Index: L37089 Dienstgeberabgabe Wien24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: DienstgeberabgabeG Wr §6 Abs1;DienstgeberabgabeG Wr §8 Abs1 idF 1990/073;StGB §2;VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;
Rechtssatz: Der Straftatbestand des § 8 Abs 1 Wr DienstgeberabgabeG ist dem Tatbild nach ein Erfolgsdelikt (Hinweis: E 31.3.1989, 87/17/0349). Das Tatbild ist auf die Herbeiführung eines Erfolges, der Verkürzung der A... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 15. Jänner 1997 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der G. KG am 12. Juli 1995 in N. den Arbeitnehmer Johann L. zu Arbeiten herangezogen, bei denen dieser der Einwirkung von Schweißrauch ausgesetzt gewesen sei, ohne daß durch eine besondere ärztliche Untersuchung festgestellt worden sei, daß sein Gesundheitszustand, vor allem hinsichtlich der spezif... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1994 §130 Abs1;ASchG 1994 §49 Abs1 Z1;Eignung von Arbeitnehmern für bestimmte Tätigkeiten 1973 §3 Abs1 Z21 idF 1988/358;VStG §22 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
97/02/0098 E 30. Mai 1997
97/02/0099 E 30. Mai 1997
Rechtssatz: Richten sich die rechtswidrigen Angriffe gegen die Gesundheit mehrerer Dienstnehmer, lieg... mehr lesen...
Gegen den Beschwerdeführer erging das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Lienz vom 9. April 1996 mit folgendem Spruch: (Spruchteile gemäß § 44a Z. 1 bis 3 VStG): "Sie haben am 01.01.1996 um 02.55 Uhr in St. Jakob i.D. den PKW, Kennzeichen XY (D), auf einer Gemeindestraße vom Haus Außerrotte Nr. 8 zum Haus St. Leonhard Nr. 42 gelenkt, 1) obwohl Sie sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befanden und haben auf bezeichneter Fahrt 2) das von einem Gendarmeriebeamten... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs2 Satz2;VStG §22 Abs1;VStG §44a Z3;
Rechtssatz: § 102 Abs 2 Satz 2 KFG enthält die Tatbestände mehrerer selbständiger Delikte, die gemäß § 22 Abs 1 VStG auch gesondert zu bestrafen sind (Hinweis E 4.6.1987, 87/02/0016). Schlagworte Strafnorm Mängel im
Spruch: gemeinsame Strafe für mehrere Delikte Eu... mehr lesen...
Mit Bescheid der belangten Behörde vom 15. September 1995 wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den erstinstanzlichen Bescheid vom 12. Juli 1995 keine Folge gegeben und das angefochtene Straferkenntnis bestätigt; der Beschwerdeführer wurde somit einer Übertretung des § 8 Abs. 4 StVO schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe in der Höhe von S 2.500,-- (zuzüglich eines Verfahrenskostenbeitrages) verhängt. Er habe sein mehrspuriges Kraftfahrzeug mit einem näher angeführten p... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §22 Abs1;VStG §49a Abs6;
Rechtssatz: Eine Anonymverfügung ist hinsichtlich der Frage des Vorliegens eines Dauerdeliktes einem Straferkenntnis insofern gleichzuhalten, als - unter der Voraussetzung der rechtzeitigen Einzahlung des Strafbetrages (§ 49a Abs 6 VStG) - dieselben Rechtswirkungen eintreten; wird nämlich die darin ausgesprochene Strafe rechtzeitig bezahlt, so k... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §8 Abs4;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Im mehrtägigen vorschriftswidrigen Abstellen eines Fahrzeuges ohne Unterbrechung ist ein Dauerdelikt zu sehen und somit keine Verwirklichung verschiedener selbständiger Taten iSd § 22 Abs 1 VStG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1995020537.X01 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §22 Abs1;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/04 92/18/0427 8 Stammrechtssatz Bei einem Dauerdelikt ist nicht nur die Herbeiführung des rechtswidrigen Zustandes, sondern auch dessen Aufrechterhaltung pönalisiert; die Tat wird solange begangen, als der verpönte Zustand dauert. Die Festlegung der Tatzeit mit jenem Zeitpunkt, zu dem die Tat entdeck... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Wr. Neustadt vom 18. August 1992 bestätigenden Bescheid wurde die Beschwerdeführerin als Inhaberin eines näher bezeichneten Transportunternehmens schuldig erkannt, sie habe in der Zeit vom 16. März bis 24. April 1991 eine näher genannte Person "zum Lenken des Kraftfahrzeuges N nnn.nnn laut Fahrtenbuch Nr. 2686 öWV 1/89" für die Dauer der jeweils angeführten Einsatzzeiten ohne Ruhepause und ohne Lenkpause beschäftigt... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Notwendigkeit, die Einrichtung eines wirksamen Kontrollsystems darzulegen, betrifft nur die Frage des Verschuldens eines Arbeitgebers bei Verstößen gegen Arbeitszeitvorschriften und ergibt sich aus § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG, wonach bei sog Ungehorsamsdelikten der Täter glaubhaft zu machen hat, daß ihn an der Verletzung einer Verwaltungsvorschrift kein Verschulden trifft. Unzutreffend ist daher die Auffassung, es könne dem Besch nur EINE strafbare Handlung, nämlich die Nic... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §11 Abs1;AZG §15;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Die Lenkpausen nach § 15 AZG sind Sonderfälle der allgemeinen Ruhepausen nach § 11 AZG. Mit der Einhaltung der bereits nach vier Stunden Arbeitszeit zu gewährenden Lenkpause nach § 15 AZG ist die Ruhepause nach § 11 Abs 1 AZG konsumiert, dh es gebührt nicht zusätzlich zur Lenkpause auch noch eine Ruh... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. August 1995 wurde der Beschwerdeführer - ohne Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung - der Begehung von Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Arbeitgeberin Bauunternehmung K Gesellschaft m.b.H. (mit dem Sitz in W) zu verantworten, daß di... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 idF 1988/231;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/07 94/09/0321 2 Stammrechtssatz Da das AuslBG seit der Nov BGBl 1988/231 für jeden unberechtigt beschäftigten Ausländer eine eigene Strafdrohung aufstellt, kann auf dem Boden dieser geänderten Rechtslage nur noch in Ansehung eines j... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen Bescheiden der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es in seiner Eigenschaft als Bevollmächtigter des Arbeitgebers, einer näher bezeichneten Kommanditgesellschaft, zu verantworten, daß am 28. Jänner 1994 1. im Archiv einer näher genannten Filiale, welches als Büro benutzt werde, keine ins Freie führenden Lichteintrittsflächen gemäß den gesetzlichen Vorschriften des § 8 Abs. 1 AAV (Bescheid vom 7. Dezember 1995), sowi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59;VStG §22 Abs1;VStG §30;VStG §51c; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/02/0028 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/01/27 92/03/0017 1 Stammrechtssatz Auch wenn über mehrere Übertretungen in einer gemeinsamen Bescheidausfertigung abgesprochen wird, handelt es sich um mehrere Bescheide, die über v... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §13 Abs2;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §44a Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/02/0028
Rechtssatz: Bei einer Verwaltungsübertretung gemäß § 13 Abs 2 AAV iVm § 31 Abs 2 lit p ASchG handelt es sich um ein Dauerdelikt. Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §13 Abs2;AAV §8 Abs1;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;VStG §22 Abs1;VStG §44a Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/02/0028 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/04 92/18/0427 8 Stammrechtssatz Bei einem Dauerdelikt ist nicht nur die Herbeiführung des rechtswidrigen Zustandes, so... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpften Bescheid der belangten Behörde vom 20. Mai 1996 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe zumindest im Zeitaum vom 7. Juni 1993 bis 13. Jänner 1994 auf den Grundstücken Nr. 389/5 und 389/3 der KG U bis in den Grundwasserschwankungsbereich (1 bis 2 m unter dem HGW-Wert von 148,8 m ü.A.) Kies abgebaut und somit eine Einwirkung auf Gewässer vorgenommen, obwohl die hiefür erforderliche Bewilli... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §22 Abs1;VStG §44a Z1;WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Die behördlich festgestellte Durchführung eines nicht bewilligten Kiesabbaus im Grundwasserschwankungsbereich zu drei verschiedenen Zeitpunkten berechtigt im konkreten Fall zur Annahme eines durchgehenden Tatzeitraumes zwischen dem ersten und dem letzten Zeitpunkt (... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für die Steiermark vom 18. März 1996 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, als Konzessionsinhaberin für das Gastgewerbe in der Betriebsart "Bar" in der Zeit vom 23. Juli 1994 bis zumindest 6. November 1994, zumindest an 51 in diesem Zeitraum gelegenen näher bezeichneten Tagen im Mehrzwecksaal Metropol an einer näher bezeichneten Anschrift eine genehmigungspflichtige gewerbliche Betriebsanlage betr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/12/0282 E 20. August 1987 RS 2 Stammrechtssatz Ein Verstoß gegen das Verbot der mehrfachen Bestrafung im Zusammenhang mit einem fortgesetzten Delikt liegt nicht vor, wenn der Täter die verpönte Tätigkeit nach vorangegangener Bestrafung fortsetzt und abermals bestraft wird. In diesem Fall umfasst die neuerliche ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als gemäß S 9 VStG zur Vertretung einer näher bezeichneten Gesellschaft nach außen Berufener zu verantworten, daß auf einer von dieser Firma betriebenen Baustelle am 27. April 1992 zwei Arbeitnehmer auf einem in vier Meter Höhe befindlichen Gerüstbelag eines fahrbaren Gerüstes mit dem Verschweißen der Rohrleitungen der Medienversorgungsanlage beschäftigt gewesen seien... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §46 Abs6;BArbSchV §19 Abs4;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/18/0136 E 12. Juni 1992 RS 2 Stammrechtssatz Das Fehlen einer Mittelwehr an einer Gerüstlage (Gerüstbelag), bei der eine Absturzgefahr aus einer Höhe von mehr als zwei Metern besteht, bedeutet einen Verstoß gegen § 46 Abs 6 AAV, das Fehlen einer Fußwehr stellt hingegen e... mehr lesen...
Mit drei Straferkenntnissen der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 18. Jänner 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Jagdausübungsberechtigter 1. der Eigenjagd G nicht dafür gesorgt, daß der im Jagdjahr 1991/92 genehmigte bzw. vorgeschriebene Gamswildabschuß von 11 Stück fristgerecht bis zum 15. Dezember 1991 zur Gänze getätigt worden sei (es seien lediglich 4 Stück erlegt worden), 2. der Eigenjagd F nicht dafür gesorgt, daß der im Jagdjahr 1991/92 genehmigte bzw... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 64 Abs. 1 KFG 1967 mit Geldstrafen von je S 10.000,-- bestraft, weil er am 27. Juli 1994 "1.) um 11.15 Uhr in Ilz auf der B 65, auf Höhe des Gendarmeriepostens von Dörfl kommend in Richtung Ortsmitte und 2.) um 11.45 Uhr auf der L 436 im Ortsgebiet Großhartmannsdorf, vor dem Haus Nr. 28 bis zum Gasthaus Spörk, Großhartmannsdorf Nr. 63" einen nach dem Kennzeich... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;KFG 1967 §64 Abs1;VStG §22 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;
Rechtssatz: Lastet die Beh einem Fahrzeuglenker in einem Strafbescheid mehrere gleichartige Verwaltungsübertretungen, die in einem engen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang stehen, an (hier: nach § 64 Abs 1 KFG), und geht sie dabei vom Fehlen eines e... mehr lesen...
Index: L65000 Jagd WildL65007 Jagd Wild Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: JagdG Tir 1983 §37;JagdG Tir 1983 §70;JagdGDV Tir 02te 1983 §3 Abs3;JagdRallg;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/28 88/03/0238 1 Stammrechtssatz Es gibt in jedem Jagdgebiet nur einen Abschußplan für Schalenwild, mögen auch in diesem die einzelnen Schalenwildarten gesondert aufzugliedern sein. Durch die (sich a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/29 88/08/0181 1 Stammrechtssatz Unter der strafrechtlichen Figur des fortgesetzten Deliktes ist eine Reihe von gesetzwidrigen Einzelhandlungen zu verstehen, die vermöge der Gleichartigkeit der Begehungsform sowie der äußeren Begleitumstände im Rahmen eines noch erkennbaren zeitlichen Zusammenhanges sowie eines di... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer leistete als Vizeleutnant außerordentlichen Präsenzdienst gemäß § 27 Abs. 3 Z. 7 des Wehrgesetzes beim österreichischen UN-Bataillon in Zypern; er stand nicht in einem Dienstverhältnis zum Bund. Das Heeresdisziplinargesetz 1985 (HDG) ist auf ihn gemäß § 1 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit dem Auslandseinsatzgesetz anzuwenden. Mit schriftlichem Disziplinarerkenntnis des Disziplinarvorgesetzten beim österreichischen UN-Bataillon "AUSCON/UNFICYP" vom 15. September 19... mehr lesen...