RS UVS Kärnten 1998/01/20 KUVS-1573/2/97

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Veröffentlicht am 20.01.1998
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Aus den Bestimmungen der § 73 AVG iVm den §§ 24, 31 VStG ergibt sich, daß ein Übergang der Entscheidungspflicht im Devolutionsweg in Verwaltungsstrafsachen im Gesetz nicht vorgesehen ist.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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