Entscheidungen zu § 21 VStG

Unabhängige Verwaltungssenate

117 Dokumente

Entscheidungen 91-117 von 117

TE UVS Niederösterreich 1993/05/11 Senat-PL-92-122

Der Schuldspruch des angefochtenen Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft xx lautet wie folgt: "Es wird Ihnen als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Ing W W Gesellschaft mbH, als Arbeitgeber und somit als der gem §9/1 VStG Verantwortliche, zur Last gelegt:   Tatzeit: 23.8.1990 Tatort: T, K*****straße 4 Tatbeschreibung Bei dem auf der Baustelle **** T, Dr ******gasse, gegenüber Haus Nr 3 an der hofseitigen Fassade in Verwendung befindlichen Metallrohrsteckgerüst, von dessen Gerüs... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 11.05.1993

RS UVS Kärnten 1993/04/14 KUVS-1252/10/92

Rechtssatz: Stellt der Beschuldigte seinen PKW auf einer öffentlichen Örtlichkeit unversperrt mit Zündschlüssel im Zündschloß ab, ist sein verwaltungsstrafrechtliches Verschulden dann als geringfügig anzusehen, wenn der Beschuldigte zum Fahrzeug immer Sichtkontakt hatte und der allfällige Schaden durch Inbetriebnahme einer unbefugten Person nur den Beschuldigten getroffen hätte, kann mit einer Ermahnung das Auslangen gefunden werden. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 14.04.1993

RS UVS Kärnten 1993/03/15 KUVS-486/2/92

Rechtssatz: Das Verschulden bei einer Übertretung nach der Kärntner Bauordnung ist dann als äußerst geringfügig anzusehen und kann somit mit einer Ermahnung das Auslangen gefunden werden, wenn mit der Errichtung einer Böschungsmauer deswegen begonnen wurde, um mögliche Schäden an einer Liegenschaft zu verhindern und die Folgen der Verwaltungsübertretung als unbedeutend anzusehen sind. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 15.03.1993

RS UVS Kärnten 1993/03/01 KUVS-1522-1523/2/92

Rechtssatz: Beschäftigt der Beschuldigte seit 20 Jahren und 2 Jahren rechtmäßig zwei Ausländer, trifft er Vorsorge, die beiden Ausländer wiederum ab 1.5.d.J. zu beschäftigen und hat er Grund anzunehmen, daß die Bewilligung wieder erteilt wird - hier Auskunft des zuständigen Sachbearbeiters der Behörde - und meldet der Beschuldigte die zwei Beschäftigten auch zum 1.5. bei der Gebietskrankenkasse an und trifft die Ausländerbeschäftigungsbewilligung für die beiden Ausländer erst am 15.5. beim... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 01.03.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/02/11 Senat-BN-91-122

Die Bezirkshauptmannschaft xx hat gegen dem Beschuldigten folgendes Straferkenntnis erlassen:   "Sie haben am 8.2.1991 um 23,55 Uhr im Gemeindegebiet von B*******-H********, auf der Gemeindestraße vor dem Haus N******* Nr * die Untersuchung Ihrer Atemluft auf Alkoholgehalt gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht (Bez Insp F) verweigert, obwohl Sie um 23,30 Uhr des 8.2.1991 ein Kraftfahrzeug gelenkt hatten und vermutet werden kon... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 11.02.1993

RS UVS Kärnten 1992/11/24 KUVS-802/6/92

Rechtssatz: Versucht ein Dienstgeber nach mehrmaligem Vorstelligwerden über ein Jahr über das Arbeitsamt einen Kunstschmiedehelfer erfolglos zu finden und meldet sich ein solcher gesuchter Arbeiter beim Dienstgeber und wird er umgehend bei der Gebietskrankenkasse angemeldet und wird auch eine Beschäftigungsbewilligung beantragt, verbunden mit der begründeten Erwartung eine solche auch zu bekommen, so ist subjektiv das Verschulden der Beschuldigten so gering, daß mit einer Ermahnung das Aus... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 24.11.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/10/13 Senat-NK-91-025

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde gegen den Beschuldigten wegen einer Übertretung nach §24 Abs1 Z27 des NÖ Naturschutzgesetzes iVm dem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft xx vom 18.8.1988, 9-   , Auflagepunkte 1 und 2, eine Geldstrafe in der Höhe von S 15.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 14 Tage) verhängt. In diesem Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten zur Last gelegt, er habe in der Zeit vom 1.1.1989 bis zumindest 21.3.1991 einem Auftrag im genannten Bescheid nicht entsprochen, ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 13.10.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/08/20 Senat-KO-92-032

Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft xx vom 22.1.1992, Zl xx, wurde über Herrn W G in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer der W G GesmbH wegen Übertretung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes eine Geldstrafe in Höhe von S 5.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 3 Tage) verhängt. Im Bescheidspruch wurde es als erwiesen angesehen, daß der Beschuldigte es zu verantworten hat, daß in der Zeit vom 2.9.1991 bis 24.10.1991 der Ausländer H C entgegen den Bestimmungen des §3 Abs1 Au... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 20.08.1992

TE UVS Wien 1992/08/12 03/31/598/92

Begründung: I. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber schuldig erkannt, er habe am "5.12.1991 um 11.10 Uhr in Wien, Splatz, als Lenker des LKW mit dem Kennzeichen W-74 es unterlassen, nach einer Beteiligung an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden 1) an der Feststellung des Sachverhaltes mitzuwirken, 2) diesen Vorfall ohne unnötigen Aufschub bei der nächsten Polizeidienststelle zu melden". Hiedurch habe er zu 1) §4 Abs1 litc StVO und zu 2) §4 Abs5 StVO verletzt, wes... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 12.08.1992

RS UVS Wien 1992/08/12 03/31/598/92

Beachte Abweisung der Beschwerde durch den VwGH, Zl 92/02/0292 vom 24.2.1993 Rechtssatz: Der BW hat, nachdem ein Identitätsnachweis nicht erfolgt ist, nicht sofort die nächste Polizeidienststelle verständigt, sondern zunächst per Funk seine eigene Dienststelle. Erst deren später eingetroffene Beamte erstatteten nach Durchführung eigener Erhebungen etwa 40 Minuten nach dem Unfall die polizeiliche Meldung. Da die Auslegung der Gesetzesstelle "ohne unnötigen Aufschub" nach strengen Gesi... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 12.08.1992

RS UVS Kärnten 1992/08/06 KUVS-718/2/92

Rechtssatz: Das Einbringen einer schwimmenden Holzplattform im Ausmaß von 4 x 4 m in eine Seeparzelle und deren Befestigung an einer Bootshütte bedarf einer naturschutzrechtlichen Bewilligung. Bei Nichtbefolgung begeht der Beschuldigte ein Ungehorsamsdelikt, zu dessen Verwirklichung es keiner besonderen Schuldform bedarf. Mit anderen Worten: Es genügt das bloße Zuwiderhandeln gegen ein Gebot oder Verbot, im vorliegenden Fall die Verankerung floßartiger Anlagen in Seen oder Stauseen nur auf... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 06.08.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/06/17 Senat-WM-91-038

Mit Straferkenntnis des Magistrats der Stadt xx vom 27.9.1991, Zl xx, wurden über den Beschuldigten Dr G H als verantwortlichen Masseverwalter betreffend die Gebrüder G     GesmbH, xx W   , S      H    straße xx, wegen verschiedener Übertretungen nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz BGBl Nr 234/1972 iVm der allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung BGBl Nr 218/1983 idgF Geldstrafen in der Gesamthöhe von S 26.000,-- verhängt. Ihm wurde angelastet, als verantwortlicher Masseverwalter betreffend ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 17.06.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/06/16 Senat-TU-92-010

Der angefochtene Bescheid enthält folgenden Spruch:   "Die Bezirkshauptmannschaft xx stellt das gegen J K eingeleitete Verwaltungsstrafverfahren wegen Übertretung des §3 Abs1 MSchG, begangen dadurch, daß er Fr R M, geb 10.5.1966 am 24.10.1990 in der Zeit von 12,30 Uhr bis 13,30 Uhr im oa Gasthaus beschäftigt hat, obwohl werdende Mütter in den letzten acht Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung nicht beschäftigt werden dürfen (Beginn der achtwöchigen Schutzfrist ist der 5.Okt.1990 bei ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 16.06.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/05/25 Senat-MD-91-126

Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden Spruch:   "1) Sie haben als verantwortlicher Beauftragter der Firma xx Warenhandel AG mit dem Sitz in W N folgende Verwaltungsübertretung begangen:   Vom Arbeitsinspektorat wurde festgestellt, daß in der xx-Filiale in Wien xx, xxgasse 3, folgende Arbeitnehmerinnen nach 20 Uhr beschäftigt wurden: 1) S N    am 23.11.1990 bis 20,30 Uhr und 2) S P    am  6.12.1990 bis 20,30 Uhr   Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt: §9, §3 d... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 25.05.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/05/11 Senat-NK-91-018

Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden Spruch:   "Sie haben folgende Verwaltungsübertretung begangen:   Zeit: 25.5.1981 bis 22.1.1991 Ort:  P, Im G 13 Tatbeschreibung Es als Inhaber eines waffenrechtlichen Dokumentes unterlassen, die Änderung Ihres Wohnsitzes der Behörde, die diese Urkunde ausgestellt hat, binnen vier Wochen schriftlich mitzuteilen.   Übertretungsnorm: §38, §21 des Waffengesetzes   Strafnorm und verhängte Geldstrafe: §38 des Waffengesetzes                      ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 11.05.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/05/07 Senat-P-91-023

Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden Spruch:   "Sie haben am 4.7.1991 in      S         ,          straße 7/5/33 einen weiteren ordentlichen Wohnsitz begründet, ohne diese Änderung (Erweiterung) Ihres Wohnsitzes in Ihrer Eigenschaft als Inhaber einer Waffenbesitzkarte dem Waffenamt der BPD xx als Ausstellungsbehörde innerhalb von vier Wochen schriftlich mitzuteilen.   Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt: §21 Waffengesetz   Wegen dieser Verwaltungsübertretun... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 07.05.1992

RS UVS Niederösterreich 1992/05/07 Senat-P-91-023

Rechtssatz: Wenn die
Begründung: des weiteren Wohnsitzes im gleichen Sprengel der Behörde erfolgt und daher dem Schutzzweck der
Norm: (Verläßlichkeitsprüfung) kein wesentlicher Schaden entstanden ist und weiters weder Erschwerungs- noch Milderungsgründe vorliegen, kann statt einer Geldstrafe eine Ermahnung ausgesprochen werden. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 07.05.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/03/30 Senat-MD-91-144

Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden Spruch:   "Sie haben folgende Verwaltungsübertretung begangen:   Sie haben in Ihrem Gewerbebetrieb in B, W     straße 17, im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Jugendlichen (M S, S S) am 22. Jänner 1991 folgende Arbeitnehmerschutzvorschriften nicht eingehalten:   1) Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden und deren Entlohnung waren nicht vorhanden bzw unzureichend. 2) Ein Abdruck des Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsges... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 30.03.1992

RS UVS Niederösterreich 1992/03/30 Senat-MD-91-144

Rechtssatz: Die Voraussetzungen zur Anwendung des §21 VStG liegen nicht vor, da die begangenen Übertretungen (siehe dazu Rechtssätze 1 und 2) als dem Tatbild voll entsprechend anzusehen sind, und es keinerlei Hinweise auf einen verminderten Unrechts- und Schuldgehalt der Tat gibt. Die Folgen der Übertretung sind nicht als unbedeutend anzusehen, da die Durchführung berufsfremder Tätigkeiten durch die Jugendlichen zu einer Verkürzung der berufsadäquaten Ausbildung im selben Zeitausmaß führt.... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 30.03.1992

RS UVS Vorarlberg 1992/01/09 1-122/91

Rechtssatz: Bei einer Übertretung des §28 Abs1 Z1 lita AuslBG, bei der eine Mindeststrafe von S 5.000 vorgesehen ist, kann vom außerordentlichen Milderungsrecht im Sinn des §20 VStG Gebrauch gemacht werden, wenn der Beschuldigte unbescholten ist und nur fahrlässig gehandelt hat, er die Verwaltungsübertretung eingestanden hat, die ungesetzliche Beschäftigung nur einen Zeitraum von ca drei Wochen umfaßt hat und er die nach dem Sozialversicherungsrecht erforderliche Meldung des Ausländers vor... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 09.01.1992

RS UVS Oberösterreich 1991/12/16 VwSen-240021/2/Gf/Kf

Rechtssatz: Strafrechtliche Verantwortlichkeit gegeben, wenn die Beschwerdeführerin nicht wenigstens die Entsorgung der Tierexkremente aus der Betriebsstätte veranlaßt und den Auftrag zur Schädlingsbekämpfung dann, wenn das zuerst beauftragte Unternehmen in Leistungsverzug gerät, nicht umgehend an ein anderes Unternehmen vergibt. Kein Absehen von der Strafe nach § 21 VStG. Abweisung. Hinsichtlich des Schuldvorwurfes verantwortet sich die Beschwerdeführerin damit, alles ihr Mögliche zur Ver... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 16.12.1991

RS UVS Oberösterreich 1991/12/02 VwSen-250057/4/Fra/Ka

Rechtssatz: Für die Anwendung des § 21 VStG müssen u.a. die Folgen der Tat unbedeutend sein; die Tatsache, daß die inkriminierte Beschäftigung mehrere Tage dauert, schließt es aus, dieses Tatbestandsmerkmal als verwirklicht anzusehen; Abweisung der Berufung des Beschuldigten, mit der die "Anwendung des § 21 VStG" beantragt wurde.   Im Sinne des Berufungsantrages war zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ermahnung im Sinne des § 21 VStG vorliegen.  Gemäß dieser Bestimmun... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 02.12.1991

RS UVS Oberösterreich 1991/11/20 VwSen-100226/2/Fra/Ka

Rechtssatz: Das Vorbringen, daß bei einem Arzttermin eine Verzögerung aufgetreten sei, ist im Hinblick auf den vorliegenden Tatbestand nicht schuldausschließend; Stattgebung nur hinsichtlich Strafe.   Daß die Beschuldigte den objektiv vorliegenden Tatbestand auch zu verantworten hat, wird im Einklang mit der Erstbehörde seitens des unabhängigen Verwaltungssenates geteilt. Diesbezüglich wird die
Begründung: der Erstbehörde, bei Arztterminen müsse damit gerechnet werden, daß Verzögerungen auf... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 20.11.1991

RS UVS Oberösterreich 1991/11/11 VwSen-250029/4/Fra/Rl

Rechtssatz: Grundlage für die Strafbemessung sind die Kriterien des § 19 VStG. Für die Anwendung des § 21 VStG muß u.a. geringfügiges Verschulden vorliegen; Abweisung der Berufung des Beschuldigten.   Die gegenständliche Übertretung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes wird in objektiver Hinsicht nicht bestritten. Hinsichtlich der subjektiven Tatseite - dem Verschulden des Berufungswerbers - war zu prüfen, ob dem Beschuldigten die Rechtswohltat des § 21 Abs.1 VStG zuerkannt werden kann. Gem... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 11.11.1991

RS UVS Kärnten 1991/10/03 KUVS-238/1/91

Rechtssatz: Die Voraussetzungen des § 21 VStG sind dann gegeben und das Verschulden des Beschuldigten nicht geringfügig, wenn ohne Entrichtung der Parkgebühr der PKW in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt wird. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 03.10.1991

RS UVS Kärnten 1991/10/02 KUVS-177/3/91

Rechtssatz: Auch wenn der Parkschein hinter der Windschutzscheibe auf dem Armaturenbrett abgelegt ist, jedoch die Stunde des Abstellens des Fahrzeuges nicht festgestellt werden kann, weil die diesbezügliche Ruprik des Parkscheines durch einen Gegenstand zum Teil verdeckt ist und damit kein "sichtbares Anbringen" vorliegt, ist das Tatbild nach § 6 leg cit verwirklicht. Jedoch kann dabei mit einer Ermahnung gemäß § 21 VStG dann das Auslangen gefunden werden, wenn in Qualifikation des Verhalt... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 02.10.1991

RS UVS Salzburg 1991/04/24 5/3/1-1991

Rechtssatz: Hat sich der Arbeitgeber auf die Zusicherung des Arbeitnehmers verlassen, er habe einen Antrag auf Ausstellung eines Befreiungsscheines gestellt, ohne dies in geeigneter Weise - etwa durch Nachfrage beim zuständigen Arbeitsamt zu überprüfen, so liegt kein geringfügiges Verschulden iS des §21 VStG vor. Schlagworte Verschulden mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Salzburg | 24.04.1991

Entscheidungen 91-117 von 117

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten