Rechtssatz: Ist erwiesen, daß der Beschuldigte entgegen dem § 5 Abs 1 K-PGAG den tatsächlichen Zeitpunkt des Beginnes des Abstellvorganges nicht deutlich sichtbar angebracht hat, ist er verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. Dabei kann jedoch der Bestimmung des § 5 Abs 1 letzter Satz K-PGAG vernünftigerweise nur der Zweck unterstellt werden, die Einhaltung der Fristen des § 6 Abs 2 leg cit bzw den Ablauf von 10 Minuten kontrollierbar zu machen. Wird das Fahrzeug des Beschuldigten jedenf... mehr lesen...
Rechtssatz: § 5 Abs.1 VStG normiert, daß, wenn eine Verwaltungsvorschrift über das Verschulden nicht anderes bestimmt, zur Strafbarkeit schon fahrlässiges Verhalten genügt. Die Berufungswerberin hat hier beharrend auf ihrem Rechtsstandpunkt einen vorübergehend illegalen Aufenthalt offenkundig wohl in Kauf genommen. Diesem objektiv rechtswidrigen Verhalten kommt jedoch angesichts der Umstände ein nahezu entschuldigender Faktor zu. Diese Sicht ergibt sich vor allem im Hinblick auf Art.8 E... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Berufung wendet sich dagegen, daß die belangte Behörde zu diesen Schuldsprüchen keine Strafen verhängte und statt dessen Ermahnungen erteilte. Es sei aber - die Rechtsmittelbegründung zusammengefaßt - der § 21 VStG zu Unrecht angewendet worden, weshalb die Verhängung der gesetzlichen Mindeststrafen zu beiden Fakten beantragt werde. In diesem Zusammenhang allerdings verfehlt ist die Deutung der (bloß pauschal verwiesenen) Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes durch das... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 32 Abs.1 BAG begeht eine von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe von 2.000 S bis 15.000 S, im Wiederholungsfall von 4.500 S bis 30.000 S zu bestrafende Verwaltungsübertretung, wer gemäß lit.d dieser Vorschrift nicht seiner Verpflichtung nachgekommen ist, den Lehrling nicht zu berufsfremden Tätigkeiten zu verwenden. Jene Verpflichtung, auf die hier die Strafnorm verweist, findet sich im § 9 Abs.2 erster Satz BAG: Danach hat der Lehrberechtigte den Lehrling nur z... mehr lesen...
Rechtssatz: Zunächst ist festzuhalten, daß es sich bei der gegenständlichen bestrittenen Forderung um einen deliktischen Schadenersatzanspruch gemäß § 1295 ABGB handelt, da die Kosten der Abschleppung als Folgeschaden des rechtswidrigen Verhaltens (Abstellen eines KFZ auf einem dem Mieter des Hauses P vorbehaltenen somit fremden Privatparkplatz) anzusehen sind. Das Bestehen eines vertraglichen Verhältnisses zwischen dem Abgeschleppten einerseits und dem Abschleppunternehmen bzw. dem Parkpl... mehr lesen...
Rechtssatz: Nachdem der Berufungswerber das Blaulicht nicht montiert hatte, kam ihm der Status des "bevorzugten Straßenbenützers" nicht zu. Er war daher grundsätzlich an die gesetzlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen gebunden. Seiner Rechtfertigung kommt aber trotzdem weitgehend Recht zu. Der Berufungswerber handelte hier nicht im privaten Interesse, sondern im öffentlichen Interesse. Er hatte eine Abwägung zwischen zwei Rechtsgütern vorzunehmen. Einerseits jenem der Einhaltung der straße... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 74 Abs.5 LMG 1975 begeht im Falle der Ziffer 2 eine Verwaltungsübertretung und ist nach dem letzten Halbsatz mit Geldstrafe bis zu 25.000,-- S zu bestrafen, wer den Bestimmungen einer auf Grund der §§ 15 Abs.7 oder 8 lit.a oder b, 19 oder 31 Abs.1 erlassenen Verordnung zuwiderhandelt. Die verfahrensrelevante LMKV 1993 wurde nach ihrer Präambel auf Grund der §§ 7 Abs.2, 10 Abs.1 und 19 Abs.1 LMG 1975 erlassen. Sie hat demnach ihre Grundlage in gesetzlichen Vorschriften, ... mehr lesen...
Rechtssatz: Abweichend von der Beschäftigungsbewilligung - hier hat der Arbeitgeber den Antrag zu stellen, wird ihm die Bewilligung erteilt, ist er über die Gültigkeitsdauer und den Umfang von Anfang an informiert - liegt bei Vorliegen eines Befreiungsscheines die Antragstellung beim Ausländer, wobei dieser, wenn die im Gesetz geforderten Voraussetzungen vorliegen, einen Anspruch auf Ausstellung eines Befreiungsscheines hat. Dabei beträgt die Gültigkeitsdauer eines Befreiungsscheines gemäß... mehr lesen...
Rechtssatz: Fahrzeuge, die das 38-Tonnen-Limit um bis zu 5 % überschreiten, dürfen ohne Bestrafung auch in Österreich verwendet werden. Wird jedoch diese "40-Tonnen-Toleranz" überschritten, so wird das Gesamtausmaß der Überladung für die Beurteilung im Verwaltungsstrafverfahren herangezogen. mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 11.08.1993 von 16.57 Uhr bis 17.19 Uhr das mehrspurige Kraftfahrzeug der Marke Subaru mit dem behördlichen Kennzeichen in Innsbruck, Südtiroler Platz G7, in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone geparkt, ohne durch Verwendung eines Parkscheines der Stadtgemeinde Innsbruck die Kurzparkzonenabgabe zu entrichten und so eine Verwaltungsübertretung nach §6 Abs2 lita des Tiroler Kurzparkzonenabgabegesetzes ... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird im Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat festgestellt, daß der LKW-Zug überladen war, ist dies für das Verwaltungsstrafverfahren maßgebend, da es auf das Ausmaß der Überladung für die Tatbestandsmäßigkeit einer Übertretung des § 101 Abs 1 lit a KFG nicht ankommt. Dabei ist der Beschuldigte als verantwortlicher Zulassungsbesitzer verpflichtet die Einhaltung der Beladevorschriften sicherzustellen. Dies ist dann nicht der Fall, wenn der Beschuldigte sich im wesentl... mehr lesen...
Rechtssatz: § 134 Abs.2a KFG 1967 idF BGBl. Nr. 654/1994 ist mit dem Staatsvertrag über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union in Kraft getreten, sohin am 1. Jänner 1995. Demnach ist bei in einem EU-Mitgliedsstaat zugelassenen Kraftfahrzeugen bei einer Überschreitung der im § 4 Abs.7a genannten Gewichte bis zu einer Höhe von 5 vH, gerundet auf volle 1.000 kg, gemäß § 21 VStG vorzugehen. Das heißt nicht, daß im gegenständlichen Fall die Bestimmungen über die höchstzulässigen Gesamt... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach § 3 Abs.1 Meldegesetz ist jemand der in einer Wohnung Unterkunft nimmt, innerhalb von drei Tagen danach bei der Meldebehörde anzumelden. Nach § 7 Abs.1 trifft diese Meldepflicht den Unterkunftnehmer. Gemäß § 22 Abs.1 iVm Abs.7 ist mit einer Geldstrafe bis zu 10.000 S und im Wiederholungsfall bis zu 30.000 S zu bestrafen, wer die ihn treffende Meldepflicht nach den §§ 3, 4, 5 oder 6 nicht erfüllt. Angesichts dieser klaren Rechtslage ist für den Berufungswerber mit seinem Hi... mehr lesen...
Rechtssatz: Für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften durch juristische Personen oder Personengemeinschaften ohne Rechtspersönlichkeit ist, sofern die Verwaltungsvorschriften nicht anderes bestimmen und soweit nicht verantwortliche Beauftragte (Abs.2) bestellt sind, strafrechtlich verantwortlich, wer zur Vertretung nach außen berufen ist (§ 9 Abs.1 VStG). Die zur Vertretung nach außen Berufenen sind berechtigt, aus ihrem Kreis eine oder mehrere Personen als verantwortliche Beauftragte... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Mehrfachverwendung eines Parkscheines gibt keinen Anlaß im Sinne des § 21 VStG von der Verhängung einer Strafe abzusehen, weil die gesetzlichen Voraussetzungen dafür, nämlich ein geringfügiges Verschulden und unbedeutende Folgen, nicht vorliegen. Durch die Mehrfachverwendung von Parkscheinen werden stets diejenigen Interessen, deren Schutz die Strafdrohung dient, wesentlich gefährdet. mehr lesen...
Rechtssatz: Bei einer nochmaligen Verwendung eines bereits entwerteten Parkscheines kann von einem nicht geringfügigen Verschulden ausgegangen werden, weil der Beschuldigte als Lenker eines Kraftfahrzeuges die erforderliche Sorgfalt außer acht gelassen hat und überdies die dadurch bewirkte Abgabenverkürzung als nicht unbedeutend einzustufen ist, so daß für die Anwendung des § 21 VStG kein Raum ist. mehr lesen...
Rechtssatz: Unbestritten liegt zwar eine um einen Tag verspätete Erteilung der Lenkerauskunft vor. Diese objektive Rechtswidrigkeit hatte jedoch keine nachteiligen Folgen, weil die Erstbehörde hierdurch nicht an der Durchsetzung des Strafanspruches hinsichtlich des Grunddeliktes gehindert wurde. Auch das Verschulden kann unter Würdigung der Verantwortung der Berufungswerberin in diesem Punkt als geringfügig erachtet werden, sodaß hier der Anwendung des § 21 VStG nichts entgegenstand. Objek... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei Überladungen, die das höchstzulässige Gesamtgewicht um mehr als 5 % überschreiten, findet § 134 Abs 2a KFG keine Anwendung und ist diese Bestimmung auch für die Strafbemessung ohne Belang. mehr lesen...
Rechtssatz: Unbestritten ist, daß die verfahrensgegenständliche Lehmgrube keine bewilligte Abfallbehandlungsanlage ist, und zwar weder eine Deponie noch ein Zwischenlager. Fest steht weiters, daß im vorgeworfenen Tatzeitraum die Lehmgrube ebenso wie die alte Ziegelei nicht dem Bw gehörte, sondern Herrn Ing. XX. Der Bw hatte die Gebäude der Ziegelei sowie die dazugehörigen Manipulationsflächen lediglich gemietet. Den Abbruch des Schlotes, des Tunnelofens und anderer Gebäudeteile sowie die v... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Ansicht der Erstbehörde ist insofern zu folgen, als der Aufenthalt des Berufungswerbers nach negativ rechtskräftiger Erledigung seines Asylantrages und damit zumindest bis zur Gewährung der aufschiebenden Wirkung durch den VwGH - also vom 18. Juli 1995 bis zur Zustellung des die aufschiebende Wirkung zuerkennenden Beschlusses des VwGH, AW 95/01/0233-3, vom 27. September 1995 - wegen Wegfalles des vorläufigen Aufenthaltsrechtes rechtswidrig war. Dem vom Berufungswerber zit. ... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 31 Abs.2 lit.p Arbeitnehmerschutzgesetz, BGBl. Nr.234/1972 idgF (kurz: ANSchG), begehen Arbeitgeber und deren Bevollmächtigte, die den Vorschriften der aufgrund des § 24 dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen oder den aufgrund des § 27 dieses Bundesgesetzes vorgeschriebenen Bedingungen und Auflagen oder den erteilten Aufträgen zuwiderhandeln, eine Verwaltungsübertretung und sind, sofern die Tat nicht nach anderen Gesetzen strenger zu bestrafen ist, von der Bezirk... mehr lesen...
Rechtssatz: Hatte der Ausländer eine Beschäftigungsbewilligung für einen bestimmten Arbeitgeber und wechselt der ausländische Dienstnehmer zu einem anderen inländischen Arbeitgeber - dem Beschuldigten - und unterläßt es letzterer eine entsprechende Arbeitsbewilligung zu beantragen - welche auch zu erteilen gewesen wäre und in der Folge auch umgehend erteilt wurde - so liegt dem Beschuldigten objektiv und subjektiv der strafbare Tatbestand des § 3 Abs 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz zur Las... mehr lesen...
Rechtssatz: Eines der wesentlichen Sachverhaltselemente einer zur Unterbrechung der Verjährung tauglichen Verfolgungshandlung ist, jedenfalls bei Übertretung von solchen Vorschriften wie hier zugrundegelegt, die Nennung des Tatortes. Diesbezüglich geht der VwGH in ständiger Rspr (vgl etwa das Erk. vom 27.1.1995, 94/02/0407, mit Hinweisen auf Vorjudikatur) davon aus, daß bei Übertretungen von Arbeitnehmerschutzvorschriften als Ort, an dem (iSd § 27 Abs.1 VStG) die Übertretung begangen wurde... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Anwendung des § 21 Abs 1 VStG (Absehen von der Strafe) setzt voraus, daß das Verschulden des Beschuldigten geringfügig ist und die Folgen der Übertretung unbedeutend sind. Dies ist dann nicht der Fall, wenn der Beschuldigte den öffentlichen Anstand dadurch verletzt, indem er unter einem Heizkörper am Boden auf einer Decke schläft und seine Habseligkeiten (Zeitungen, Dosen, Zigaretten) um sich verstreut am Boden ablegt. mehr lesen...
Rechtssatz: Dem Berufungsvorbringen ist zunächst entgegenzuhalten, daß ein sachlicher Zusammenhang oder eine Vergleichbarkeit zwischen Erst- und Wiederholungstat keine Voraussetzung für die Anwendung des zweitqualifizierten Strafsatzes nach dem AuslBG (Wiederholungstat) ist. Der zweitqualifizierte Strafsatz wurde sohin von der Erststrafbehörde zu Recht angewendet. Allerdings ist in diesem Zusammenhang aufzuzeigen, daß bei Anwendung des Wiederholungsstrafsatzes die Wiederholungstat nicht al... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 28 Abs.1 des Arbeitzeitgesetzes (kurz: AZG), BGBl. Nr.461/1969 idF BGBl. Nr.647/1987 (zum Tatzeitpunkt geltende Fassung), sind Arbeitgeber und deren Bevollmächtigte, die den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes zuwiderhandeln, sofern die Tat nicht nach anderen Vorschriften einer strengeren Strafe unterliegt, von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe von 300 S bis 6.000 S oder mit Arrest von drei Tagen bis zu sechs Wochen zu bestrafen. Gemäß § 3 Abs.1 leg.cit.... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 74 Abs.5 Z2 LMG begeht u.a. derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 25.000 S zu bestrafen, der den Bestimmungen der LMKV zuwiderhandelt. Nach § 4 LMKV sind verpackte Waren u.a. mit einer handelsüblichen Sachbezeichnung (Z1), mit Namen und Anschrift des erzeugenden oder verpackenden Unternehmens bzw. des Verkäufers (Z2), mit einem Los oder einer Charge (wenn nicht das Mindesthaltbarkeits- bzw. Verbrauchsdatum nach Tag und Monat bestimmt ist; Z... mehr lesen...
Beachte VwSen-260085 v. 9.9.1994 Rechtssatz: Die Verantwortung des Berufungswerbers, daß es sich bei den vorgefundenen Frischölen nur um erforderliche Betriebsmittel für den täglichen Werkstättenbetrieb im Rahmen des Bewilligungsumfanges gehandelt habe und im übrigen nur leere Fässer zur Entsorgung bereit standen und dasselbe sinngemäß auch für die Nitroverdünnung und die Starterbatterien gelte, somit eine Änderung der Anlage gar nicht erfolgt sei, konnte nicht widerlegt werden. Wede... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 27 Abs.2 KJBG muß vom Dienstgeber in Betrieben, in denen (wie hier) keine Betriebsvereinbarungen iSd § 97 Abs.1 Z2 des Arbeitsverfassungsgesetzes bestehen, an einer für die Arbeitnehmer des Betriebes leicht zugänglichen Stelle ein Aushang über den Beginn und das Ende der Normalarbeitszeit und der Ruhepausen sowie über die Dauer der Wochenruhezeit der Jugendlichen gut sichtbar angebracht werden. Gemäß § 30 KJBG ist, wer diesem Bundesgesetz ... zuwiderhandelt, sofern die ... mehr lesen...
Rechtssatz: Mit der Festlegung einer Art "Landschaftsverträglichkeitsprüfung" für Maßnahmen in der freien Landschaft soll in Ergänzung der Maßnahmen der örtlichen Raumplanung sichergestellt werden, daß dort der Landschaftsverbrauch eingeschränkt wird, daß einer unreflektierten wirtschaftlichen Nutzung der beschränkt vorhandenen Ressource Boden möglichst entgegengewirkt wird und daß die Entscheidungen darüber auch unter Berücksichtigung ökologischer und langzeitökonomischer Überlegungen get... mehr lesen...