RS UVS Kärnten 1998/07/01 KUVS-1343/3/97

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Veröffentlicht am 01.07.1998
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Rechtssatz

Aus dem Grundsatz der Unbeschränktheit der Beweismittel ist die Heranziehung von mit ungeeichten Meßgeräten erzielten Meßergebnissen nicht verboten.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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