RS Vwgh 1993/7/1 92/09/0171

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Veröffentlicht am 01.07.1993
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
14/02 Gerichtsorganisation
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §43 Abs1;
BDG 1979 §44 Abs1;
BDG 1979 §44 Abs2;
BDG 1979 §44 Abs3;
BDG 1979 §91;
B-VG Art20 Abs1;
Geo §171;
Geo §436;

Rechtssatz

Die Unterlassung einer ordnungsgemäßen Führung des Aktenlagers, die zur Beibehaltung der Zuständigkeit des beschuldigten Beamten zur weiteren Bearbeitung von Ersuchen betreffend Übersendung alter schon erledigter Akten (hier: aus 1988) führte, rechtfertigt für sich allein (im Beschwerdefall) noch nicht, die Rechtmäßigkeit der mündlich erteilten Weisung, diese Aufgabe in bestimmten Fällen wahrzunehmen, in Zweifel zu ziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992090171.X05

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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