RS Vwgh 1997/6/26 95/09/0230

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Veröffentlicht am 26.06.1997
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §44 Abs1;
BDG 1979 §44 Abs3;
BDG 1979 §91;

Rechtssatz

Angesichts der rechtmäßigen Remonstration eines Beamten gemäß § 44 Abs 3 BDG 1979 vermag die Unterlassung des für die Aufrechterhaltung der Weisung notwendigen Formgebots der schriftlichen Erteilung der Weisung durch den Vorgesetzten weder eine Befolgungspflicht des Beamten auszulösen noch die gemäß § 44 Abs 3 BDG 1979 eingetretene Fiktion der Zurückziehung (der Weisung) zu beseitigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995090230.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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