Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber spruchgemäß eine Übertretung des Tiroler Naturschutzgesetzes dahingehend zur Last gelegt, dass er das auf ihn zugelassene Fahrzeug auf der Iglerstraße, südlich der Fahrbahn, ca 100 m westlich des Kreisverkehrs bei der Autobahnabfahrt Innsbruck-Mitte, neben der Straße auf unbefestigtem Boden abgestellt habe. Diese Stelle habe er nur durch vorheriges Verwenden eines Kraftfahrzeuges außerhalb von Verkehrsflächen, außerhalb g... mehr lesen...
Der angefochtene Bescheid richtet sich gegen den Berufungswerber als Beschuldigten und enthält folgenden Spruch: „Sie sind seit 01.01.2007 Geschäftsleiter der R.-bank G. reg. Gen.m.b.H. (in Folge RB G.), eines gemäß § 1 BWG konzessionierten Kreditinstitutes mit der Geschäftsanschrift 5132 G., G. 3. „Sie sind seit 01.01.2007 Geschäftsleiter der R.-bank G. reg. Gen.m.b.H. (in Folge RB G.), eines gemäß Paragraph eins, BWG konzessionierten Kreditinstitutes mit der Geschäftsanschrift 5132... mehr lesen...
Index: E3R E0720401090/2 Kraftfahrgesetz40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: KfG §134 Abs1KfG §134 Abs1b31985R3821 Kontrollgerät imStraßenverkehr Art15 Abs3 VStG §21 VStG §51 Abs6 VStG § 21 gültig von 20.04.2002 bis 30.06.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 33/2013 VStG § 21 gültig von 01.02.1991 bis 19.04.2002 ... mehr lesen...
Rechtssatz: Das verbotene Telefonieren am Steuer ohne Benutzung einer Freisprecheinrichtung beginnt bereits mit der Annahme des Telefonates. Der Angerufene kann sich deshalb nur dann auf eine Notstandssituation iSd §6 VStG berufen, wenn ihm bereits zum Zeitpunkt der Annahme des Telefonates bekannt sein konnte, dass das Nichtannehmen des Telefonates einen schwerwiegenden (Notstand begründenden) Nachteil bewirken würde. Selbst in einem solchen Fall wird es aber in aller Regel ausreichend sei... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Fehlen negativer Folgen der Übertretung führt auch bei einem bloß geringfügigen Verschulden nicht zur Anwendung des §21 VStG, weil bei Ungehorsamsdelikten typischerweise keine negativen Folgen auftreten. Wenn ? so wie im konkreten Fall ? das Telefonat im Bereich einer relativ stark befahrenen Kreuzung im innerstädtischen Verkehr geführt wird, bleibt für die Anwendung des § 21 VStG kein Platz. Zuletzt aktualisiert am 05.05.2011 mehr lesen...
Rechtssatz: Erfolgt der Baubeginn für die Errichtung des Nebengebäudes lediglich acht Tage vor Rechtskraft des Genehmigungsbescheides, gegen den kein Rechtsmittel erhoben wurde, sodass die Übertretung, abgesehen von der Verkürzug der Wartefrist bis zur Rechtskraft des Baubewilligungbescheids, keine nachteiligen Folgen nach sich gezogen hat, ist von einem lediglich geringfügigen Verschulden des Bw auszugehen, zumal der Bw diesfalls doch nur leicht fahrlässig gehandelt hat. Zuletzt ak... mehr lesen...
Rechtssatz: Wurden von einem Hupverbot nach § 52 lit a Z 14 StVO keine Ausnahmen für Hochzeiten oder vergleichbare Anlässe erteilt, kann sich ein Fahrzeuglenker auf den "Brauch", Brautpaare etwa zum oder vom Standesamt wiederholt hupend zu chauffieren, nicht berufen. Ob der Berufungswerber dabei im Stadtgebiet wie behauptet einen Konvoi aus vier (hupenden) Fahrzeugen anführte oder gemäß der Aussage des Polizeibeamten ein einzelnes Fahrzeug lenkte, konnte dahingestellt bleiben, da der Beruf... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Graz vom 30.09.2010, Zl: 2/S-38.581/09 wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 08.08.2009 um 10.25 Uhr und 10.43 Uhr in Graz, Grazbachgasse 5, als Lenker des Kraftfahrzeuges mit dem Kennzeichen entgegen dem Verbotszeichen Hupverbot Schallzeichen abgegeben, obwohl es die Verkehrssicherheit nicht erfordert habe. Dadurch habe der Berufungswerber eine Verwaltungsübertretung gemäß § 52 lit a Z 14 StVO begangen und verhängte die Erstbe... mehr lesen...
Norm: VStG §21 VStG § 21 gültig von 20.04.2002 bis 30.06.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 33/2013 VStG § 21 gültig von 01.02.1991 bis 19.04.2002
Rechtssatz: Indem die Berufungswerberin das Fahrzeug, das einer Verwertung durch den Abfallverband zugeführt werden sollte, nicht unmi... mehr lesen...
Rechtssatz: Zwei Übertretungen des Art III Abs 1 Z 4 EGVG, nämlich die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankengutes im Sinne des Verbotsgesetzes, liegt vor, wenn ein 21-jähriger Schüler an zwei aufeinander folgenden Tagen mit einem T-Shirt mit der Aufschrift "Hitler European Tour 1939-1945", auf dem auch ein Abbild von Adolf Hitler mit Armschleife (Hakenkreuz) und ausführendem Hitlergruß zu erkennen ist, zum Unterricht erscheint. Einer Person dieses Alters kann, nicht zuletzt auf Grun... mehr lesen...
Mit Bescheid der belangten Behörde vom 25.02.2010, GZ: 15.1 5279/2009, wurde dem Berufungswerber angelastet, er habe am 21.04.2009 in der Zeit von 09.45 Uhr bis 11.25 Uhr sowie am 22.04.2009 um 14.00 Uhr in Wz, Bundesschulzentrum HTBLA - Wz, K Wst, Erdgeschoss in der Klasse 2YKWII durch sein Verhalten nationalsozialistisches Gedankengut im Sinne des Verbotsgesetzes verbreitet. Er habe zur angeführten Zeit am angeführten Ort ein T-Shirt mit der Aufschrift: Hitler European Tour 1939 - 1945 g... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten ein Übertretung des Salzburger Baupolizeigesetzes (Sbg. BauPolG) zur Last gelegt. Der
Spruch: lautet: "Herr Dr. Franz M., geb. … hat als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das gem. § 9 Verwaltungsstrafgesetz 1991 zur Vertretung nach außen berufene Organ der Immobilien Bauträger GmbH, welche unbeschränkt haftende Gesellschaft der S. B. Ges.m.b.H. & Co OG ist, für diese Gesellschaft als Bauherr ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten vorgeworfen: "Angaben zu den Taten: Zeit der Begehung: 10.03.2008, 13:00 Uhr Ort der Begehung: Salzburger Gebietskrankenkasse mit Sitz in 5020 Salzburg, Engelbert-Weiß-Weg 10 1. Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als das gemäß § 9 Abs 1 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ der M. L. GmbH, mit Sitz in K., B. 3, zu verantworten, dass es von dieser Gesellschaft als Dienstgeber ... mehr lesen...
Rechtssatz: Der normative Gehalt des letzten Satzes von § 111 Abs 2 ASVG, welcher (zumindest dem Wortlaut nach) unter denselben Voraussetzungen wie § 21 Abs 1 VStG für die Ermahnung (nämlich bei geringfügigem Verschulden und unbedeutenden Tatfolgen) eine Herabsetzung der Mindeststrafe auf ? 365 vorsieht, wenn es sich um eine erstmalige Ordnungswidrigkeit handelt, ist zu interpretieren. Die diesbezüglichen Gesetzesmaterialen (siehe RV Nr. 77 Blg XXIII. GP) enthalten keine eindeutigen Ausfü... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber nachfolgender Sachverhalt vorgeworfen: ?Tatzeit: 01.10.2007, gegen 08.43 Uhr Tatort: Gemeinde Kufstein, A 12 Inntalautobahn bei km 3.800, Fahrtrichtung Innsbruck Fahrzeug: Sonstiges Fahrzeug, XY 1. Sie haben zum angeführten Zeitpunkt am angeführten Ort ein mehrspuriges Kraftfahrzeug mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen auf dem mautpflichtigen Straßennetz gelenkt, ohne die fahrleistungsabhängi... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gegen den Berufungswerber wegen Übertretung des § 23 iVm § 24 Abs 2 Gleichbehandlungsgesetz BGBl. I Nr. 66/2004 gemäß § 21 VStG von der Verhängung einer Strafe abgesehen und eine Ermahnung ausgesprochen. Begründend wurde dazu ausgeführt, § 24 Abs 2 GlBG sehe als Sanktion beim erstmaligen Verstoß gegen die Bestimmungen des in § 23 GlBG statuierten Gebotes der diskriminierungsfreien Stellenausschreibung den Ausspruch einer Verwarnung vor. Dies treffe im g... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Beschuldigten nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Sie haben am 28.8.2006 um 08.13 Uhr auf der A 12, im Gemeindegebiet von Volders, Km 64,500, Richtungsfahrbahn Kufstein, den KKW XY gelenkt und zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug bei einer gemessenen Geschwindigkeit von 118 km/h nur einen Abstand von 10,9 m (zeitlicher Abstand von 0,33 Sekunden) eingehalten.? Der Beschuldigten wurde demnach eine Verwaltun... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin nachfolgender Sachverhalt vorgeworfen: Sie haben es als das gemäß § 9 Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG), zur Vertretung nach außen berufene Organ der S. GmbH, XY Weg 1, G. a. W.K., zu verantworten, dass zumindest vom 06.02.2007 bis 15.02.2007 der slowenische Staatsangehörige Herr G. N., geb am XY, als "Chef de rang" beschäftigt wurde, ohne dass für den Ausländer eine Beschäftigungsbewilligung oder Zulassung als Schlüsselk... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber Folgendes zur Last gelegt: ?Tatzeit: 28.09.2005, 10.15 Uhr Tatort: Pfunds, auf der Reschenbundesstraße B-180, bei km 23,230 in Fahrtrichtung Tösens Fahrzeug:Sattelkraftfahrzeug, XY und XY Der Beschuldigte, H. M., geb. XY, wohnhaft in B., XY-Straße 64, pA XY Transport und Lagerhaus GmbH, hat als Verantwortlicher der Firma XY Transporte und Lagerhaus GmbH in B., XY-Strasse 64, diese ist Zulassungsbesitzerin des angeführten K... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Reutte vom 17.08.2006, Zl IV-ST-7173/9, wurde Herrn A. F., XY Nr 1, T., folgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Der Beschuldigte, Herr F. A., hat zumindest am 15.09.2004 auf dem GSt Nr XY, Gemeinde T. (Eigentümerin: Agrargemeischaft G.), Abfälle im Ausmaß von ca 10 bis 15 LKW-Ladungen Brandschutt, stammend von den Aufräumarbeiten nach einem Großbrand, bei dem in der Nacht vom 21.08. auf den 22.08.2004 Ihr Bauernhaus... mehr lesen...
I.1. Der Spruch: und die
Begründung: der angefochtenen Bescheide lauten gleichlautend wie folgt: "S p r u c h Gemäß § 21 VStG wird von der Verhängung einer Strafe abgesehen und den Beschuldigten eine Ermahnung erteilt. B e g r ü n d u n g § 21 VStG lautet: ,Die Behörde kann ohne weiteres Verfahren von der Verhängung einer Strafe absehen, wenn das Verschulden des Beschuldigten geringfügig ist und die Folgen der Übertretung unbedeutend sind. Sie kann den Beschuldigten jedoch gleichzeitig unte... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?1. Sie haben es als der gem § 9 Verwaltungsstrafgesetz zur Vertretung nach außen Berufene der Firma Pizzeria Ristorante D. V. GmbH in St. A. zu verantworten, dass die Firma den albanischen Staatsbürger H. B. T., geb. XY für eine Woche bis zum 11.01.2005 beschäftigt hat, obwohl Sie nicht im Besitz einer Beschäftigungsbewilligung oder einer Anzeigenbestätigungen für den... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Landeck vom 21.06.2005 wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 07.08.2004 in der Eigenjagd P. entgegen dem Abschlussplan für das Jagdjahr 2004/2005 anstelle einer bewilligten Gamsgeiß der Klasse I einen Gamsbock der Klasse I erlegt. Er habe dadurch die Rechtsvorschrift des § 37 Abs 1 Tiroler Jagdgesetz 2004 idgF verletzt, weswegen über ihn gemäß § 70 Abs 1 lit k Tiroler Jagdgesetz 2004 idgF eine Geldstrafe von E... mehr lesen...
Rechtssatz: Gegenständlich kann man von einem geringfügigen Verschulden ausgehen, da in diesem Einzelfall aufgrund der gegebenen besonderen Tatumstände, nämlich dass das Datum des Ablaufes des Befreiungsscheines äußerst schwer leserlich war, der Arbeitnehmer bereits langjährig, bewilligt nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, beim Beschuldigten beschäftigt war und 55 Jahre alt ist, dass zwischenzeitig der Sohn des Beschuldigten verstorben ist, der auch für die Evidenthaltung der Termine z... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 21 VStG ist anzuwenden und von einer Strafe abzusehen, wenn der Beschuldigte als handelsrechtlicher Geschäftsführer hinsichtlich einer bewilligungslosen Beschäftigung eines Ausländers ein funktionierendes innerbetriebliches Kontrollsystem nachweist (ausländische Mitarbeiter werden ca. 2 Monate vor Ablauf des Befreiungsscheines aufgefordert, sich um einen weiteren zu kümmern), es sich beim Ausländer um einen verlässlichen Mitarbeiter handelt, der sich notwen... mehr lesen...
Rechtssatz: Vorliegen eines Rechtsirrtums über Ablauf der Befristung der Lenkerberechtigung. Nach Vorlage der die Befristung aufhebenden Unterlage (arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung) bestehen keine nachteiligen Tatfolgen. Ausspruch einer Ermahnung nach § 21 VStG gerechtfertigt. mehr lesen...
Rechtssatz: Aufgrund des geringen Anteiles am Miteigentum (Anteil von 505/10000) seitens des Berufungswerbers bzw aufgrund der Zuständigkeit des Verwalters hinsichtlich der Umsetzung von Mängelbehebungsaufträgen an einem Objekt X in K gilt, dass spezialpräventive
Gründe: zur Ermahnung des Berufungswerbers nicht vorliegend erscheinen, da dessen Einfluss in der gegenständlichen und in ähnlichen Angelegenheiten sehr beschränkt ist und der Berufungswerber auch nicht von gleichartigen Gesetzesve... mehr lesen...
Rechtssatz: In der teilweise starken Verschmutzung eines Gehsteiges (halbe Breite) mit Jauche kann keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erblickt werden, außerdem handelt es sich hier um ein geringes Verschulden, das die Anwendung des § 21 VStG rechtfertigt. § 9 Abs. 1 StVO impliziert zwei Tatbestände mit unterschiedlichem Straftatbestand (§ 99 Abs.4 lit.a und § 99 Abs.3 lit.a StVO). mehr lesen...
Rechtssatz: Wird dem Beschuldigten eine Verletzung der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung vorgeworfen, nämlich bei der Abgabe von ?L Met" auf den Etiketten die Angabe des Loses und die Angabe des Alkoholgehaltes in Volumsprozenten nicht vorgenommen zu haben, so ist der Bescheid auch dann rechtswidrig, wenn der Berufungswerber lediglich versuchte, ein selbst hergestelltes Produkt auf seine Verkaufseignung zu prüfen. Wird ein Verwaltungsstrafverfahren durch Einstellung nach § 45 VStG beend... mehr lesen...
Mit Strafverfügung des Magistrates der Stadt Wien vom 3.9.2002 wurde der Berufungswerber schuldig erkannt, er habe am 18.7.2002 um 18.42 Uhr in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone in Wien, O-straße das mehrspurige Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen N XY abgestellt, ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültigen Parkschein gesorgt zu haben. Demnach habe er die Parkometerabgabe fahrlässig verkürzt und eine Verwaltungsübertretung nach § 1 Abs 3 in ... mehr lesen...