RS Vwgh 2002/2/20 2001/12/0184

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Veröffentlicht am 20.02.2002
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §43 Abs1;
BDG 1979 §43 Abs2;
BDG 1979 §44 Abs1;

Rechtssatz

Eine Weisung kann nicht nur das Verhalten im Dienst (dh. auf dem Arbeitsplatz; vgl. ErläutRV 11 BlgNR 15. GP 85) sondern auch das gemäß § 43 Abs. 1 BDG gebotene Verhalten außerhalb des Dienstes zum Gegenstand haben. Eine Weisung, die (auch) das außerdienstliche Verhalten des Beamten zum Gegenstand nimmt, ist nur in engerem Umfang zulässig als eine Weisung zu innerdienstlichem Verhalten und bedarf besonderer sachlicher Rechtfertigung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001120184.X01

Im RIS seit

21.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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