Rechtssatz: Gemäß § 63 Abs.3 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz - AVG, welcher nach der Bestimmung des § 24 Verwaltungsstrafgesetz - VStG auch im Verwaltungsstrafverfahren anwendbar ist, hat die (schriftliche Berufung) den Bescheid zu bezeichnen, gegen den sie sich richtet und einen begründeten Berufungsantrag zu enthalten. Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH ist die Berufung nur dann gesetzmäßig erhoben worden, wenn sie einen Berufungsantrag und eine Berufungsbegründung enthäl... mehr lesen...
Rechtssatz: Strittig ist ausschließlich die Rechtsfrage, ob das Fortbewegen eines Fahrrades derart, daß auf dem Sitz des Fahrrades sitzend durch Abstoßen vom Boden mit den Füßen Schwung geholt wird, als Lenken bzw Fahren iSd zitierten Gesetzesbestimmungen zu qualifizieren ist. Mit dieser Frage hat sich der unabhängige Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich bereits in seiner Entscheidung vom 6. September 1993, VwSen-101092/9/Fra/Ka, auseinandergesetzt und festgestellt, daß die Fortbeweg... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch verfahrensrechtliche Angelegenheiten wie die Wiederaufnahme des Verfahrens oder die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand fallen unter den Begriff des Verwaltungsstrafverfahrens gemäß § 24 VStG. Daher ist für diesen Bereich eine Anwendung des § 73 AVG ausgeschlossen. Ein Antrag auf Übergang der Entscheidungspflicht in solchen Angelegenheiten ist daher zurückzuweisen. Schlagworte Verwaltungsstrafverfahren, verfahrensrechtliche Angelegenheiten, Wiederaufnahme, Wiederein... mehr lesen...
Beachte VwSen-280068 v. 11.5.1995 Rechtssatz: Was die als verletzt zugrundegelegten Rechtsvorschriften (§ 31 Abs.2 lit.p ANSchG; § 22 Abs.3 BArbSchV und § 46 Abs.5 AAV) anbelangt, wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Darstellung in der
Begründung: des angefochtenen Straferkenntnisses verwiesen. Vor dem Hintergrund dieser hier anzuwendenden Rechtslage steht aber fest, daß die objektiven Tatbilder der angelasteten Verwaltungsübertretungen, nämlich 1. die Benützung eines entgeg... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 74 Abs.5 Z3 iVm § 17 Abs.2 LMG begeht u.a. derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 25.000 S zu bestrafen, der Lebensmittel unter einer Aufmachung oder unter Verwendung von Bezeichnungen, die eine Eignung als diätetisches Lebensmittel dartun, vor ihrer Anmeldung beim Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz in Verkehr bringt. Nach § 17 Abs.1 LMG sind diätetische Lebensmittel solche von besonderer Beschaffenheit, die für besti... mehr lesen...
Beachte VwSen-260085 v. 9.9.1994; VwSen-210113 v. 16.12.1993 Rechtssatz: Gemäß § 21 Abs.1 VStG kann die Behörde ohne weiteres Verfahren von der Verhängung einer Strafe absehen, wenn das Verschulden des Beschuldigten geringfügig ist und die Folgen der Übertretung unbedeutend sind. Sie kann den Beschuldigten jedoch gleichzeitig unter Hinweis auf die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens mit Bescheid ermahnen, sofern dies erforderlich ist, um ihn von weiteren strafbaren Handlungen gleicher... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 74 Abs.5 Z1 LMG begeht u.a. derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 25.000 S zu bestrafen, der den Bestimmungen der im § 77 Abs.1 Z19 angeführten Rechtsvorschrift zuwiderhandelt. § 77 Abs.1 Z19 LMG bestimmt, daß die LMKV 1973 so lange als Bundesgesetz in Kraft bleibt, bis ihren Gegenstand regelnde Verordnungen in Wirksamkeit getreten sind. Mit § 12 Abs.2 der Verordnung des BMfGSK vom 29.1.1993, BGBl. Nr. 72/1993 (im folgenden: LMKV 1993), wu... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 99 Abs.3 lit.a iVm § 24 Abs.1 lit.a StVO begeht ua derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 10.000 S zu bestrafen, der sein Fahrzeug im Bereich des Vorschriftszeichens "Halten und Parken verboten" (§ 52 lit.a Z13b StVO) parkt. Daß der Beschwerdeführer im gegenständlichen Fall sein Fahrzeug in einem solcherart gekennzeichneten Straßenabschnitt abgestellt hatte, wird von ihm selbst nicht bestritten. Er wendet jedoch ein, daß das Halteverbot zu e... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 24 VStG iVm § 71 Abs.1 Z1 VStG ist gegen die Versäumung einer Frist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn die Partei glaubhaft macht, daß sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten und sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft. Nach § 24 VStG iVm § 71 Abs.2 AVG muß ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses ... mehr lesen...
Beachte VwSen-220852 v. 11.2.1994; VwSen-220999 v. 21.11.1994; VwSen-280023 v. 7.2.1995 Rechtssatz: Gemäß § 39 Abs.1 lit.a AWG begeht eine mit Geldstrafe von 50.000 S bis 500.000 S zu bestrafende Verwaltungsübertretung, wer gemäß Z1 dieser Vorschrift die Tätigkeit eines Abfall(Altöl)sammlers ... ausübt, ohne im Besitz der gemäß § 15 Abs.1 erforderlichen Erlaubnis zu sein. § 15 Abs.1 AWG ordnet an, daß, wer gefährliche Abfälle oder Altöle sammelt (abholt oder entgegennimmt) ..., hief... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 137 Abs 4 lit.i WRG 1959 begeht eine Verwaltungsübertretung, sofern die Tat nicht nach Abs.5 einer strengeren Strafe unterliegt, und ist mit einer Geldstrafe bis zu S 250.000,-- zu bestrafen, wer einem ihm gemäß § 138 Abs.1 erteilten Auftrag zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes nicht nachkommt. Nach dem gegenständlich relevanten § 138 Abs.1 lit.a WRG 1959 ist derjenige, der die Bestimmungen des WRG 1959 übertreten hat, wenn das öffentliche Interesse es erfordert ... mehr lesen...
Rechtssatz: In einem Verwaltungsstrafverfahren wegen § 5 StVO gegen einen Lenker eines Fahrzeuges der nicht auch Zulassungsbesitzer des Fahrzeuges ist, hat die Versicherungsgesellschaft, die das Fahrzeug versichert hält, keine Parteistellung und dementsprechend auch kein Recht auf Akteneinsicht. Das Vorbringen der Versicherungsgesellschaft, eine verwaltungsbehördliche Entscheidung habe bindende Auswirkungen hinsichtlich etwaiger Regreßansprüche des Versicherers wegen festgestellter Alkohol... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Berufungswerber verweist hiezu auf die Einvernahme des Beamten H., der aussagte, daß er mit dem Funkwagen nach einer Rechtskurve auf einen Abstand von ca. 100 m aufschließen konnte und dann die Geschwindigkeit auf ca. 140 km/h erhöht habe, wobei in den folgenden gekrümmten und unübersichtlichen Kurvenpassagen der Abstand zum Beschuldigten gleichgehalten wurde. Abgesehen davon, daß es aufgrund des angeblichen Abstandes zwischen seinem PKW und dem Funkwagen im Ausmaß von 100 ... mehr lesen...
Mit dem bekämpften Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 16. September 1991, Zl 3- -91, wurde über Herrn P B als gemäß §9 VStG, BGBl Nr 52/1991, zur Vertretung nach außen Berufener der Firma G D GesmbH & CO KG wegen verschiedener Übertretungen nach den Bestimmungen der §§ 3 Abs2, 6 Abs1, 7, Abs1 ARG iVm §27 Abs1 ARG, BGBl Nr 144/1983 idgF eine Geldstrafe in der Gesamthöhe von S 57.000,--, im Nichteinbringungsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von 114 Tagen verhängt. Dem ... mehr lesen...
Mit dem bekämpften Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 16.9.1991, Zl 3- -91, wurde über Herrn P B als gemäß §9 VStG, BGBl Nr 52/1991, zur Vertretung nach außen Berufener der Firma G D GesmbH & Co KG wegen verschiedener Übertretungen nach den Bestimmungen des §9 iVm §7 Abs1 AZG, BGBl Nr 461/1969 in der geltenden Fassung und des §12 AZG eine Geldstrafe gemäß §28 AZG in der Gesamthöhe von 144.800,--, im Nichteinbringungsfalle eine Ersatzfreiheitsstrafe von 189 Tagen und ... mehr lesen...
Rechtssatz: Obschon die Bestimmung des § 63 Abs 3 AVG nicht formalistisch auszulegen ist, ist eine Berufung, aus der nicht zu erkennen ist was die Partei anstrebt und womit sie ihren Standpunkt vertreten zu können glaubt und aus der nicht einmal andeutungsweise zu entnehmen ist, worin die Unrichtigkeit des bekämpften Bescheides gelegen sein soll, dann als unzulässig zurückzuweisen, wenn in der Rechtsmittelbelehrung ausdrücklich auf das Erfordernis des begründeten Berufungsantrages hingewie... mehr lesen...
Rechtssatz: Staatssprache der Republik Österreich sit die deutsche Sprache; Fremdsprachigkeit einer Eingabe ist behebbares Formgebrechen. Zurückweisung nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist. mehr lesen...
Rechtssatz: Wird ein Rechtsmittel bei der unzuständigen Behörde eingebracht, so erfolgt zwar die Weiterleitung auf Gefahr des Einschreiters; da aber gemäß § 33 Abs 3 AVG die Tage des Postenlaufes zur zuständigen Behörde nicht eingerechnet werden, ist die Frist gewahrt, wenn die unzuständige Behörde das Rechtsmittel zur Weiterleitung an die zuständige Stelle am letzten Tag der Frist zur Post bringt. Wenn dann die in der Sache unzuständige Behörde die Berufung nach dem letzten Tag der Frist ... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Rückwärtsfahren in Einbahnstraßen ist grundsätzlich verboten. Allerdings ist ein kurzes Rückwärtsfahren auf einer Einbahnstraße zum Zwecke des Einparkens zulässig. Im Zuge des Rückwärtsfahrens entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in einer Einbahnstraße liegt ein Verstoß gegen die Verkehrsregeln jedoch dann nicht vor, wenn die Parkplatzsuche sich auf eine kurze Strecke, auf zwei bis maximal drei Wagenlängen - geht man von einer durchschnittlichen Wagenlänge von 4 m au... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein mit der Bezeichnung "Berufung" versehener Schriftsatz mit dem Ersuchen, den "Akt zur Einsichtnahme an die Bezirkshauptmannschaft X zu übersenden" sowie die Mitteilung, daß nach Einsichtnahme binnen zwei Wochen der Berufungsgegnerin ein begründeter Berufungsantrag übersendet werde, erfüllt die Erfordernisse der zwingenden Bestimmung des § 63 AVG - welche auch im Verwaltungsstrafverfahren anzuwenden ist - nicht, insbesondere ist daraus kein begründeter Berufungsantrag zu entn... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VwGH vom 9.7.1984, 84/10/0080, vom 30.9.1985, 85/10/0027 sowie vom 24.11.1986, 86/10/0131. Rechtssatz: Berufung gegen Straferkenntnis: Ordnungsstörung. Verhalten objektiv geeignet, Ärgernis zu erregen; Ordnung an einem öffentlichen Ort gestört. Vorraum einer Diskothek keinen Zugangsbeschränkungen unterworfen. Rauferei stört Ordnung an öffentlichem Ort. Gemäß Art. IX Abs.1 Z.1 EGVG begeht eine Verwaltungsübertretung, wer durch ein Verhalten, das Ärgernis zu err... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein einmal abgegebener Berufungsverzicht macht als unwiderrufliche Prozeßerklärung eine spätere Berufung unzulässig. mehr lesen...