Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §56;BDG 1979 §44 Abs1 impl;B-VG Art20 Abs1;LDG 1984 §30 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/07/29 91/12/0064 5 Stammrechtssatz Zweck des Feststellungsverfahrens über die Rechtmäßigkeit eines Dienstauftrages kann nur sein, bei der Auferlegung von Pflichten, die nicht durc... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §44 Abs1;B-VG Art20 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/19 88/12/0026 6 Stammrechtssatz Ein Feststellungsbescheid hinsichtlich erteilter Weisungen ist zulässig, wenn er der erforderlichen Klarstellung für die Zukunft dient. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Major in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis; seine Dienststelle ist das Landesgendarmeriekommando für Tirol, bei welchem er unter anderem für das Waffenwesen zuständig gewesen ist. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Disziplinaroberkommission beim Bundeskanzleramt vom 26. August 1992 war der Beschwerdeführer wegen Verletzung seiner Dienstpflichten gemäß § 43 Abs. 1 und 2 BDG 1979 für schuldig befunden worden "in der Zeit zwisch... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bediensteter der Wiener Stadtwerke-Verkehrsbetriebe in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Gemeinde Wien. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission vom 19. April 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, dadurch, "daß er am 17.7.1992 einer Anordnung zur Vornahme eines Testes zur Feststellung einer allfälligen Alkoholisierung überhaupt nicht und der dienstlich begründeten Anordnung eines Schuhwechsels erst nach wiederho... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §115;BDG 1979 §126;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §45 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/21 91/09/0002 4 Stammrechtssatz Ausf dazu, daß (im Beschwerdefall) hins beider Schuldsprüche (nach § 44 Abs 1 und § 45 Abs 1 BDG 1979) ein selbständiger, gesondert vorwerfbarer Pflichtenverstoß nach der nur subsidiär anzuwendenden "Wohlverh... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs2;DO Wr 1966 §19 Abs1 idF 1979/026;DO Wr 1966 §20a idF 1979/026;
Rechtssatz: Dienstliche Weisungen sind grundsätzlich bindend und können nicht aus eigener Beurteilung als ungerechtfertigt oder unzumutbar zurückgewiesen werden. Ungehorsam drückt sich normalerweise in der gezielten Ablehnung oder in der nac... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er versieht seinen Dienst im Bereich des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich. Im Disziplinarerkenntnis vom 8. September 1993, Zl. 18/28-DK-45/93, der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, "seine rechtskräftigen Bestrafungen in der Gesamthöhe von S 5.500,-- (fünftausendfünfhundert) wegen der Übertre... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Einen Vertrauensbruch bedeutet es grundsätzlich auch, wenn seitens eines Besch einem Vorgesetzten bewußt unrichtige Meldungen gemacht werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1994090034.X03 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der im Jahre 1950 geborene Beschwerdeführer stand als Fachinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war als Gerichtsvollzieher und zuletzt als Kanzleibeamter im Bezirksgericht H. eingesetzt. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Justiz vom 21. Jänner 1997 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, in der Zeit zwischen Februar 1995 bis Jänner 1996 in Wien 1. in seiner Eigenschaft als Gerichtsvollzieh... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §93 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0017 E 18. Oktober 1989 VwSlg 13042 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Dem tatsächlichen Bekanntwerden eines disziplinären Vorfalls in der Öffentlichkeit kommt weder bei der objektiven Betrachtung der Schwere der Dienstpflichtverletzung noch im Rahmen der Milderungs... mehr lesen...
Der 1953 geborene Beschwerdeführer steht aufgrund des angefochtenen Bescheides als Oberkontrollor i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war die Strom- und Hafenaufsicht Linz, Schiffahrtspolizei. Aufgrund einer Reihe von Vorkommnissen, die sich über Jahre hinzogen, wie z.B. Verfassen von Dienstaufsichtsbeschwerden, "Sachverhaltsdarstellungen" an die Staatsanwaltschaft und den Rechnungshof bzw. mangelhafte diensteinschlägige Kenntn... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs3;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §45;B-VG Art20 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/12/0125 E 20. Dezember 1995 RS 3 Stammrechtssatz Auf den zwischenmenschlichen Beziehungen zur Förderung einer gedeihlichen Zusammenarbeit stellt das BDG 1979 ab, wenn es ausdrücklich das Verhältnis zwischen Vorgese... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs3;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs2;BDG 1979 §45;B-VG Art20 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/12/0125 E 20. Dezember 1995 RS 2 Stammrechtssatz Zu den "dienstlichen Aufgaben" iSd § 14 Abs 3 BDG 1979 gehören nicht bloß die nach der Arbeitsplatzbeschreibung mit dem Arbeitspl... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs3;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §45;
Rechtssatz: Die Neigung eines Beamten, Anzeigen gegen seine Mitarbeiter und Vorgesetzten zu erstatten, kann eine Dienstunfähigkeit bewirken und die Ruhestandsversetzung rechtfertigen (Hinweis E vom 17.12.1990, 89/12/0143, Slg. NF 13.343/A). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs3;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §45;B-VG Art20 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/12/0125 E 20. Dezember 1995 RS 4 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH dient auch die "Wohlverhaltenspflicht", die den Beamten schlechthin (also ohne Rücksicht auf seine Funktion und seinen Arbeitsplatz) nach § 43 Ab... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor (Beamter der Bundesgendarmerie) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war am 31. März 1994 (Tatzeit der ihm zur Last gelegten Dienstpflichtverletzung) Postenkommandant des Gendarmerieposten G (Niederösterreich). Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres (Senat 45) vom 8. Februar 1995 wurde der Beschwerdeführer dahingehend schuldig erkannt, er sei am 31. März 1994, u... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/21 90/09/0064 3 Stammrechtssatz Unter "Weisung" ist eine generelle oder individuelle, abstrakte oder konkrete
Norm: zu verstehen, die an einen oder an eine Gruppe von dem Weisungsgeber untergeordneten Verwaltungsorganwaltern ergeht. Sie ist ein interner Akt im Rahmen der Verwaltungsorga... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs3;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Das Remonstrationsrecht iSd § 44 Abs 3 BDG 1979 wird durch die Mitteilung zumindest DENKMÖGLICHER (auf vertretbarer Rechtsansicht beruhenden) Bedenken wirksam ausgeübt. Nur eine ganz und gar unvertretbare Rechtsansicht indiziert ein mutwilliges, geradezu mißbräuchliches Vorbringen und vermag derart den Eintr... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs3;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Angesichts der rechtmäßigen Remonstration eines Beamten gemäß § 44 Abs 3 BDG 1979 vermag die Unterlassung des für die Aufrechterhaltung der Weisung notwendigen Formgebots der schriftlichen Erteilung der Weisung durch den Vorgesetzten weder eine Befolgungspflicht des Beamten auszulösen noch die gemäß § 44 Abs... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund, er war bis zu seiner Suspendierung dem Gendarmerieposten L zur Dienstleistung zugeteilt. Mit Bescheid des Landesgendarmeriekommandanten für die Steiermark vom 2. April 1992 wurde der Beschwerdeführer wegen des Verdachtes verschiedener Dienstpflichtverletzungen gemäß § 112 Abs. 1 BDG 1979 mit sofortiger Wirkung (vorläufig) vom Dienst suspendiert. Der genannte Bescheid enthielt ... mehr lesen...
Der 1963 geborene Beschwerdeführer stand als Postbeamter (Offizial) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und versah zuletzt seinen Dienst beim Postamt 1150 Wien. Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr (im folgenden: DK) sprach den Beschwerdeführer mit Bescheid vom 15. Juli 1993 schuldig: "1.) dem Dienst in der Zeit von 1. April 1993 bis 18. April 1993 ohne Angabe von Gründen und somit unentschuldigt ferngeblieben zu... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §91; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/10/13 94/09/0056 2 Stammrechtssatz Für den Tatbestand des § 43 Abs 2 iVm § 91 BDG 1979 kommt es nur darauf an, ob das vorgeworfene Verhalten SEINEM OBJEKTIVEN INHALT nach geeignet ist, das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung der dienstli... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Der Dienstbehörde ist es nicht verwehrt, den Zeitpunkt einer ärztlichen Untersuchung außerhalb der öffentlichen Dienstzeit anzuordnen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1994090016.X04 Im RIS seit 20.11.2000 Zu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberstleutnant des Bundesheeres in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wurde von der belangten Behörde mit Wirksamkeit vom 30. Mai 1994 zum Kommandanten des österreichischen UN-Bataillones im Rahmen der UN-Disengagement Observer Force (UNDOF) (Einsatz im Bereich der Golanhöhen) mit den ihm nach § 4 Abs. 1 des Wehrgesetzes 1990 zukommenden Rechten und Pflichten bestellt und wurde im beschwerdegegenständlichen Zeitraum in dieser Eige... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)12/03 Entsendung ins Ausland18 Kundmachungswesen19/10 Friedenssicherung40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs2;BGBlG §2 Abs1 litb;B-VG Art9 Abs1;Entsendung österr Einheiten zur Hilfeleistung in das Ausland 1965 §2;Entsendung österr Einheiten zur Hilfeleistung in das Ausland 1965 §3;Entsendung österr Einheiten zur Hilfele... mehr lesen...
Der 1935 geborene Beschwerdeführer steht als Amtsrat in Ruhe in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle vor Erlassung des angefochtenen Bescheides (Ruhestandsversetzung) war das Zollamt Wien, Zweigstelle X, wo er als Abfertigungsbeamter tätig war. Am 20. Juni 1984 brach der Beschwerdeführer am Bahnhofsvorplatz Praterstern auf dem Weg zur Dienststelle gegen 7.15 Uhr zusammen. Nach den von der Polizei getroffenen Feststellungen sei er selb... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs3;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §45;B-VG Art20 Abs1;
Rechtssatz: Zu den "dienstlichen Aufgaben" iSd § 14 Abs 3 BDG 1979 gehören nicht bloß die nach der Arbeitsplatzbeschreibung mit dem Arbeitsplatz jeweils verbundenen konkreten zur Erfüllung zugewiesenen Aufgaben (hier: eines Abfertigungsbeamten im Zol... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs3;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §45;B-VG Art20 Abs1;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH dient auch die "Wohlverhaltenspflicht", die den Beamten schlechthin (also ohne Rücksicht auf seine Funktion und seinen Arbeitsplatz) nach § 43 Abs 2 BDG 1979 trifft, unter anderem der Erhaltung des "Betriebsfriedens" u... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs3;BDG 1979 §44 Abs1;B-VG Art20 Abs1;
Rechtssatz: ISd für die Staatsfunktion Verwaltung typischen Prinzips der Weisungsgebundenheit (Gehorsamspflicht) der nachgeordneten Organwalter (vgl Art 20 Abs 1 B-VG sowie § 44 BDG 1979) ist die die Verwaltung tragende Leitungsermächtigung und Weisungsermächtigung des Vorgesetzte... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs3;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §45;B-VG Art20 Abs1;
Rechtssatz: Auf den zwischenmenschlichen Beziehungen zur Förderung einer gedeihlichen Zusammenarbeit stellt das BDG 1979 ab, wenn es ausdrücklich das Verhältnis zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern durch Normierung wechselseitiger Dienstpflichten (... mehr lesen...