RS UVS Steiermark 1994/04/06 30.13-14/94

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Veröffentlicht am 06.04.1994
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Rechtssatz

§ 21 VStG ist anzuwenden, wenn die nach § 2 Stmk Parkgebührengesetz angekreuzte Parkzeit um nur 6 Minuten überschritten wird, da ein schreiendes Baby auf einem zu erledigenden Weg unverzüglich gewickelt werden muß.

Schlagworte
landesges. Abgabenstrafrecht
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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