RS UVS Kärnten 1996/08/27 KUVS-407/7/96

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Veröffentlicht am 27.08.1996
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Rechtssatz

Fahrzeuge, die das 38-Tonnen-Limit um bis zu 5 % überschreiten, dürfen ohne Bestrafung auch in Österreich verwendet werden. Wird jedoch diese "40-Tonnen-Toleranz" überschritten, so wird das Gesamtausmaß der Überladung für die Beurteilung im Verwaltungsstrafverfahren herangezogen.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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