RS UVS Steiermark 1994/07/18 30.15-41/94

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Veröffentlicht am 18.07.1994
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Rechtssatz

§ 21 VStG ist anzuwenden, wenn bei einer Übertretung nach § 2 Stmk. Parkgebührengesetz ein (nicht regelmäßig im Stadtgebiet parkender) Ortsfremder anstelle des S 8,-- Parkscheines einen zwischenzeitig ungültig gewordenen S 6,-- Parkschein verwendet und die Parkgebühr somit aufgrund eines bloßen Versehens nur um S 2,-- verkürzt.

Schlagworte
landesges. Abgabenstrafrecht Parkschein
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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