RS Vwgh 2004/11/17 2001/09/0035

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.11.2004
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §59 Abs1;
BDG 1979 §105;
BDG 1979 §126 Abs1 idF 1998/I/123;
BDG 1979 §44 Abs1 idF 1998/I/123;
BDG 1979 §91 idF 1998/I/123;
B-VG Art20 Abs1;

Rechtssatz

Wird in einem Disziplinarerkenntnis der Vorwurf der Missachtung einer Weisung entgegen § 44 Abs. 1 BDG 1979 erhoben, so ist sowohl der Inhalt der Weisung, deren Verletzung Gegenstand des Verfahrens ist, als auch das vorgeworfene, der Weisung zuwiderlaufende Verhalten des Beschuldigten auf die im vorliegenden E näher dargestellte, für den Spruch eines Disziplinarerkenntnisses zu fordernde ausreichend präzise Weise darzustellen.

Schlagworte

Inhalt des Spruches Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001090035.X11

Im RIS seit

22.12.2004

Zuletzt aktualisiert am

23.06.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten