RS Vwgh 1994/9/28 93/12/0068

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Veröffentlicht am 28.09.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/06 Dienstrechtsverfahren

Norm

AVG §56;
BDG 1979 §44 Abs1;
BDG 1979 §44 Abs3;
DVV 1981 §1 Abs1 Z9;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/01/15 89/12/0069 4 (hier: rechtliches Interesse zur Klärung, ob Remonstration gegen eine die Funktion des Beamten ändernde Weisung wirksam war)

Stammrechtssatz

Ein Recht auf bescheidmäßige Feststellung der Rechtmäßigkeit von Dienstaufträgen besteht bloß dann, wenn durch diese Dienstaufträge die aus dem Dienstrecht entspringenden Rechte und Pflichten des Beamten berührt werden (Hinweis E 6.2.1989, 87/12/0112).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993120068.X03

Im RIS seit

22.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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