RS Vwgh 1992/7/29 91/12/0288

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Veröffentlicht am 29.07.1992
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §38 Abs1;
BDG 1979 §40 Abs1;
BDG 1979 §44 Abs1;
B-VG Art129a Abs1 Z2;
B-VG Art130 Abs1;
B-VG Art20 Abs1;

Rechtssatz

Eine organisatorische Änderung in einem allgemeinen öff Landeskrankenhaus samt den damit verbundenen, ihnen dienenden Maßnahmen bzw personellen Änderungen schließt die Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehlsgewalt und Zwangsgewalt nicht ein, weil der Zustand, auf den die Maßnahme der Behörde gerichtet ist, erst dadurch hergestellt wird, daß der Beamte der die Grundlage dieser Maßnahme bildenden Dienstanweisung Folge leistet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991120288.X02

Im RIS seit

05.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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