RS UVS Kärnten 1992/11/24 KUVS-802/6/92

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Veröffentlicht am 24.11.1992
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Rechtssatz

Versucht ein Dienstgeber nach mehrmaligem Vorstelligwerden über ein Jahr über das Arbeitsamt einen Kunstschmiedehelfer erfolglos zu finden und meldet sich ein solcher gesuchter Arbeiter beim Dienstgeber und wird er umgehend bei der Gebietskrankenkasse angemeldet und wird auch eine Beschäftigungsbewilligung beantragt, verbunden mit der begründeten Erwartung eine solche auch zu bekommen, so ist subjektiv das Verschulden der Beschuldigten so gering, daß mit einer Ermahnung das Auslangen gefunden werden kann.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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