RS UVS Oberösterreich 2004/01/20 VwSen-340035/8/Br/Gam

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Veröffentlicht am 20.01.2004
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Ermahnung ausreichend, wenn der Beschwerdeführer objektiv vertreten kann, dass er - wenngleich irrtümlich - das Wild als Schmalreh einschätzte und davon ausgehen konnte, dass dieses krank ist.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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