Rechtssatz: § 21 VStG ist beim Fehlen einer Begutachtungsplakette entgegen § 36 lit e KFG anzuwenden, wenn der Beschuldigte zur Tatzeit Jugendlicher im Sinne des § 4 Abs 2 VStG war und bei Anmeldung des Motorfahrrades ordnungsgemäß ein Gutachten gemäß § 57 a Abs 4 KFG erstellen ließ. Da üblicherweise die Begutachtungsplakette von den überprüften Firmen am Fahrzeug angebracht werden, liegt der Unrechtsgehalt erheblich zurück; auch waren keine (bedeutenden) nachteiligen Folgen der Tat ents... mehr lesen...
Beachte VwSen-260085 v. 9.9.1994; VwSen-280065 v. 6.10.1995; VwSen-260152 v. 7.9.1995 Rechtssatz: Gemäß § 21 Abs.1 VStG kann die Strafbehörde, im Berufungsfall auch der unabhängige Verwaltungssenat, von der Verhängung einer Strafe absehen, wenn das Verschulden des Beschuldigten geringfügig ist und die Folgen der Übertretung unbedeutend sind. Gleichzeitig kann der Beschuldigte unter Hinweis auf die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens mit Bescheid ermahnt werden, sofern dies erforderlic... mehr lesen...
Rechtssatz: Nachdem die Rechtsmittelwerberin, was die Tatbildmäßigkeit anlangt, im Recht war, im übrigen aber aufgrund der Aktenlage und des im Akt erliegenden Lageplanes des Gastgartens dessen Situierung feststand, hat der O.ö. Verwaltungssenat, ohne daß die Tat hiedurch ausgewechselt wurde, innerhalb der Verfolgungsverjährungsfrist den Tatvorwurf dahingehend ergänzt, daß der am 25.5.1995 beim Gasthaus F. Nr. XX betriebene Gastgarten sich nicht auf öffentlichem Grund befand oder an öffent... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 137 Abs.3 lit.g WRG 1959 begeht eine Verwaltungsübertretung und ist nach dem Einleitungssatz mit einer Geldstrafe bis zu S 100.000,-- zu bestrafen, wer ohne die gemäß § 32 Abs.1 und 2 WRG 1959 erforderliche wasserrechtliche Bewilligung oder entgegen einer solchen eine Einwirkung auf Gewässer vornimmt. Nach § 32 Abs.1 WRG 1959 sind Einwirkungen auf Gewässer, die unmittelbar oder mittelbar deren Beschaffenheit (§ 30 Abs.2) beeinträchtigen, nur nach wasserrechtlicher Bewil... mehr lesen...
Beachte VwSen-240107 v. 2.5.1995 Rechtssatz: Gemäß § 50 Z15 FlUG in der zum Tatzeitpunkt am 13.10.1993 maßgeblichen Fassung BGBl. Nr. 522/1982 beging derjenige eine Verwaltungsübertretung und war mit Geldstrafe bis zu 60.000 S zu bestrafen, der den Bestimmungen einer aufgrund des § 38 Abs.2 oder 4 FlUG erlassenen Verordnung - das war die FlHV - zuwiderhandelte. Mit der FlUG-Novelle BGBl. Nr. 118/1994 wurde in § 38 ein neuer Abs.3 eingefügt; dadurch erhielt der vormalige Abs.4 die nun... mehr lesen...
Rechtssatz: Ausgehend von der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist unter Notstand im Sinne des § 6 VStG nur ein Fall der Kollision von Pflichten und Rechten zu verstehen, indem man sich oder einem anderen aus schwerer unmittelbarer Gefahr einzig und allein dadurch retten kann, daß man eine im allgemeinen strafbare Handlung begeht (VwGH 24.4.1974, 1999/73, 27.10.1977, 1967/76 u.a.); dies trifft bei der Fahrt auf Grund einer Information eines Ehegatten über die Verletzun... mehr lesen...
Rechtssatz: Die für die Strafbemessung maßgeblichen Grundsätze regelt § 19 VStG. Danach obliegt es der - insoweit eine Ermessensentscheidung treffenden - Strafbehörde, die Tat innerhalb der Grenzen des gesetzlichen Strafrahmens (hier: gemäß § 366 Abs.1 Einleitung GewO 1994 Geldstrafe bis 50.000 S) an Hand der objektiven Kriterien des Unrechtsgehalts (§ 19 Abs.1 VStG) und der subjektiven Kriterien des Schuldgehalts (§ 19 Abs.2 VStG) zu bewerten und entsprechend dieser Bewertung die Strafe f... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Ausspruch des Verfalls der drei Gürtelechsen wird aufgehoben und unter einem der bescheidmäßige Auftrag der Bezirkshauptmannschaft L-L vom 13.03.1995 über den Erlag eines Geldbetrages von 3.000 S zur Sicherung der Verfallsstrafe aufgehoben. Der Rechtsmittelwerber ist hobbymäßig an der Haltung von Reptilien interessiert und ist Mitglied des Aquarium- und Terrariumvereines L. In diesem Zusammenhang pflegt er Kontakte mit einigen Gleichgesinnten in Deutschland, nicht aber in a... mehr lesen...
Rechtssatz: Die für die Strafbemessung maßgeblichen Grundsätze regelt § 19 VStG. Danach obliegt es der - insoweit eine Ermessensentscheidung treffenden - Strafbehörde, die Tat innerhalb der Grenzen des gesetzlichen Strafrahmens (hier: gemäß § 31 Abs.2 ASchG Geldstrafe bis 50.000 S) an Hand der objektiven Kriterien des Unrechtsgehalts (§ 19 Abs.1 VStG) und der subjektiven Kriterien des Schuldgehalts (§ 19 Abs.2 VStG) zu bewerten und entsprechend dieser Bewertung die Strafe festzusetzen. Übe... mehr lesen...
Beachte VwSen-260085 v. 9.9.1994; VwSen-210113 v. 16.12.1993 Rechtssatz: Gemäß § 21 Abs.1 VStG kann die Behörde ohne weiteres Verfahren von der Verhängung einer Strafe absehen, wenn das Verschulden des Beschuldigten geringfügig ist und die Folgen der Übertretung unbedeutend sind. Sie kann den Beschuldigten jedoch gleichzeitig unter Hinweis auf die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens mit Bescheid ermahnen, sofern dies erforderlich ist, um ihn von weiteren strafbaren Handlungen gleicher... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 99 Abs.3 lit.a iVm § 24 Abs.1 lit.a StVO begeht ua derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 10.000 S zu bestrafen, der sein Fahrzeug im Bereich des Vorschriftszeichens "Halten und Parken verboten" (§ 52 lit.a Z13b StVO) parkt. Daß der Beschwerdeführer im gegenständlichen Fall sein Fahrzeug in einem solcherart gekennzeichneten Straßenabschnitt abgestellt hatte, wird von ihm selbst nicht bestritten. Er wendet jedoch ein, daß das Halteverbot zu e... mehr lesen...
Begründung: Die Berufungswerberin (Bw) ist unbestrittenermaßen handelsrechtliche Geschäftsführerin der W-GmbH. Aufgrund einer Anzeige des Arbeitsinspektorates für den 3. Aufsichtsbezirk wurde die Bw vom Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 16. Bezirk, am 9.4.1993 zur Rechtfertigung aufgefordert, weil sie als gemäß §9 Abs1 VStG zur Vertretung nach außen Berufene der Firma W-GmbH mit Sitz in Wien, K-gasse (Tatort) den in der beigelegten Anzeige angeführten Arbeitnehme... mehr lesen...
Beachte VwSen-220852 v. 11.2.1994; VwSen-220999 v. 21.11.1994; VwSen-280023 v. 7.2.1995 Rechtssatz: Gemäß § 39 Abs.1 lit.a AWG begeht eine mit Geldstrafe von 50.000 S bis 500.000 S zu bestrafende Verwaltungsübertretung, wer gemäß Z1 dieser Vorschrift die Tätigkeit eines Abfall(Altöl)sammlers ... ausübt, ohne im Besitz der gemäß § 15 Abs.1 erforderlichen Erlaubnis zu sein. § 15 Abs.1 AWG ordnet an, daß, wer gefährliche Abfälle oder Altöle sammelt (abholt oder entgegennimmt) ..., hief... mehr lesen...
Rechtssatz: Wirft der Beschuldigte eine kleine Menge nicht näher definierten Abfall in einen Müllcontainer der ausschließlich den Marktstandbetreibern zur Verfügung steht und der Beschuldigte diesem Personenkreis nicht angehört, macht er sich verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich, wobei dann mit einer Ermahnung das Auslangen gefunden werden kann, wenn das tatbildmäßige Verhalten des Beschuldigten hinter dem in der betreffenden Strafdrohung typisierten Unrechts- und Schuldgehalt erheblic... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Hinweis, daß die zu beurteilende Fläche bei Hochwässern immer wieder überschwemmt wird, kann vom verwaltungsstrafrechtlichen Vorwurf, zumindest 12 m2 Waldboden zu anderen Zwecken als für solche der Waldkultur verwendet zu haben nicht exkulpieren, es kann aber bei Berücksichtigung der besonderen Begleitumstände - insbesondere unter Bedachtnahme auf das minimale Ausmaß der Rodungsfläche, dem Umstand, daß die Rodung an der Grenze hin zu einer Nichtwaldfläche (Bachbett) und noc... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt xx vom 24. Jänner 1994, 14/StK-******/92/***, wurde über den Berufungswerber eine Geldstrafe in der Höhe von S 300,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 12 Stunden) wegen Übertretung des §3 Abs2 des NÖ Kurzparkzonenabgabegesetzes verhängt. Es wird ihm angelastet, das mehrspurige KFZ mit dem behördlichen Kennzeichen N ***.*** am 3. September 1992 um 10,10 Uhr in xx, am Hauptplatz Nr 35, vorschriftswidrig in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 33g WRG, die die durch die WRG-Novelle 1990 ohne Übergangsbestimmungen und damit absolut eingeführte nachträgliche Bewilligungspflicht für Indirekteinleiter gemessen am heutigen Stand der Technik rückwirkend modifiziert, fingiert eine Bewilligung iSd § 32 Abs. 4 WRG nur dann, wenn die Indirekteinleitungen gemäß den für sie sonst geltenden Vorschriften, insbesondere unter Einhaltung der Bestimmungen der Kanalordnung der Gemeinde, betrieben werden. Geringes V... mehr lesen...
Rechtssatz: § 21 VStG ist anzuwenden, wenn (drei) Parkscheine irrtümlich mit dem falschen Datum (16.11 statt 17.11.1993) entwertet werden und auch die Folgen der Übertretung unbedeutend sind, da im Hinblick auf den kurzen Tatzeitraum (10.00 Uhr bis 10.12 Uhr) nur eine Gebühr von S 8,-- hinterzogen wurde. Schlagworte landesges. Abgabenstrafrecht mehr lesen...
Begründung: Im angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin (im folgenden: BW) zur Last gelegt, sie hätte das mehrspurige Kraftfahrzeug Marke N mit dem behördlichen Kennzeichen W 40 am 29.5.1993, um 9.29 Uhr, in Wien, L-Straße in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt gehabt, ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültig entwerteten Parkschein gesorgt zu haben, da der Parkschein gefehlt habe. Demnach habe sie die Parkometerabgabe fahrl... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Verschulden der BW ist als gering zu beurteilen, wenn die Tat im Sinne des §34 Z11 StGB unter Umständen begangen wurde, die einem Rechtfertigungsgrund nahekommen. Die Nichtentrichtung der Abgabe ist gemäß §3 Abs1 lite Parkometergesetz erlaubt, also gerechtfertigt, solange dem Behinderten nur ein Aussteigen ermöglicht wird. Dem kommt ein kurzfristiges Begleiten des Behinderten nahe. mehr lesen...
Rechtssatz: § 21 VStG ist anzuwenden, wenn bei einer Übertretung nach § 2 Stmk. Parkgebührengesetz ein (nicht regelmäßig im Stadtgebiet parkender) Ortsfremder anstelle des S 8,-- Parkscheines einen zwischenzeitig ungültig gewordenen S 6,-- Parkschein verwendet und die Parkgebühr somit aufgrund eines bloßen Versehens nur um S 2,-- verkürzt. Schlagworte landesges. Abgabenstrafrecht Parkschein mehr lesen...
Rechtssatz: § 21 VStG (Ermahnung) ist anzuwenden, wenn der Lenker einen PKW lediglich drei Minuten im Halteverbot nach § 24 Abs 1 lit a StVO hält, um sich offenbar unverzüglich eine Zufahrtsmöglichkeit zu einem (daneben befindlichen) abgeschrankten Privatparkplatz zu verschaffen, und wenn die Folgen der Übertretung mangels Beeinträchtigung von Fußgängern und Lenkern gering sind. Schlagworte Straßenverkehrsordnung mehr lesen...
Rechtssatz: § 21 VStG ist beim Lenken eines KFZ ohne Lenkerberechtigung auch dann nicht anzuwenden, wenn nur Fahrübungen auf einem öffentlichen Parkplatz ohne Verkehr und abgestellter Fahrzeuge erfolgt, da während des Lenkens damit gerechnet werden muß, daß andere Verkehrsteilnehmer auf den öffentlichen Parkplatz fahren. In diesem Zusammenhang gilt dies auch bei Nichtmitführen des Zulassungsscheines. Schlagworte Kraftfahrgesetz Strafhöhe mehr lesen...
Rechtssatz: § 21 VStG ist anzuwenden, wenn Eier der Gewichtsgruppe 4 entgegen § 4 Qualitätsklassenverordnung als Eier der Gewichtsgruppe 5 angegeben werden, da die in eine niedrigere Gewichtsgruppe fallenden Eier schwerer und somit qualitativ hochwertiger sind. Schlagworte Lebensmittelrecht mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 10.5.1993, Zl 3-****-93, wurden über den Beschuldigten wegen Verwaltungsübertretungen nach 1. §§99 Abs2 lita iVm 4 Abs1 lita StVO 1960 2. §§99 Abs2 lita iVm 4 Abs1 litc StVO 1960, sowie 3. §§99 Abs3 litb iVm 4 Abs5 StVO 1960 Geldstrafen in der Höhe von jeweils S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe jeweils 2 Tage) verhängt. Im Spruch: dieses Straferkenntnisses wurde es als erwiesen angesehen, daß der Beschuldigte am 22. Mä... mehr lesen...
Rechtssatz: § 21 VStG ist anzuwenden, wenn die nach § 2 Stmk Parkgebührengesetz angekreuzte Parkzeit um nur 6 Minuten überschritten wird, da ein schreiendes Baby auf einem zu erledigenden Weg unverzüglich gewickelt werden muß. Schlagworte landesges. Abgabenstrafrecht mehr lesen...
Rechtssatz: § 21 VStG ist bei einer Übertretung nach § 72 Abs 1 AAV (keine Sicherheitsgürtel bzw. Sicherheitsgeschirre auf der Baustelle) nicht anzuwenden (Dacharbeiten bei einer Dachneigung von 45 Grad bei einer Traufenhöhe von 5m). Schlagworte Arbeits- und Sozialrecht mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Einspruch des Berufungswerbers gegen die Strafverfügung vom 11.11.1992, mit welcher über den Berufungswerber wegen Übertretung des § 20 Abs 2 Straßenverkehrsordnung 1960 (im folgenden StVO) eine Geldstrafe in der Höhe von S 1.500,-- (im Uneinbringlichkeitsfall 48 Stunden Ersatzarrest) gemäß § 99 Abs 3 lit a StVO verhängt wurde, nicht stattgegeben. Gegen dieses Straferkenntnis hat der Berufungswerber rechtzeitig mit der Begründung: berufen, er sei kei... mehr lesen...
Rechtssatz: § 21 VStG ist nicht anzuwenden, wenn die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit zu einer Tageszeit mit erfahrungsgemäß erhöhtem Verkehrsaufkommen um mindestens 26 km/h überschritten wird. Schlagworte Straßenverkehrsordnung Strafhöhe mehr lesen...
Rechtssatz: § 21 VStG ist anzuwenden, wenn die nach § 7 Abs 1 Stmk NatSchV erforderliche Beringung bei mehreren gezüchteten Greifvögeln vier Tage nach der angeführten Tatzeit ordnungsgemäß erfolgt. Schlagworte Natur- und Landschaftsschutz mehr lesen...