RS Vwgh 2004/9/15 2001/09/0023

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Veröffentlicht am 15.09.2004
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §115;
BDG 1979 §44 Abs1;
BDG 1979 §44 Abs2;
BDG 1979 §91;
BDG 1979 §92 Abs1 Z1;
B-VG Art20 Abs1;

Rechtssatz

Mit der unberechtigten Ablehnung der Befolgung einer Weisung wird gegen eine grundsätzliche Bestimmung des Dienstrechtes verstoßen, was nicht für die Verhängung der geringsten Disziplinarstrafe spricht (Hinweis E 21.2.1991, Zl. 90/09/0180). (Hier: Zur Strafbemessung macht der Beschwerdeführer geltend, dass im Sinne des § 115 BDG 1979 alleine der Schuldspruch genügt hätte, ihn von weiteren Verfehlungen abzuhalten.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001090023.X05

Im RIS seit

22.10.2004

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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