Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war bis zu seiner Einberufung nach Wien im Oktober 1998 Missionschef der Österreichischen Botschaft in E. In der Zeit vom 8. bis zum 17. Juli 1998 wurde auf Veranlassung des Generalsekretariats des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten durch einen Botschafter i.R. in Begleitung eines Amtsdirektors des Generalinspektorates in A eine Sonderprüfung über die Frage durchgeführt, ob das Verh... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;B-VG Art20 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/09/0088 E 20. November 2003 RS 5 Stammrechtssatz Unter "Weisung" ist eine generelle oder individuelle, abstrakte oder konkrete
Norm: zu verstehen, die an einen oder an eine Gruppe von dem Weisungsgeber untergeordneten Verwa... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2 idF 1998/I/123;BDG 1979 §44 Abs1 idF 1998/I/123;BDG 1979 §91 idF 1998/I/123;
Rechtssatz: Die durch die Berufungsbehörde - in Form der Bestätigung des Bescheides der Behörde erster Instanz - erfolgte Zitierung des § 43 Abs. 2 BDG 1979 im
Spruch: ihres Bescheides hätte im vorliegenden Fall für sich allein genommen k... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §126 Abs1 idF 1998/I/123;BDG 1979 §44 Abs1 idF 1998/I/123;BDG 1979 §46;BDG 1979 §91 idF 1998/I/123;B-VG Art20 Abs3;MRK Art10 Abs1;MRK Art10 Abs2;
Rechtssatz: Das Disziplinarrecht dient nicht dazu, die sachliche, in gebotener Form vorgetragene Kritik an tatsächlichen oder - aus der Sicht des Kritisierten ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §123 idF 1998/I/123;BDG 1979 §43 Abs2 idF 1998/I/123;BDG 1979 §44 Abs1 idF 1998/I/123;BDG 1979 §91 idF 1998/I/123;
Rechtssatz: Anders als im gerichtlichen Strafrecht oder im Verwaltungsstrafrecht ist das in den Straftatbeständen des Disziplinarrechts der Beamten normierte strafbare Verhalten nicht in einem Typenstrafrecht genau umschrieben, sondern durch die N... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;BDG 1979 §105;BDG 1979 §126 Abs1 idF 1998/I/123;BDG 1979 §44 Abs1 idF 1998/I/123;BDG 1979 §91 idF 1998/I/123;B-VG Art20 Abs1;
Rechtssatz: Wird in einem Disziplinarerkenntnis der Vorwurf der Missachtung einer Weisung entgegen § 44 Abs. 1 BDG 1979 erhoben, so ist sowohl der Inhalt der Weisung, de... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2 idF 1998/I/123;BDG 1979 §44 Abs1 idF 1998/I/123;BDG 1979 §91 idF 1998/I/123;
Rechtssatz: Es ist ausgeschlossen, dass durch ein und dasselbe Verhalten mehrere Dienstpflichten verletzt werden. Bei einem Handlungsablauf kann nämlich immer nur eine Dienstpflichtverletzung zur Last gelegt werden (vgl. E 18.11.1998, Zl. 96/09/0363), der "besondere" Pflichte... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs2;BDG 1979 §44 Abs3;B-VG Art20 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/09/0382 E 15. September 1994 RS 4Hier ohne ersten Satz. Stammrechtssatz Zur rechtswirksamen Erteilung von Weisungen (Befehlen) ist jeder Vorgesetzte - nicht nur der unmittelbare Vorgesetzte - zuständig. Ein Auftrag, der von ein... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs2;BDG 1979 §44 Abs3;B-VG Art20 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/09/0009 E 18. Mai 1994 RS 1Hier: Ein Gesandter war als amtierender Leiter der Presseabteilung des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten gegenüber dem Beschwerdeführer, dem Leiter einer dem Bundesmin... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberst des Landesgendarmeriekommandos für Tirol in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war zu den im Beschwerdefall relevanten Zeiten die Verkehrsabteilung Zirl. Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 105 BDG 1979 ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Disziplinarerkenntnis der Disziplinaroberkommission beim Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport vom 12. Dez... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs3;BDG 1979 §45;BDG 1979 §91;B-VG Art20 Abs1;
Rechtssatz: Grundsätzlich steht es dem einzelnen Beamten nicht zu, entgegen bestehender gesetzlicher Regelungen bzw. entgegen ausdrücklicher mündlicher oder schriftlicher Weisungen nach eigenem Gutdünken über Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit in der V... mehr lesen...
Der im Jahr 1953 geborene Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor (Exekutivdienst der Bundesgendarmerie) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist der Gendarmerieposten A. Im April 2000 war der Beschwerdeführer der Schulungsabteilung des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich (Außenstelle Z) zugeteilt und dort als Gendarmerielehrer und Kurskommandant tätig. Mit Disziplinarerkenntnis vom 9. November 2000 hat die Disziplin... mehr lesen...
Der im Jahr 1962 geborene Mitbeteiligte steht als Bezirksinspektor (Kriminalbeamter) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem rechtskräftigen Urteil des Landesgerichtes Korneuburg vom 26. März 2001, GZ 61b Vr 594/99, wurde der Mitbeteiligte des Verbrechens des Missbrauches der Amtsgewalt nach dem § 302 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von neun Monaten, die unter Setzung einer Probezeit von drei Jahren bedin... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des gegenständlichen Beschwerdefalls wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 21. Juni 2000, Zl. 97/09/0143, verwiesen. Mit diesem hat der Verwaltungsgerichtshof - auf das Wesentlichste zusammengefasst - den Bescheid der belangten Behörde vom 27. Februar 1997, mit dem der Beschwerdeführer wegen Nichtbefolgung der Weisung seines Vorgesetzten, in den von BezInsp L. gelenkten Patrouillenwagen einzusteigen, für schuldig erkannt worden war, wegen Rechtswi... mehr lesen...
Beide Beschwerdeführer stehen als Universitätslehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich. Die Erstbeschwerdeführerin ist außerordentliche Universitätsprofessorin und war bis zu ihrer Suspendierung Stellvertreterin des Institutsleiters (des Zweitbeschwerdeführers) am Institut X an der Karl-Franzens-Universität Graz. Die Erstbeschwerdeführerin ist außerordentliche Universitätsprofessorin und war bis zu ihrer Suspendierung Stellvertreterin des Instit... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs2;BDG 1979 §44 Abs3;B-VG Art20 Abs1;
Rechtssatz: Von einer gültigen Remonstration gemäß § 44 Abs. 3 BDG 1979 kann nur dann gesprochen werden, wenn der Beamte dabei seine rechtlichen Bedenken gegen die ihm erteilte Weisung erkennen lässt und zumindest andeutet, womit er seinen Standpunkt vertreten zu... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §91;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Dass der Beamte die Weisung "kennen musste" bzw. einen Weisungsverstoß "für möglich halten musste", geht über bewusste Fahrlässigkeit nicht hinaus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2001090137.X03 Im RIS seit 12.10.2004 mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §115;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z1;B-VG Art20 Abs1;
Rechtssatz: Mit der unberechtigten Ablehnung der Befolgung einer Weisung wird gegen eine grundsätzliche Bestimmung des Dienstrechtes verstoßen, was nicht für die Verhängung der geringsten Disziplinarstrafe spricht (Hinweis E 21.2.199... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs3;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z1;B-VG Art20 Abs1;
Rechtssatz: Hinsichtlich des geltend gemachten Entschuldigungsgrundes (aus Gründen der "Gefährdung der körperlichen Sicherheit" erfolgte Ablehnung der Befolgung der Weisung, in den Patrouillenwagen einzusteigen, um einen Einsatz zu fahren) ist dem... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §46 Abs1;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;StGB §302 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Der Mitbeteiligte, ein Kriminalbeamter (Exekutivdienst), wurde wegen des Verbrechens des Missbrauches der Amtsge... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs2;BDG 1979 §44 Abs3;B-VG Art20 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/09/0064 E 21. Februar 1991 RS 3Hier mit dem Zusatz im zweiten Satz, dass die Weisung an keine besonderen Formerfordernisse gebunden ist. Stammrechtssatz Unter "Weisung" ist eine generelle oder individuelle, abstrakte oder konkr... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;
Rechtssatz: Es kommt nicht darauf an, aus welchen persönlichen oder sachlichen Gründen ein Beamter die Befolgung einer (bindenden) Weisung unterlassen hat oder die Weisung inhaltlich ablehnt(Hinweis E 21.3.1991, Zl. 91/09/0002, u.a.). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2001090137.X02 ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs3;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2003/09/0035
Rechtssatz: Die den Beschwerdeführern von der Disziplinaroberkommission vorgeworfenen Handlungen und Verhaltensweisen betreffen grundlegende Dienstpflichten von Univers... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Bescheid der "Generaldirektion" für die Post und Telekom Austria AG vom 28. April 1998 wurde er der Telekom Austria AG zur Dienstleistung zugewiesen und mit der Leitung der Abteilung "Personal Telekom Salzburg" betraut. Nach Einrichtung eines nachgeordneten Personalamtes Salzburg für Beamte de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs2;BDG 1979 §44 Abs3;
Rechtssatz: Ein Antrag auf Erlassung von Feststellungsbescheiden betreffend die Rechtmäßigkeit von Weisungen, in Ansehung derer Befolgungspflicht besteht, mit dem letztendlichen Ziel, solche Weisungen zu beseitigen, ist - anders als die in § 44 Abs. 3 BDG 1979 geregelte Remonstrati... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol. Mit Disziplinarerkenntnis der beim Amt der Tiroler Landsregierung eingerichteten Disziplinarkommission für Landeslehrer, Senat für Landeslehrer an Hauptschulen, vom 12. Juli 2001 wurde der Beschwerdeführer zu einer Geldstrafe von einem Monatsbezug verurteilt, weil er 1. am 28. November 2000 im Konferenzzimmer der Hauptschule Z, um ca. 11.00 Uhr, zu Herrn Hauptschul... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §44 Abs1 impl;B-VG Art20 Abs1;LDG 1984 §30 Abs1;LDG 1984 §30 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/09/0009 E 18. Mai 1994 RS 1Hier: Seitens des Schulleiters wurde die auf einem Beschluss der Lehrerkonferenz beruhende Anordnung an alle an der betreffenden Schule tätigen Lehrpersonen ert... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §44 Abs1 impl;BDG 1979 §44 Abs2 impl;BDG 1979 §44 Abs3 impl;LDG 1984 §30 Abs1;LDG 1984 §30 Abs2;LDG 1984 §30 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Wurden dienstliche Weisungen auch für den Beamten (hier: Landeslehrer) erkennbar erteilt, so sind sie grundsätzlich bindend und können nicht aus eigener Beurteilung als ungerecht... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §44 Abs1 impl;B-VG Art20 Abs1;LDG 1984 §30 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Unter "Weisung" ist eine generelle oder individuelle, abstrakte oder konkrete
Norm: zu verstehen, die an einen oder an eine Gruppe von dem Weisungsgeber untergeordneten Verwaltungsorganwaltern ergeht. Sie ist... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §44 Abs1 impl;B-VG Art20 Abs1;LDG 1984 §29;LDG 1984 §30 Abs1;VwRallg;ZustG;
Rechtssatz: Die Weisung ist an keine Form gebunden, was bedeutet, dass auch ihre Erlassung an keine Form gebunden ist, mündlich oder schriftlich, telefonisch, im Umlauf etc e... mehr lesen...