Entscheidungen zu § 44 Abs. 1 BDG 1979

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 331-343 von 343

RS Vwgh 1990/3/19 88/12/0077

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs3;B-VG Art20 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Wird eine der Klarstellung bedürfende Weisung auf Grund einer rechtzeitigen Anbringung des Beamten, das entweder ausdrücklich auf die Klarstellung abzielt oder doch eindeutig die Klarstellungsbedürftigkeit für den Beamten erkennen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.03.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1989/10/18 89/09/0017

Der im Jahr 1962 geborene Beschwerdeführer stand als Sicherheitswachebeamter (Inspektor) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war die Verkehrsabteilung, motorisierte Verkehrsgruppe, der Bundespolizeidirektion Wien. Das Landesgericht für Strafsachen Wien hatte den Beschwerdeführer mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil vom 28. März 1988, 2 d Vr 13998/87, Hv 1394/88, schuldig erkannt, er habe am 28. Oktober 1987 in Wien als Sicherheitsw... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.10.1989

RS Vwgh 1989/10/18 89/09/0017

Index: Dienstrecht - Disziplinarrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1BDG 1979 §43 Abs2BDG 1979 §44 Abs1BDG 1979 §93 Abs1
Rechtssatz: Dem tatsächlichen Bekanntwerden eines disziplinären Vorfalls in der Öffentlichkeit kommt weder bei der objektiven Betrachtung der Schwere der Dienstpflichtverletzung noch im Rahmen der Milderungsgründe und Erschwerungsgründe entscheidende Bedeutung zu, weil di... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.10.1989

RS Vwgh 1989/10/18 89/09/0017

Index: Dienstrecht - Disziplinarrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1BDG 1979 §43 Abs2BDG 1979 §44 Abs1BDG 1979 §92 Abs1 Z4BDG 1979 §93 Abs1
Rechtssatz: Der eingetretene schwere Vertrauensverlust kann weder durch die Einmaligkeit des Fehlverhaltens noch durch weitere Begleitumstände (hier: psychische Belastung durch Überschuldung; Alkoholeinwirkung; widersprüchliches Verhalten bei Regelung ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.10.1989

RS Vwgh 1989/10/18 89/09/0017

Index: Dienstrecht - Disziplinarrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1BDG 1979 §43 Abs2BDG 1979 §44 Abs1BDG 1979 §92 Abs1 Z4BDG 1979 §93 Abs1
Rechtssatz: Das Verhalten eines (Exekutivbeamten) Beamten, das in der pflichtwidrigen Unterlassung der Anzeige einer von Amts wegen zu verfolgenden Verwaltungsübertretung besteht, für die der Beamte von einem anderen für sich einen Vermögensvorteil for... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.10.1989

RS Vwgh 1989/10/18 89/09/0017

Index: Dienstrecht - Disziplinarrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1BDG 1979 §43 Abs2BDG 1979 §44 Abs1BDG 1979 §93 Abs1
Rechtssatz: Die Unbestechlichkeit eines Beamten gehört zu den unabdingbaren Voraussetzungen für eine geordnete Amtstätigkeit (Hinweis E 14.10.1980, 1725/79, VwSlg 10007 A/1980). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989090017... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.10.1989

TE Vwgh Erkenntnis 1989/6/29 88/09/0126

Der Beschwerdeführer steht als Hofrat im Ruhestand in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Burgenland. Bis zu seiner Suspendierung verrichtete er Dienst als Leiter der Abteilung VII des Amtes der Burgenländischen Landesregierung (Schul- und Kultusangelegenheiten). Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf das im ersten Rechtsgang beschlossene Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 22. Oktober 1987, Zl. 86/09/0194, verwiesen, mit dem der seinerzeit von... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.06.1989

RS Vwgh 1989/6/29 88/09/0126

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1; Beachte Siehe:86/09/0194 E 22. Oktober 1987 85/09/0153 E 25. August 1987 VwSlg 12515 A/1987
Rechtssatz: Auch der nur mit der Fachaufsicht, nicht jedoch mit der Dienstaufsicht über den Beamten betraute Vorgesetzte ist gegenüber dem Beamten weisungsbefugt (§ 44 Abs1 BDG). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.06.1989

RS Vwgh 1987/9/8 87/09/0139

Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: ArbVG §115 Abs3;ArbVG §116;ArbVG §39 Abs3;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Ein beamtetes Betriebsratsmitglied, das unbestrittenermaßen gegen den Willen seines Vorgesetzten den ihm ausdrücklich aufgetragenen Dienst nicht erfüllt und sich ohne vorherige Einbringung eines Freizeitansuchen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.09.1987

RS Vwgh 1987/9/8 87/09/0139

Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: ArbVG §115 Abs3;ArbVG §116;ArbVG §39 Abs3;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Ein Beamter ist auch als gewählter Zentralbetriebsrat bei der Ausübung der ihm mit dieser Stellung übertragenen Funktionen Beamter und den sich aus dieser Rechtsstellung für ihn ergebenden Pflichten unterworfen.... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.09.1987

RS Vwgh 1987/4/30 86/09/0220

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §91 Abs4;
Rechtssatz: Ein tätlicher Angriff auf einen vorgesetzten Kollegen auf dessen Arbeitsplatz stellt eine so schwer wiegende Beeinträchtigung der Arbeitsdisziplin und des korrekten Verhaltens gegenüber Mitarbeitern dar, dass die Fortsetzung des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses unzumutbar ist (Hinweis E 25.6.1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.04.1987

RS Vwgh 1987/4/30 86/09/0022

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §87 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Nichtbefolgung einer Weisung des Vorgesetzten fällt zwar in den Bereich des Disziplinarrechtes, jedoch können daraus Rückschlüsse auf die Gesamtdienstleistung im Rahmen eines Leistungsfeststellungsverfahrens gezogen werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986090... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.04.1987

RS Vwgh 1987/4/30 86/09/0220

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1 Satz1;
Rechtssatz: Wenn ein nicht im Dienst befindlicher Exekutivbeamter einen im Dienst befindlichen Kollegen ohne Grund gefährlich bedroht und ihn unter Drohung an dem Herbeirufen von Hilfe zu hindern versucht, wird dadurch nicht nur die Achtung, welche der Bfr zur Wahrnehmun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.04.1987

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