäß § 69 Abs.1 Z2 AVG. Entgegen den Ausführungen im Wiederaufnahmeantrag hat aber der Antragsteller in seiner Berufung vom 22.11.1995 die "Auslieferung" an die Firma S & K GesmbH zu keiner Zeit bestritten, sondern wurden lediglich Spruchmängel im Hinblick auf das Tatverhalten und die Tatzei... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß Art.129a Abs.1 Z4 B-VG erkennen die unabhängigen Verwaltungssenate nach Erschöpfung des administrativen Instanzenzuges, sofern ein solcher in Betracht kommt, über Beschwerden wegen Verletzung der Entscheidungspflicht in Angelegenheiten der Z1 (d.s. Verfahren wegen Verwaltungsübertretungen, ausgenommen Finanzstrafsachen des Bundes), soweit es sich um Privatanklagesachen oder um das bundesgesetzliche Abgabenstrafrecht handelt, und der Z3. Gemäß § 24 VStG gilt § 73 Abs.1 bis... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 43 Abs.1 Z3 iVm § 16 Abs.2 Z1 FMG begeht u.a. derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 30.000 S zu bestrafen, der Fernmeldeanlagen in der Weise mißbräuchlich verwendet, daß die dadurch bewirkte Nachrichtenübermittlung gegen die Gesetze verstößt. Nach der zufolge des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes vom 27.9.1995, G 1256-1264/95, als verfassungswidrig festgestellten, infolge gleichzeitiger Fristsetzung für das Außerkrafttreten aber bi... mehr lesen...
Begründung: Die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Josefstadt, stellte mit dem angefochtenen Bescheid ihre Zuständigkeit in der Verwaltungsstrafsache Franz H wegen Verdacht der Übertretung der §§ 9 Abs 2 und 22 Abs 2 StVO 1960 fest. Begründet wird dies damit, daß der Vertreter des Berufungswerbers die Zuständigkeit der Erstbehörde bestritten und ausgeführt habe, daß die Bundespolizeibehörde nicht dem in Art 6 EMRK definierten Gerichtbegriff entspreche und somit nicht z... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer wendet sich zunächst nicht gegen die - ohnedies im Wege eines Sachverständigengutachtens belegte - Tatbestandsmäßigkeit im Hinblick auf die ihm zur Last gelegte Übertretung des § 74 Abs.2 Z1 LMG, sondern dagegen, daß ihn insoweit ein Verschulden trifft. Damit ist er auch im Recht. Soweit ihm überhaupt ein Verschulden zur Last gelegt werden könnte, käme nur fahrlässiges Verhalten in Betracht. Angesichts des Umstandes, daß die verfahrensgegenständliche Ware a... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 74 Abs.5 Z2 LMG begeht derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 25.000 S zu bestrafen, der Lebensmittel entgegen den Bestimmungen der aufgrund § 19 LMG erlassenen Verordnungen in Verkehr bringt. Unter "Inverkehrbringen" ist nach § 1 Abs.2 LMG das Gewinnen, Herstellen, Behandeln, Einführen, Lagern, Verpacken, Bezeichnen, Feilhalten, Ankündigen, Werben, Verkaufen und jedes sonstige Überlassen sowie das Verwenden für andere zu verstehen, sofern e... mehr lesen...
Rechtssatz: Erhebt die Firma des Beschuldigten gegen ein Straferkenntnis ohne Vollmacht des Beschuldigten Berufung, so ist die Berufung mangels Parteistellung der Firma des Beschuldigten als unzulässig zurückzuweisen. mehr lesen...
Beachte VwSen-103650 v. 11.4.1996; VwSen-310055 v. 26.1.1996; VwSen-310057 v. 7.2.1996; Rechtssatz: Das aufgehobene Straferkenntnis vom 9.12.1994 lastete die Tat mit einem das Bestimmtheitsgebot des § 44a Z1 VStG (in dem von der Judikatur des VwGH entwickelten Verständnis) verletzenden Alternativvorwurf an ("nicht so gelagert bzw. behandelt"). Auch die das zugrundeliegende Strafverfahren als erste Verfolgungshandlung einleitende Aufforderung zur Rechtfertigung vom 19.10.1994 enthielt... mehr lesen...
Rechtssatz: Wie aus dem zu Zl. ... gleichzeitig mit der Berufung vorgelegten Strafakt ersichtlich, wurden gegen den Berufungswerber als Beschuldigten innerhalb der Frist des § 31 Abs.2 VStG mit der Strafverfügung vom 28.10.1993 und der Aufforderung zur Rechtfertigung vom 25.11.1993 zwei Verfolgungshandlungen - mit identischem Wortlaut in der Tatanlastung - gesetzt. Anders jedoch als der Schuldspruch des angefochtenen Straferkenntnisses enthalten beide Verfolgungshandlungen nicht den ausdrü... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 25.1.1996 wurde ein gegen Frau B T W wegen des Verdachtes einer Übertretung nach §20 lita des Tiroler Landespolizeigesetzes eingeleitete Verwaltungsstrafverfahren gemäß §45 Abs1 Z1 VStG eingestellt. Mit Eingabe vom 23.2.1996 hat Herr Rechtsanwalt Dr. M L in seiner Eigenschaft als Rechtsvertreter der Beschuldigten einen Kostenbestimmungsantrag für die im Zuge des durchgeführten Verwaltungsstrafverfahrens aufgelaufenen Kosten ge... mehr lesen...
Mit einem Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Innsbruck wurde Herrn J H vorgeworfen, er habe eine Veranstaltung entgegen einem Verbot nach §25 Abs1 Z3 des Tiroler Veranstaltungsgesetzes durchgeführt, da am 9.6.1995 um 14.30 Uhr in Innsbruck, Lokal "V", festgestellt worden sei, daß 12 TV-Spielautomaten aufgestellt bzw. betrieben worden seien. Dabei handle es sich um Geldspielautomaten, bei denen den Benützern vermögenswerte Gewinne ausgefolgt oder in Aussicht gestellt worden seien, unab... mehr lesen...
Nach der mündlichen Berufungsverhandlung vom 13.3.1996 wurde das gegen Herrn H B anhängige Verwaltungsstrafverfahren wegen Übertretung nach §103 Abs2 KFG gemäß §45 Abs1 Z1 VStG eingestellt, nachdem von der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck als Erstbehörde mit Straferkenntnis vom 16.10.1995, Zl Vst.-/6-95, eine Geldstrafe in der Höhe von S 5.000,-- verhängt worden ist. Mit Schriftsatz vom 13.3.1996 wird nun von Herrn H B durch seinen Rechtsvertreter, Herrn Rechtsanwalt Dr. K N, an den unabhän... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 71 Abs.4 AVG hat über einen Antrag auf eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand jene Behörde zu entscheiden, bei der die versäumte Handlung vorzunehmen war. Da sich der gegenständliche Antrag auf eine Wiedereinsetzung in die Frist zur rechtzeitigen Erhebung eines Einspruches gegen eine Strafverfügung richtet und über einen solchen nach § 49 VStG nicht die Berufungsbehörde, sondern die Erstbehörde zu entscheiden hat, ist sohin nicht der O.ö. Verwaltungssenat, sondern d... mehr lesen...
Rechtssatz: Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadt L vom 16.3.1992, GZ, wurde die gewerbebehördliche Betriebsanlagenänderungsgenehmigung für die Erweiterung durch Errichtung einer Abfüllerei für Lacke und Lösungsmittel und eines Leergebindelagers unter Vorschreibung von Auflagen erteilt, so ua: "30. Hinsichtlich der Abfüll- und Verpackungsmaschinen sind die Vorschriften der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie, "Sicheres Arbeiten in der Lackindustrie", ZH 1/233, einzuhalten." B... mehr lesen...
Rechtssatz: Für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften durch juristische Personen oder Personengemeinschaften ohne Rechtspersönlichkeit ist, sofern die Verwaltungsvorschriften nicht anderes bestimmen und soweit nicht verantwortliche Beauftragte (Abs.2) bestellt sind, strafrechtlich verantwortlich, wer zur Vertretung nach außen berufen ist (§ 9 Abs.1 VStG). Die zur Vertretung nach außen Berufenen sind berechtigt, aus ihrem Kreis eine oder mehrere Personen als verantwortliche Beauftragte... mehr lesen...
Beachte VwSen-310021/3/Ga/La vom 31.05.1995 Rechtssatz: Der Berufungswerber macht zunächst geltend, daß wegen des Sammelns von Druckgaspackungen gegen ihn ein gerichtliches Strafverfahren beim Landesgericht W. zu Zl. XX, schon anhängig sei und daher gemäß § 39 Abs.1 Einleitung AWG keine Zuständigkeit der Verwaltungsstrafbehörde vorliege. Dieser auf die Subsidiarität zielende Einwand läßt allerdings nicht erkennen, ob das bezeichnete und offenbar noch nicht mit einer Entscheidung rech... mehr lesen...
Rechtssatz: Mit der belangten Behörde, die in der
Begründung: des angefochtenen Straferkenntnisses die als verletzt unterlegten Rechtsvorschriften wiedergegeben und die Beurteilung der Rechtsfrage gerade noch hinreichend zusammengefaßt dargestellt hat, hält der unabhängige Verwaltungssenat die objektive Tatseite in diesem Fall für erfüllt. Weil weiters die strafrechtliche Verantwortlichkeit unstrittig und auch die Schuldseite erfüllt ist - vorliegend wurde ein Ungehorsamsdelikt verwirklicht... mehr lesen...
Rechtssatz: Die für die rechtliche Beurteilung in diesem Fall maßgebenden Vorschriften der Gewerbeordnung in der zur Tatzeit geltenden Fassung (§ 74 Abs.1, § 74 Abs.2 Z2 und Z5, § 366 Abs.1 Z3) sind in der
Begründung: des angefochtenen Straferkenntnisses vollständig wiedergegeben, sodaß zur Vermeidung von Wiederholungen auf sie verwiesen werden kann. Vor diesem Hintergrund steht fest, daß der Berufungswerber die ihm spruchgemäß angelastete Verwaltungsübertretung nicht verwirklicht hat. Das ... mehr lesen...
Beachte VwSen-221150 v. 23.12.1994 Rechtssatz: Die Erwägungen über das von ihr gehandhabte Ermessen bei der Festsetzung der verhängten Strafe innerhalb des gesetzlichen Strafrahmens (hier: gemäß § 31 Abs.2 ANSchG Geldstrafe bis zu 50.000 S) an Hand der objektiven Kriterien des Unrechtsgehalts der Tat (§ 19 Abs.1 VStG) und der subjektiven Kriterien des Schuldgehalts (§ 19 Abs.2 VStG) hat die belangte Behörde in Verletzung der ihr auch diesbezüglich gemäß § 60 AVG (iVm § 24 VStG) aufer... mehr lesen...