Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §22 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/10/0047 96/10/0046
Rechtssatz: Um von einem fortgesetzten Delikt sprechen zu können, müssen Einzelakte von einem vorgefaßten einheitlichen Willensentschluß, von einem sog Gesamtvorsatz getragen sein, dh der Täter muß von vornherein ein bestimmtes Endziel ins Aug... mehr lesen...
Der Magistrat der Bundeshauptstadt Wien hat den Beschwerdeführer mit Straferkenntnis vom 3. Oktober 1991 schuldig erkannt, er habe es "als Geschäftsführer der K-GmbH. bis zum 9. Oktober 1990 unterlassen, die Getränkesteuer für die Zeit vom 1. Jänner 1988 bis 30. Juni 1990 (BE) für den Betrieb in Wien im Betrag von S 4.892,-- einzubekennen und zu entrichten und dadurch die Getränkesteuer in der Zeit vom 28. August 1990 bis 9. Oktober 1990 mit dem Betrag von S 4.892,-- verkürzt". Er hab... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 6. April 1995 wurde über den Beschwerdeführer wegen Parkens eines näher bezeichneten mehrspurigen Kraftfahrzeuges am 17. November 1994 von 9.20 bis 9.39 Uhr in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone ohne ordnungsgemäße Entrichtung der Parkgebühr gemäß § 7 Abs. 1 des Parkgebührengesetzes für die Stadt Salzburg eine Geldstrafe in der Höhe von S 2.600,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 3 Tage und 20 Stunden) verhängt. In... mehr lesen...
Index: L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GetränkesteuerG Wr 1971 §10 Abs1 idF 1990/044;GetränkesteuerG Wr 1971 §7 Abs1 idF 1981/013;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Da das Delikt der Nichtentrichtung der Abgabe gem § 7 Abs 1 Wr GetränkesteuerG 1971 mit Ablauf des zehnten Tages jedes Monats für das Vormonat bereits vollendet und beendet ist, scheidet eine Scheinkonkurrenz in Form ... mehr lesen...
Index: L37065 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ParkgebührenG Salzburg 1989 §7;VStG §22 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/17/0766 - 0786
Rechtssatz: Bei einem Dauerdelikt wird vom Straftatbestand auch die Aufrechterhaltung des verpönten Zustandes erfaßt und diese wird bestraft. Nach dem Tatbi... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem in Ablichtung angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Hallein vom 29. März 1989 wurde der Beschwerdeführer zu einer (im Berufungsverfahren reduzierten) Verwaltungsstrafe verurteilt, weil er in der Zeit vom 15. September bis 2. November 1988 in K eine Lagerhalle für Bretterlagerungen errichtet habe, ohne im Besitz der für die Errichtung erforderlichen baubehördlichen Bewillig... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde M vom 25. Februar 1992 wurde dem Beschwerdeführer die baubehördliche Bewilligung a) zur Durchführung von Innenumbauarbeiten im Erdgeschoß und Obergeschoß der Montagehalle auf den Grundstücken Nr. 387/2 und Nr. 387/3, KG X, zwecks Errichtung von Betriebswohnungen und Büros sowie b) zur Änderung des Verwendungszweckes von Lagerräumen in Büroräume, betriebsbedingte Wohnräume und Kraftfahrzeugabstellplätze nach Maßgabe der eingereichten Pläne u... mehr lesen...
Index: L81705 Baulärm Umgebungslärm SalzburgL82000 BauordnungL82005 Bauordnung Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauPolG Slbg 1973 §23 Abs1 lita idF 1976/076;BauPolG Slbg 1973 §23 Abs4;BauRallg;VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/03/28 95/06/0061 4 Stammrechtssatz Bei der Durchführung baurechtlich bewilligungspflichtiger Maßnahmen ohne Einholung einer Baubewilligung ode... mehr lesen...
Index: L81705 Baulärm Umgebungslärm SalzburgL82005 Bauordnung Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauPolG Slbg 1973 §23 Abs4;VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;
Rechtssatz: Die Durchführung baurechtlich bewilligungspflichtiger Maßnahmen ohne Vorliegen einer rechtskräftigen Baubewilligung stellt ein Dauerdelikt dar (Hinweis E 7.12.1989, 88/06/0110). An sich wäre nach dem Wortlaut der strafbare Tatbestand mit der Been... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Innsbruck vom 4. Oktober 1993 wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als "Bevollmächtigter im Sinne des Arbeitnehmerschutzgesetzes" einer näher angeführten GesmbH zweier Übertretungen von Arbeitnehmerschutzvorschriften für schuldig befunden, wobei hinsichtlich des Spruchpunktes 1 eine Geldstrafe von S 20.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 10 Tage) und hinsichtlich des Spruchpunktes 2 eine Geldstrafe von S 2.000,-- (Ersatzfreiheitss... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59;VStG §22 Abs1;VStG §30;VStG §51c; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/01/27 92/03/0017 1 Stammrechtssatz Auch wenn über mehrere Übertretungen in einer gemeinsamen Bescheidausfertigung abgesprochen wird, handelt es sich um mehrere Bescheide, die über verschiedene Taten - also über verschiedene Sachen - absprechen. Eine gemeinsame Bescheidausfertigung ist zulä... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde M vom 25. Februar 1992 wurde dem T.F., der das Bauansuchen gestellt hatte, die baubehördliche Bewilligung a) zur Durchführung von Innenumbauarbeiten im Erdgeschoß und Obergeschoß der Montagehalle auf dem Grundstück Nr. 387/2 und Nr. 387/3, KG X, zwecks Errichtung von Betriebswohnungen und Büros sowie b) zur Änderung des Verwendungszweckes von Lagerräumen in Büroräume, betriebsbedingte Wohnräume und Kraftfahrzeugabstellplätze, nach Maßgabe d... mehr lesen...
Index: L81705 Baulärm Umgebungslärm SalzburgL82000 BauordnungL82005 Bauordnung Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauPolG Slbg 1973 §23 Abs1 lita idF 1976/076;BauPolG Slbg 1973 §23 Abs4;BauRallg;VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;
Rechtssatz: Bei der Durchführung baurechtlich bewilligungspflichtiger Maßnahmen ohne Einholung einer Baubewilligung oder abweichend von einer Baubewilligung gem § 23 Abs 1 lita Slbg BauPo... mehr lesen...
Aufgrund der Beschwerde und der dieser angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 27. April 1994 erging gegenüber der Beschwerdeführerin folgender Spruch: "Sie haben als Miteigentümer der Liegenschaft und der Baulichkeit Wien, G-Gasse 53, die baulich abgeänderten Räume des im Erdgeschoß (rechts von der Straßenseite aus gesehen) gelegenen Geschäftslokales in der Zeit v... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich vom 25. Juli 1995 wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land vom 24. Jänner 1995, betreffend Übertretung der GewO 1994, dahingehend Folge gegeben, daß die verhängte Geldstrafe auf S 5.000,-- und die Ersatzfreiheitsstrafe auf 36 Stunden herabgesetzt wurde, im übrigen das Straferkenntnis jedoch mit d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §366 Abs1 Z3;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/10/23 93/04/0191 4 Stammrechtssatz Verwaltungsübertretungen nach § 366 Abs 1 Z 1 und Z 2 GewO 1973 sind, sofern mehrere von einem einheitlichen Tatwillen umfaßte Tathandlungen gegeben sind (Hinweis E VS 19.5.1980, 3295/78, VwSlg 10138 A/1980), als fortgesetztes Delikt zu we... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Wr §128 Abs1;BauO Wr §135 Abs1;BauRallg;VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Das vorübergehende Geschlossenhalten... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 19. Jänner 1994 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe ein näher bezeichnetes mehrspuriges Kraftfahrzeug am 30. August 1993 um 11.28 Uhr in einer näher beschriebenen Kurzparkzone abgestellt, ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültig entwerteten Parkschein gesorgt zu haben. Er habe dadurch die Parkometerabgabe fahrlässig verkürzt und § 1 Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 1 Parkometergesetz, LGB... mehr lesen...
Index: L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ParkometerG Wr 1974 §1 Abs3;ParkometerG Wr 1974 §4 Abs1;VStG §19;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995170171.X01 Im RIS seit 26.11.2001 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war Masseverwalterin im Konkurs der S. GmbH. Das Unternehmen der Gemeinschuldnerin, eine Gastwirtschaft, wurde nach der Konkurseröffnung vom 6. April 1993 fortgeführt. Nach Vornahme einer Getränkesteuerprüfung wurde der Beschwerdeführerin in einer Aufforderung zur Rechtfertigung vom 14. Juni 1994 vom Magistrat der Stadt Wien zur Last gelegt, Getränkesteuer für Mai bis Dezember 1993 in Höhe von insgesamt S 31.485,16 verkürzt zu haben. In einer Eingabe vom 21.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG §21 Abs1;VStG §22 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §44a Z3;
Rechtssatz: Da es sich bei den gegenständlichen Verwaltungsübertretungen (Mehrzahl von Getränkesteuerverkürzungen) um Fahrlässigkeitsdelikte handelt, ist dabei ein Fortsetzungszusammenhang begrifflich ausgeschlossen (Hinweis E 6.10.1994, 94/16/0143). Wird aber für solche m... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 22. September 1994 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe ein näher bezeichnetes mehrspuriges Kraftfahrzeug am 13. April 1994 um 13.14 Uhr in einer näher bezeichneten gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt, ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültig entwerteten Parkschein gesorgt zu haben. Er habe hiedurch die Parkometerabgabe fahrlässig verkürzt und die Bestimmungen des § 1... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 24. März 1994 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 12. Jänner 1993 von 08.52 Uhr bis 09.10 Uhr ein näher bezeichnetes mehrspuriges Kraftfahrzeug in einer näher bezeichneten gebührenpflichtigen Kurzparkzone in der Stadt Salzburg geparkt, ohne die Parkgebühr durch einen Parkschein der Stadtgemeinde Salzburg entrichtet zu haben. Er habe dadurch § 7 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 des Parkgebührengesetzes... mehr lesen...
Index: L37065 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ParkgebührenG Salzburg 1989 §3 Abs1;ParkgebührenG Salzburg 1989 §7 Abs1;ParkgebührenV Salzburg 1990 §4 Abs1;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. (Hinweis gem § 43 Abs 2 VwGG auf E 26.1.1996, 95/17/0111). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1994170330.X01 ... mehr lesen...
Index: L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ParkometerG Wr 1974 §4 Abs1;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Die Bestimmungen des Wr ParkometerG dienen nicht primär der Erzielung von Einnahmen der Gebietskörperschaft, sondern der zweckmäßigen RATIONIERUNG der Möglichkeiten, Fahrzeuge abzustellen, also der besseren Aufteilung des zunehmend knapper werdenden Parkraumes auf ei... mehr lesen...
Aus den Beschwerden und den angeschlossenen Ausfertigungen der angefochtenen Bescheide ergibt sich folgendes: Mit den im Instanzenzug ergangenen Bescheiden der belangten Behörde wurde die Beschwerdeführerin wegen Unterlassung der fristgerechten Vorlage der vom Arbeitsinspektorat für den 7. Aufsichtsbezirk angeforderten Verzeichnisse über die ausgegebenen Fahrtenbücher von allen Lenkern und wegen der Nichtvorlage der Fahrtenbücher bzw. Fahrtenbuchdurchschläge von allen Lenkern für ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ArbIG 1974 §18 Abs1;ArbIG 1974 §5 Abs2;AZG §28;VStG §22 Abs1; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen
Entscheidung verbunden 94/02/0472, 94/02/0512 bis 0514
Rechtssatz: Im Verhältnis zu Delikten, die mit strengerer Strafe bedroht sind, ist § 28 AZG nicht lex specialis; die in Rede stehend... mehr lesen...
Aus dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 27. April 1995, Zl. 95/11/0018, der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer war mit einem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. November 1994 schuldig erkannt worden, insgesamt 29 Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes begangen zu haben. Die Strafaussprüche der Erstbehörde (Straferkenntnis des Bürgermeisters... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16 Abs1;VStG §22 Abs1;VStG §44a Z3;VStG §54b Abs2;
Rechtssatz: Daß der belBeh bei der - überflüssigen - Anführung einer Summe aller verhängten Ersatzfreiheitsstrafen im
Spruch: ein Rechenfehler unterlief, verletzt keine Rechte des Bf, hat er doch im Falle der Uneinbringlichkeit einer Geldstrafe die jeweils hiefür verhängte Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen, im Falle der... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16 Abs1;VStG §22 Abs1;VStG §44a Z3;VStG §51 Abs6;VStG §63 Abs1;
Rechtssatz: Die belBeh hat im fortgesetzten Verfahren für jede Verwaltungsübertretung gesondert eine Ersatzfreiheitsstrafe bemessen. Die Gesamtsumme der verhängten Ersatzfreiheitsstrafen war dabei nur insoferne von Bedeutung, als sie die ursprünglich verhängte einheitliche Ersatzfreiheitsstrafe nicht übers... mehr lesen...