Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §44 Abs1 impl;B-VG Art20 Abs1;LDG 1984 §30 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/09/0382 E 15. September 1994 RS 4Hier ohne ersten Satz. Stammrechtssatz Zur rechtswirksamen Erteilung von Weisungen (Befehlen) ist jeder Vorgesetzte - nicht nur der unmittelbare Vorge... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des gegenständlichen Beschwerdeverfahrens wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 7. Juli 1999, Zl. 99/09/0042, verwiesen. Mit diesem hat der Verwaltungsgerichtshof - auf das Wesentlichste zusammengefasst - den Bescheid der belangten Behörde vom 15. Oktober 1998, mit dem der Beschwerdeführer wegen ungerechtfertigter Abwesenheit vom Dienst und Nichtbefolgung von Weisungen seines Vorgesetzten, seinen Dienst am Pädagogischen Institut des Landes Tirol an... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer steht als Bezirksinspektor, der Zweitbeschwerdeführer als Gruppeninspektor im Exekutivdienst der Bundesgendarmerie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Beide Beschwerdeführer waren im maßgeblichen Tatzeitraum bei der Grenzkontrollstelle N zur Dienstleistung eingeteilt. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Disziplinarerkenntnis der belangten Behörde vom 6. April 2000 wurden die beiden Beschwerdef... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Berufskraftfahrer im Omnibuslenkerdienst (Postdienst) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war seit 15. Juni 1987 im Postdienst, wurde zuletzt in der Postautostelle W verwendet und befand sich ab 1. April 1999 im unbezahlten Karenzurlaub. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen vom 16. Dezember 1998 wurde der Beschwerdeführer 1. der Begehung einer Dienstpflichtverletzung gemäß ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberst im Exekutivdienst der Bundesgendarmerie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Er ist seit 1988 Leiter der Verkehrsabteilung des Landesgendarmeriekommandos für Kärnten. Am 10. Oktober 1997 ereignete sich auf der Tauernautobahn (in Kärnten) ein schwerer Verkehrsunfall mit Personenschaden. Die einschreitenden Beamten (M und D) unterließen es - nach einer Videoaufzeichnung der Tunnelüberwachungskamera - sich um die Verletzten zu kümme... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §105;BDG 1979 §210;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §32;StGB §34;
Rechtssatz: Die belangte Behörde konnte angesichts der beträchtlichen Dauer der Abwesenheit des Beschwerdeführers vom Dienst (vom 14. Oktober 1996 bis 21. Oktober 1996 und vom 24. Oktober 1996 bis 8. Juni 1997, mit Ausnahme der ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BGBG 1993 §7 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass nach dem Schuldspruch den Beschwerdeführern vorgeworfen wurde, sie hätten eine bestimmte Bedienstete während ihres (für 27. August 1998 von 19.00 Uhr bis 28. August 1998... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §45 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/09/0002 E 21. März 1991 RS 2 Stammrechtssatz Vorgesetzte haben wegen ihrer Vorbildfunktion besonderen Einsatz und Qualität der Dienstleistung zu erbringen. Das bezieht sich zunächst auf die eigene Arbeitsanforderung. Aus der Vorgesetztenstellung folgen besondere Aufgaben wie Dien... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs3;BDG 1979 §49 Abs1;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall hat der Vorgesetzte dem Beschwerdeführer ausdrücklich und in schriftlicher Form die Weisung erteilt, am 2. Oktober 1998 Überstunden zu leisten. Daraus, dass aufgrund der Weigerung des Beschwerdeführers, die angeordneten Überstunden zu leisten, der Vorgesetzte Maßnahmen ergreifen musste... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand bis 31. Dezember 2001 als Revierinspektor der Zollwache in einem provisorischen öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wurde im Planstellenbereich der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland verwendet. Mit Bescheid dieser Behörde vom 25. September 2001 wurde das mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 1995 begründete öffentlichrechtliche Dienstverhältnis des Beschwerdeführers gemäß § 10 Abs. 4 Z. 3 und 4 des Beamten-Dienstrec... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §51 Abs1;
Rechtssatz: Die von der belangten Behörde dem Beschwerdeführer (einem Zollwachebeamten) zu Recht vorgeworfenen Dienstpflichtverletzungen (fünf Verstöße gegen die aus § 48 Abs. 1 BDG 1979 abgeleitete Pflicht zur Einhaltung der im Dienstplan vorgesehenen Dienststunden; Verstoß gegen § 51 Abs. 1 B... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;
Rechtssatz: Dem Beschwerdeführer (einem Zollwachebeamten) ist ein gegen § 44 Abs. 1 BDG 1979 verstoßendes Verhalten in Ansehung der Aufbewahrung seiner Dienstwaffe während seiner mehr als siebentägigen Abwesenheit vorzuwerfen. Diese Pflichtwidrigkeit besteht unabhängig davon, ob hiedurch eine Gefährdung anderer Beamter eingetreten ist oder nicht. ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §51 Abs1;
Rechtssatz: Die in § 51 Abs. 1 BDG 1979 geforderte "unverzügliche" Meldung und Rechtfertigung soll die für den reibungslosen Dienstbetrieb erforderliche Promptheit der behördlichen Reaktion auf den Ausfall des Mitarbeiters sicherstellen (Hinweis E 18.2.1993, 92/09/0285). Diesem Gesetzeszweck und der besonderen S... mehr lesen...
Der im Jahr 1968 geborene Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor (Beamter des Exekutivdienstes im Bereich der Bundesgendarmerie) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war dem Gendarmerieposten F seit 1. Juli 1996 und auch zur maßgebenden Tatzeit als Sachbearbeiter (dienstführender Beamter) zur Dienstleistung zugeteilt. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Disziplinarerkenntnis vom 18. März 1999 wurde der Beschwer... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der Beamte hat die Dienststunden einzuhalten. Dies setzt zunächst einmal voraus, dass er den Dienst pünktlich antritt. Das regelmäßige und pünktliche Erscheinen zum Dienst gehört zu den elementaren Pflichten eines jeden Beamten. Die Rechtsstellung des Beamten bringt es mit sich, dass er ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §92 Abs1 Z2;B-VG Art20 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Dienstvorschrift der Gendarmerieinstruktion (GDI), mit der in zeitlicher Nähe zum Dienstantritt der Genuss von Alkohol grundsätzlich verboten wird, ist als (generelle) Weisung zu qualifizieren (Hinweis E 13. 10. 1994, 94/09... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Ministerialrat in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen. Der Beschwerdeführer nahm am 25. Oktober 2000 an einem Symposium zu dem Thema "Wozu brauchen wir den Staat?" teil und äußerte sich dort über organisationsrechtliche Fragen seines Ressorts kritisch. Im November 2000 erhielt der Beschwerdeführer folgende schriftliche Erledigung: "Bet... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;
Rechtssatz: Eine Weisung kann nicht nur das Verhalten im Dienst (dh. auf dem Arbeitsplatz; vgl. ErläutRV 11 BlgNR 15. GP 85) sondern auch das gemäß § 43 Abs. 1 BDG gebotene Verhalten außerhalb des Dienstes zum Gegenstand haben. Eine Weisung, die (auch) das außerdienstliche Verhalten des Beamten zum Gegenstand nimmt... mehr lesen...
Der 1943 geborene Beschwerdeführer stand bis zur Rechtskraft des seine Entlassung aussprechenden Disziplinarerkenntnisses der Disziplinarkommission beim Bundeskanzleramt vom 18. September 2001 als Amtsdirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war das Österreichische Statistische Zentralamt (Dienststellenbezeichnung nach dem Zeitpunkt der Erlassung der angefochtenen Bescheide - kurz ÖStZA), dem auch die Stellung einer Dienstbehörde erster In... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs3;BDG 1979 §52 idF 1995/820;B-VG Art7 Abs1;MRK Art8; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/12/0028
Rechtssatz: Die Zuständigkeit der Dienstbehörde zur Erlassung von generellen Weisungen gegenüber einem Beamten, die ihn... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs3;BDG 1979 §51 Abs2;BDG 1979 §52 idF 1995/820;GehG 1956 §13 Abs3 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/12/0028
Rechtssatz: Nur eine qualifizierte Fehlerhaftigkeit einer Weisung, die zu ihrer Rechtsunwirksamkeit führt und daher auch nicht zu befolgen is... mehr lesen...
I. A) Vorgeschichte: Der Beschwerdeführer steht als Senatsrat in der Dienstklasse VIII in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Linz (in der Folge kurz: Stadt Linz). Ab 1. Jänner 1987 bekleidete er die Stellung eines ärztlichen Leiters des Allgemeinen öffentlichen Krankenhauses der Stadt Linz. Wegen des Verdachtes der Begehung von Dienstpflichtverletzungen als ärztlicher Leiter beschloss die Disziplinarkommission für Beamte der Stadt Linz mit Bescheid vom ... mehr lesen...
Index: L24004 Gemeindebedienstete Oberösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §44 Abs1 impl;B-VG Art20 Abs1;StGdBG OÖ 1956 §19 Abs3 idF 1969/028; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/12/0358 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/12/0064 E 29. Juli 1992 VwSlg 13689 A/1992 RS 5(hier: nur er... mehr lesen...
Der im Jahr 1963 geborene Beschwerdeführer steht als Revierinspektor im Bereich der Bundespolizeidirektion Schwechat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem im Instanzenzug - nach durchgeführter mündlicher Verhandlung - ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. September 1998 wurde der Beschwerdeführer der Begehung von Dienstpflichtverletzungen wie folgt schuldig erkannt: "1. Am 17. Oktober... mehr lesen...
Der im Jahr 1944 geborene Beschwerdeführer steht als Professor für Maschinenbau an der Höheren Technischen Bundeslehranstalt in X in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Stadtschulrat für Wien (Senat für Lehrer an technischen und gewerblichen Lehranstalten) vom 17. Oktober 1997 wurde der Beschwerdeführer - nach durchgeführter mündlicher Verhandlung - wie folgt schuldig erkannt: "Prof. Dipl. Ing. Dr. L ist schu... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Dass in zeitlicher Nähe zum Dienstantritt eines zum Tragen einer Dienstwaffe befugten Exekutivbeamten ein Alkoholverbot besteht, um die Erfüllung dienstlicher Aufgaben (im Exekutivdienst) nach dem Dienstantritt dadurch zu sichern bzw. zu gewährleisten, ist nicht als ein unzulässiger Eing... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs3;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Hat ein Beamter seine hinreichend begründeten Bedenken gegen die angeordnete Weisung dem Vorgesetzten (Weisungsgeber) mitgeteilt, so hat dies - wenn es sich nicht wegen Gefahr im Verzug um eine unaufschiebbare Maßnahme handelt - zur Folge, dass bis zu einer schriftlichen Erteilung der Weisung für den Beamten... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Eine Verletzung der Gehorsamspflicht ist nicht allein deshalb ausgeschlossen, weil dem Beamten außerdienstliches Verhalten zum Vorwurf gemacht wird. Weisungen (wie etwa ein Alkoholverbot vor Dienstantritt) können sich durchaus auch auf das Verhalten außer Dienst beziehen, wenn dadurch di... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war die Bundespolizeidirektion Wien, wo er bis zu den beschwerdegegenständlichen Vorfällen im Bereich des Sicherheitsbüros als Kriminalbeamter tätig war. Mit dem nach Durchführung einer nichtöffentlichen mündlichen Disziplinarverhandlung am 19. Juni 1999 im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Disziplinarerkenntnis der belangten Behörde vom 9. Fe... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Hat ein Sicherheitswachebeamter die Ausführung eines Häftlings aus der U-Haft in das Sicherheitsbüro unter Angabe einer unrichtigen Aktenzahl beantragt und seinen Vorgesetzten - zumindest aus dessen Sicht - über die möglicherweise entscheidungsrelevanten Umstände mangelhaft informie... mehr lesen...