Auf Grund der Beschwerde, des vorgelegten angefochtenen Bescheides und der sonstigen Unterlagen geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Der im Jahr 1960 geborene Beschwerdeführer stand als Revierinspektor der Gendarmerie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Bis zu seiner Suspendierung, die mit Bescheid der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres (im folgenden DK) vom 29. September 1993 aufgehoben wurde, war er bei der V... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist als Vizeleutnant Angehöriger des Bundesheeres. Er ist als Feldzeugunteroffizier bei der 3. Materialerhaltungsgruppe (MEG) der X-Kompanie, Landwehrstammregiment 42 tätig. Wegen der gegen ihn geführten (disziplinarrechtlichen) Vorerhebungen beantragte der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 20. Mai 1992 gegen ihn gemäß § 64 Abs. 2 des Heeresdisziplinargesetzes 1985 (HDG) ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Die in dieser Selbstanzeige angeführten Dienstpflichtve... mehr lesen...
Index: 43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: ADV §6 Abs4;ADV §7 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs2;BDG 1979 §44 Abs3;WehrG 1990 §43 Abs1;
Rechtssatz: Zur rechtswirksamen Erteilung von Weisungen (Befehlen) ist jeder Vorgesetzte - nicht nur der unmittelbare Vorgesetzte - zuständig. Ein Auftrag, der von einem Vorgesetzten erteilt wird, ist nach seinem Inhalt und nicht allein nach seine... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §93 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0017 E 18. Oktober 1989 VwSlg 13042 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Dem tatsächlichen Bekanntwerden eines disziplinären Vorfalls in der Öffentlichkeit kommt weder bei der objektiven Betrachtung der Schwere der Dienstpflichtverletzung noch im Rahmen der Milderungs... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist der Gendarmerieposten XY. Zur Eindämmung illegaler Grenzübertritte durch potentielle Asylwerber an der österreichisch-ungarischen Staatsgrenze ordnete der Bundesminister für Inneres mit Erlaß vom 4. September 1990 unter anderem an, daß aus dem Bereich des Landesgendarmeriekommandos für Steiermark 55 Beamte und 7 Dienstkraftfahrzeuge dem Landesgendarmeri... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §49;GehG 1956 §16;
Rechtssatz: Bei Ermittlung des rechtsverbindlichen Inhalts einer Dienstvorschreibung ist von deren tatsächlichem Inhalt, nicht aber davon auszugehen, wie eine Dienstvorschreibung nach internen Richtlinien des Ressorts gestaltet werden soll (hier: Klärung der Rechtsverbindlichkeit des vorgeschriebenen Dien... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten; seine Dienststelle ist das Amt für Wasserwirtschaft in Spittal/Drau (ehemals Wasserbauamt Spittal/Drau), wo er als wasserbautechnischer Sachverständiger verwendet wird. Mit Erkenntnis der Disziplinarkommission für Landesbeamte beim Amt der Kärntner Landesregierung vom 27. Mai 1992 wurde er für schuldig erkannt, den Auftrag des Leiters des Amtes für Wasserwirtschaft Spittal/Drau am 11. Oktober... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs2;BDG 1979 §44 Abs3;B-VG Art20 Abs1;DienstrechtsG Krnt 1985 §44 Abs1;DienstrechtsG Krnt 1985 §44 Abs2;DienstrechtsG Krnt 1985 §44 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Weisung in einer Verwaltungsorganisation muß nicht in Form eines Befehles er... mehr lesen...
Bezüglich des Sachverhaltes und des bisherigen Verfahrensablaufes wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf die Begründung: des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes vom 3. Oktober 1992, G 95/92-7, verwiesen, mit welchem der Antrag des Verwaltungsgerichtshofes vom 23. April 1992, im § 17 Abs. 2 des Innsbrucker Gemeindebeamtengesetzes 1970, LGBl. für Tirol Nr. 44/1970 (IGBG), die Worte "den dienstlichen Anordnungen seiner Vorgesetzten Folge zu leisten" als verfassungswidrig aufzuhe... mehr lesen...
Index: L24007 Gemeindebedienstete Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs2;B-VG Art20 Abs1;GdBG Innsbruck 1970 §17 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Erste Voraussetzung für die Weisungsbefugnis ist die Stellung als Vorgesetzter. Vorgesetzter ist derjenige, der den Beamten für seine dienstliche Tätigkeit Anordnungen (... mehr lesen...
Index: L24007 Gemeindebedienstete Tirol63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs2;GdBG Innsbruck 1970 §17 Abs2;
Rechtssatz: Sind dienstliche Weisungen erkennbar erteilt, so sind sie grundsätzlich bindend und können nicht aus eigener Beurteilung als ungerechtfertigt oder unzumutbar zurückgewiesen werden (Hinweis E 21.3.1991, 91/09/0092). Schlagworte VwRallg7... mehr lesen...
Der am 31. Oktober 1947 geborene Beschwerdeführer ist Revierinspektor bei der Gendarmerie und war zuletzt dem Gendarmerieposten L zur Dienstleistung zugeteilt. Mit Bescheid des Landesgendarmeriekommandanten für die Steiermark vom 2. April 1992 wurde der Beschwerdeführer wegen des Verdachtes verschiedener Dienstpflichtverletzungen gemäß § 112 Abs. 1 BDG 1979 mit sofortiger Wirkung (vorläufig) vom Dienst suspendiert. Über die (endgültige) Suspendierung wurde in der Folge von der bel... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs2;LDG 1984 §30 Abs1;LDG 1984 §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/21 91/09/0002 1 Stammrechtssatz Sind dienstliche Weisungen erkennbar erteilt,so sind sie grundsätzlich bindend und können nicht aus eigener Beurteilung als ungerechtfertigt oder unzumutbar zurückgewiesen werden. Ungehorsam drückt si... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §60;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Das Gesetz enthält keine Regelungen über die Wirkungen der Suspendierung; diese können daher nur aus der Wortbedeutung sowie aus dem im Gesetz positivierten Zweck dieser Maßnahme erschlossen werden (Kucsko-Stadlmayer, Das Disziplinarrecht der Beamten, S 495). Alle Pflichten, die sich auf die Amtstät... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war zu dem im Beschwerdefall maßgebenden Zeitpunkt Leiter der Geschäftsabteilung 9 des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien. Mit Disziplinarerkenntnis vom 28. Jänner 1992 erkannte die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Justiz (kurz DK) den Beschwerdeführer schuldig, er habe als Geschäftsabteilungsleiter des Arbeits- und Sozialgerichts W. 1. am 13. August 1991 einer am Amtstag vo... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs2;BDG 1979 §44 Abs3;B-VG Art20 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/21 90/09/0064 4 Stammrechtssatz Der VwGH sieht keinen Grund für die Annahme, daß § 44 Abs 3 BDG 1979 von vornherein nur für Weisungen bestimmten Inhaltes ("Weisungen zur Sachbehandlung") gelten soll.Der Regelungszw... mehr lesen...
Index: 14/02 Gerichtsorganisation63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;Geo §171;Geo §436;
Rechtssatz: Aus der Bestimmung des § 436 Geo ist abzuleiten, daß jene Abteilung, bei der der Akt anhängig ist, war (dies trifft im Beschwerdefall zu) oder anhängig sein könnte, zur Erledigung des Ersuchens um Übersendung eines Aktes zuständig ist, wenn sich der Akt bei ihr befindet. Daran ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs2;BDG 1979 §44 Abs3;B-VG Art20 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/21 90/09/0064 5 Stammrechtssatz Weder aus dem Wortlaut noch aus dem Sinn des § 44 BDG 1979 besteht ein Recht des Weisungsempfängers auf die Erteilung einer Weisung in schriftlicher Form. Maßgebend für den Eintritt d... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)14/02 Gerichtsorganisation63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs2;BDG 1979 §44 Abs3;BDG 1979 §91;B-VG Art20 Abs1;Geo §171;Geo §436;
Rechtssatz: Die Unterlassung einer ordnungsgemäßen Führung des Aktenlagers, die zur Beibehaltung der Zuständigkeit des beschuldigten Beamten zur weiteren Bearbeitung von Ersuchen betreffen... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs2;BDG 1979 §44 Abs3;B-VG Art20 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/21 90/09/0064 3 Stammrechtssatz Unter "Weisung" ist eine generelle oder individuelle, abstrakte oder konkrete
Norm: zu verstehen, die an einen oder an eine Gruppe von dem Weisungsgeber untergeordneten Verwaltungsorga... mehr lesen...
Zu 1) Zur Bescheidbeschwerde: Der Beschwerdeführer steht als Legationsrat in Ruhe in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Er ist rechtskundiger Beamter im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG. Am 15. Jänner 1992 verlangte der Beschwerdeführer einen Feststellungsbescheid im Sinne des § 1 Abs. 1 Z. 9 Dienstrechtsverfahrensverordnung 1981 - DVV 1981 im wesentlichen mit der Begründung: , d... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;B-VG Art20 Abs1;DVG 1984 §1 Abs4;DVG 1984 §2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/12/0099
Rechtssatz: Nach § 1 Abs 4 DVG wird das Recht des Vorgesetzten, dienstliche Anweisungen (Dienstaufträge) zu erteilen, durch dieses BG ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §7 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/12/0099
Rechtssatz: Das Disziplinarverfahren gegen den Beschwerdeführer ist vom dienstrechtlichen Verfahren über die Feststellung seiner Dienstpflicht getrennt, sodaß darin, daß der angefochtene Bescheid nach Erst... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberlehrer des Polytechnischen Jahrganges in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Bundeshauptstadt Wien. Der Schuldirektor der Dienststelle des Beschwerdeführers teilte diesen für die Schullandwoche vom 5. bis 12. Mai 1989 als Leiter dieser schulischen Veranstaltung ein. Über Einwände des Beschwerdeführers gegen diesen Dienstauftrag, der wegen der damit verbundenen Dienstzeit unzulässig sei, wurde dem Beschwerdeführer vom Schuldirektor d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Burgenland. Seine Dienststelle ist das allgemeine öffentliche Landeskrankenhaus B. Mit dem angefochtenen Bescheid wies der Unabhängige Verwaltungssenat Burgenland die vom Beschwerdeführer wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt im Zusammenhang mit der Teilung der von ihm geleiteten Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe des allgemeinen öffentlichen La... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz70/06 Schulunterricht
Norm: AVG §56;BDG 1979 §44 Abs1 impl;B-VG Art20 Abs1;SchUG 1986 §13;SchUG 1986 §51 Abs3;SchulveranstaltungsV 1974 §2 Abschn3;SchulveranstaltungsV 1974 AnlC Z3;
Rechtssatz: Zweck des Feststellungsverfahrens über die Rechtmäßigkeit eines Dienstauftrages kann nur sein, bei der Auferlegung von Pf... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs1;BDG 1979 §40 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;B-VG Art129a Abs1 Z2;B-VG Art130 Abs1;B-VG Art20 Abs1;
Rechtssatz: Eine organisatorische Änderung in einem allgemeinen öff Landeskrankenhaus samt den damit verbundenen, ihnen dienenden Maßnahmen bzw personellen Änderungen schließt die Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehlsge... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor der Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos für XY in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und ist im Bereich "Suchtgiftgruppe" eingesetzt. Im Zuge von internen Erhebungen am 27. Februar 1991, die nicht aus der Person des Beschwerdeführers anlastbaren Gründen angestrengt worden waren, stellten der Abteilungskommandant, sein Stellvertreter und der Leiter der Suchtgiftgruppe fest, daß ein Teil des Schreibtisches des B... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z4;BDG 1979 §123;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Das sorglose weisungswidrige bzw vorschriftswidrige Verwahren von Suchtgiften bzw Waffen, obwohl eine entsprechende Verwahrungsmöglichkeit geboten und gegeben gewesen wäre, stellt nicht bloß eine geringfügige Dienstpflichtverletzung dar. Auf einen sorgfäl... mehr lesen...
Die im Jahre 1957 geborene Beschwerdeführerin steht als Hauptschullehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol; ihre Dienststelle ist die Hauptschule R in Innsbruck. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Disziplinarkommission für Landeslehrer beim Amt der Tiroler Landesregierung die Beschwerdeführerin nach durchgeführter mündlicher Verhandlung mit Erkenntnis vom 10. Juli 1990 schuldig erkannt, sie hätte die ihr nach § 29 Abs. 1 und 2 s... mehr lesen...