Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich (LH) vom 20. Juni 1988 wurde dem Beschwerdeführer unter anderem gemäß der Bestimmung des § 32 Abs. 4 WRG 1959, die nachträgliche wasserrechtliche Bewilligung für die Einbindung der bei seinem Betrieb aus der Fleischverarbeitung anfallenden Abwässer in einer Menge von max. 2 l/s bzw. 18 m3/d nach entsprechender Vorreinigung in die Ortskanalisation erteilt. Am 19. November 1992 wurde von einem Kontrollorgan des Amtes der Oberösterrei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/22 92/06/0087 4 Stammrechtssatz Bei einem fortgesetzten Delikt ist zwar eine kalendermäßig eindeutige Umschreibung des Tatraumes erforderlich (Hinweis E 11.4.1986, 86/18/0051, 0052) doch erfaßt unabhängig davon die Bestrafung eines fortgesetzten Deliktes erst allenfalls später bekannt g... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Zuge des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens durch Richtigstellung eines offenbaren Schreibversehens von der belangten Behörde berichtigten Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug der Verwaltungsübertretung nach § 137 Abs. 3 lit. f WRG 1959 in Verbindung mit § 31b Abs. 1 WRG 1959 schuldig erkannt, weil er als Bürgermeister der Marktgemeinde K. verwaltungsstrafrechtlich dafür verantwortlich sei, daß diese Gemeinde von März 1991 bis 8. November 1991... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;WRG 1959 §137 Abs3 litf;WRG 1959 §31b;
Rechtssatz: Beim bewilligungslosen Betrieb einer Deponie handelt es sich um ein Dauerdelikt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994070181.X01 Im RIS seit 12.11.2001 Zuletzt aktualisiert ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe am 13. Juni 1991 zwischen 11.15 und 11.29 Uhr in Wien in einem Amtszimmer des Magistratischen Bezirksamtes für den 23. Bezirk 1. durch lautes Schreien ungebührlicherweise störenden Lärm erregt, 2. durch den Gebrauch von Schimpfworten wie "Arschlöcher, Scheißdreck" den öffentlichen Anstand verletzt, 3. durch lautes Schreien und Schimpfen ein Verhalten gesetzt, das geeignet ... mehr lesen...
Index: L40019 Anstandsverletzung Lärmerregung Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EGVG Art8/Wr Fall1 Anstandsverletzung;EGVG Art8/Wr Fall2 Lärmerregung;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Art VIII EGVG normiert zwei unterschiedliche, einander nicht ausschließende Tatbestände, die gegebenenfalls durch ein Verhalten gleichzeitig erfüllt sein können (Hinweis E 15.6.1987, 86/10/0045; betreffend lautes Schreien von Schimpfwort... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer eines Grundstückes in der Gemeinde S. Aufgrund eines Antrags des Beschwerdeführers auf Erteilung der Widmungsbewilligung und der Baubewilligung für dieses Grundstück fand am 21. Juni 1989 eine mündliche Verhandlung statt, bei welcher verschiedene Nachbarn das Fehlen eines Gutachtens des örtlichen Raumplaners sowie die fehlende Ladung weiterer Nachbarn einwendeten (in der Verhandlungsschrift ist festgehalten, daß der Verhandlungsleiter die Nachbareig... mehr lesen...
Index: L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82000 BauordnungL82006 Bauordnung Steiermark40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Stmk 1968 §2;BauO Stmk 1968 §57;BauO Stmk 1968 §73;BauRallg;VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;
Rechtssatz: Die Übertretung der §§ 2 und 57 iVm § 73 Stmk BauO 1968 ist ein Zustandsdelikt (Hinweis E 31.1.1966, 1046/1964), die Verjährungsfrist beginnt vom Zeitp... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Wels vom 6. September 1993 wurde der Mitbeteiligte schuldig erkannt, insgesamt sieben Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes begangen zu haben. Über ihn wurden sieben Geldstrafen in der Höhe von dreimal S 1.000,--, dreimal S 800,-- und einmal S 900,-- sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe von drei Tagen verhängt. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der vom Mitbeteiligten erhobenen Berufung Folge gegeben, das Straferkenntnis aufgehoben un... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §16 Abs1;VStG §22 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §51 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/27 95/11/0018 3 Stammrechtssatz Die dem erstinstanzlichen Straferkenntnis anhaftende Rechtswidrigkeit, die in der undifferenzierten Festsetzung einer einheitlichen Ersatzfreiheitsstrafe für die beiden selbständig verhängten Geldstrafen besteht, ist durch den B... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 10. August 1993 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Der Beschuldigte, Herr H, wohnhaft: L, hat es als Konzessionsinhaber und somit als gewerberechtlich Verantwortlicher des Lokales "B" in Linz, zu vertreten, daß, wie von Organen der Bundespolizeidirektion Linz, festgestellt wurde, 1) das o.a. Lokal entgegen der im gewerbebehördlichen Betriebsanlagengenehmigungsbescheid des Magistrates Linz, Baurechtsam... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabängigen Verwaltungssenates des Landes Vorarlberg vom 7. Dezember 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, als gewerberechtlicher Geschäftsführer der H Gesellschaft m. b.H. & Co KG verantwortlich zu sein, daß bei Ausübung der Betriebstätigkeit am Standort dieses Unternehmens die Auflage des gewerbepolizeilichen Genehmigungsbescheides, daß Altpapier in loser Form nicht im Freien gelagert werden dürfe, wiederholt mißachtet ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §367 Z26;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994040267.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/03/0368 E 12. März 1986 RS 3
(hier: Eine dreieinhalb monatige Unterbrechung der Tathandlung
indiziert FÜR SICH ALLEIN noch nicht eine Unterbrechung des
Gesamtkonzeptes.) Stammrechtssatz Unter einem fortgesetzten Delikt sind eine Reihe von Einzelhandlungen, die vermöge der Gleichartigkeit der Begehungsform sowie der äußeren B... mehr lesen...
1.1.1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 11. Dezember 1990 (dem erstangefochtenen Bescheid) legte der Landeshauptmann von Salzburg dem Beschwerdeführer als gewerberechtlich verantwortlichem Geschäftsführer der A-GmbH (im folgenden: GmbH) zur Last, er habe, wie anläßlich einer Preiserhebung am 4. Juli 1989 in der Autobahnstation E-Süd festgestellt worden sei, für folgende Waren offenbar übermäßige Entgelte ersichtlich gemacht: "Schokolade "Milka-Alpenmilch" 300g Tafel ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Wels vom 8. September 1993 wurde der Mitbeteiligte schuldig erkannt, insgesamt 29 Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes begangen zu haben. Über ihn wurden 29 Geldstrafen in der Höhe von 26 x S 1.000,-- und 3 x S 500,-- sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen verhängt. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der vom Mitbeteiligten erhobenen Berufung in Ansehung der Schuldsprüche keine Folge gegeben und das Straferkenntnis mit eine... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: PrG 1976 §14 Abs1;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/17/0017 E 10. Juli 1987 RS 13 Stammrechtssatz Bei Vermögensdelikten genügt der allgemeine Bereicherungsvorsatz zur Annahme eines Gesamtkonzeptes (Hinweis E 27.1.1981, 0818/80). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: PrG 1976 §14 Abs1;PrG 1976 §14 Abs3;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/29 88/08/0181 1 Stammrechtssatz Unter der strafrechtlichen Figur des fortgesetzten Deliktes ist eine Reihe von gesetzwidrigen Einzelhandlungen zu verstehen, die vermöge der Gleichartigkeit der Begehungsform sowie der äußeren Begleitumstände im Rahmen eines ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §16 Abs1;VStG §22 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §51 Abs6;
Rechtssatz: Die dem erstinstanzlichen Straferkenntnis anhaftende Rechtswidrigkeit, die in der undifferenzierten Festsetzung einer einheitlichen Ersatzfreiheitsstrafe für die beiden selbständig verhängten Geldstrafen besteht, ist durch den Berufungsbescheid mit einer entsprechenden Abänderung des Spruches de... mehr lesen...
Mit Datum 7. März 1994 erließ die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch gegen die Beschwerdeführerin ein Straferkenntnis, dessen Spruch: wie folgt lautete: "1. Sie haben am 24.8.1993 um 15.25 Uhr als Lenkerin des PKW W-413 xx in Altach auf der Rheintalautobahn A 14 in Fahrtrichtung BRD auf Höhe km 26,0 auf dem Pannenstreifen vorschriftswidrig rechts überholt und 2. mit einem Fahrzeug den Pannenstreifen befahren. Dadurch übertretene Verwaltungsvorschrift, verhängte Strafe und ent... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §15 Abs1;StVO 1960 §46 Abs4 litd;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: § 15 Abs 1 StVO und § 46 Abs 4 lit d StVO sind unterschiedliche gesetzliche Tatbestände, die kumulativ zu ahnden sind (Hinweis E 8.7.1993, 93/18/0005). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994020519.X01 Im RI... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen vom 15. Juni 1993 wurde der Mitbeteiligte für schuldig befunden, er habe es als Arbeitgeber zu verantworten, daß der schriftlichen Aufforderung des Arbeitsinspektorates Wiener Neustadt vom 15. April 1993 nicht nachgekommen worden sei, weil die angeforderten Unterlagen, nämlich 1) die Verzeichnisse über die an die Lenker ausgegebenen Fahrtenbücher für den Monat Feber 1993 von nachstehend angeführten Lenkern, 2) die Fahrtenbüche... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ArbIG 1993 §24 Abs1 Z1 litd;AVG §66 Abs4;VStG §22 Abs1;VStG §51c;
Rechtssatz: Steht iSd § 51c VStG die Zuständigkeit der Kammern oder des einzelnen Mitgliedes des UVS fest, so kommt eine "Verschiebung" der Zuständigkeit zwischen diesen beiden Organen auch dann nicht in Betracht, wenn das nach dem angefochtenen Bescheid zuständige Organ zur Ansicht gel... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ArbIG 1993 §24 Abs1 Z1 litd;AVG §66 Abs4;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: § 66 Abs 4 zweiter Satz AVG ist keine "Kann-Bestimmung". Vielmehr ist dieser Satz im Zusammenhang mit dem ersten Satz zu sehen und beinhaltet nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht der Berufungsbehörde. Es liegt auch kein Verstoß gegen das Verbot der "reformatio in peius" vor,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ArbIG 1993 §24 Abs1 Z1 litd;AVG §66 Abs4;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Durch einen von der Berufungsbehörde getroffenen Abspruch, der spruchmäßig nicht mit einem Abspruch in der Sache verknüpft ist, wird § 66 Abs 4 AVG verletzt (hier hat die Berufungsbehörde das erstinstanzliche Straferkenntnis, mit dem über den Besch wegen der Nichtvorlage des angeforde... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. September 1992, Zl. 92/06/0150 (betreffend Untersagung der Benützung der fraglichen baulichen Anlage) und vom 11. Februar 1993, Zl. 92/06/0230 (betreffend Bestrafung des Beschwerdeführers wegen einer Verwaltungsübertretung nach der Tiroler Bauordnung) verwiesen. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 20. Jänner 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt... mehr lesen...
Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82007 Bauordnung Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Tir 1989 §53 Abs1 lith;VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/06/30 94/06/0063 5 Stammrechtssatz Bei der Verwaltungsübertretung nach § 53 Abs 1 lit h Tir BauO 1989 handelt es sich um ein Dauerdelikt. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg vom 21. März 1994 wurde der Beschwerdeführerin vorgeworfen, sie habe "es als das zur Vertretung nach außen berufene Organ der Fa. X-Gesellschaft zu verantworten, daß die Fa. X-Gesellschaft im Standort B vom 22. Oktober 1990 bis zum 11. Juni 1991 die Tätigkeit eines Altölsammlers ausgeübt hat, obwohl diese Firma nicht im Besitze einer Erlaubnis des Landeshauptmannes war". Die Beschwerdeführerin hab... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §39 Abs1 lita Z1;VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Da es sich bei der Ausübung der Tätigkeit eines Altölsammlers ohne Erlaubnis des Landeshauptmannes - einer Verwaltungsübertretung nach § 15 Abs 1 iVm § 39 Abs 1 lit a Z 1 AWG 1990 - um ein Dauerdelikt handelt, bestehen gegen die im
Spruch: des Straferk... mehr lesen...
Mit Erkenntnis des Zollamtes S., Spruchsenat, als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 9. November 1987 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, in den Jahren 1977 bis 1981 bei diversen Auktionshäusern erworbene und ihm zugesandte eingangsabgabepflichtige Waren (Sammlerbriefmarken) im Zollwert von S 2,008.255,89, worauf Eingangsabgaben (Einfuhrumsatzsteuer) von S 361.487,-- entfielen und hinsichtlich derer seitens der ausländischen Versender ein Finanzvergehen begangen worden sei... mehr lesen...