Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Disziplinarbeschuldigte (in Folge DB), ein Beamter der Verwendungsgruppe MBO 2, steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und führt den Dienstgrad Oberst. 2. Am 23.01.2025 und am 26.03.2025 erstattete der Disziplinarvorgesetzte des DB ObstdG XXXX die nunmehr dem bekämpften Bescheid zu Grunde gelegte 13. und 14. Disziplinaranzeige gegen den DB, welche diesem jeweils übermittelt wurde. 2. Am 23... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Um den größtmöglichen Datenschutz vor allem für die Disziplinarbeschuldigte, aber auch für die anderen Parteien und weiteren Beteiligten zu gewährleisten, werden im Erkenntnis folgende Abkürzungen verwendet: XXXX römisch 40 Z1 XXXX römisch 40 Z2 XXXX römisch 40 Z3 XXXX römisch 40 JA XXXX römisch 40 StA XXXX römisch 40 J I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Disziplinarbeschuldigte steht in einem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Um den größtmöglichen Datenschutz vor allem für den Disziplinarbeschuldigten, aber auch für die anderen Parteien und weiteren Beteiligten zu gewährleisten, werden im Erkenntnis folgende Abkürzungen verwendet: XXXX römisch 40 A1 XXXX römisch 40 A2 XXXX römisch 40 A3 XXXX römisch 40 A4 XXXX römisch 40 A5 XXXX römisch 40 A6 XXXX römisch 40 A7 XXXX römisch 40 O1 XXXX römisch 40 P1 XXXX römisch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in Folge BF), ein Beamter der Verwendungsgruppe MBO 2, steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und führt den Dienstgrad Oberst. 2. Mit Schreiben vom 28.08.2023, GZ P763875/450- XXXX /2023 (2), am selben Tag bei der Bundesdisziplinarbehörde eingelangt, erstattete der Disziplinarvorgesetzte des BF ObstdG XXXX die nunmehr dem bekämpften Bescheid zu Grunde gelegte 11. Diszipl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Um den größtmöglichen Datenschutz vor allem für den Disziplinarbeschuldigten, aber auch für die anderen Parteien und weiteren Beteiligten zu gewährleisten, werden im Erkenntnis folgende Abkürzungen verwendet: XXXX römisch 40 A1 XXXX römisch 40 A2 XXXX römisch 40 A3 XXXX römisch 40 A4 XXXX römisch 40 A5 XXXX römisch 40 A6 XXXX römisch 40 A7 XXXX römisch 40 A8 XXXX römisch 40 A9 XXXX römisch 40 A1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Um den größtmöglichen Datenschutz vor allem für den Disziplinarbeschuldigten, aber auch für die anderen Parteien und weiteren Beteiligten zu gewährleisten, werden im Erkenntnis folgende Abkürzungen verwendet: XXXX römisch 40 Z1 XXXX römisch 40 Z2 XXXX römisch 40 Z3 XXXX römisch 40 Z4 XXXX römisch 40 Z5 XXXX römisch 40 Z6 XXXX römisch 40 Z7 XXXX römisch 40 Z8 XXXX römisch 40 Z9 XXXX römisch 40 Z1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund als Polizist. 2. Am 11.03.2026 erstattete der stellvertretende Leiter der Landesverkehrsabteilung (LVA) der Landespolizeidirektion XXXX Disziplinaranzeige gegen den BF (AS 5), welche vom Landespolizeidirektor (LPD/Dienstbehörde) mit Schreiben vom 11.11.2026 an die Bundesdisziplinarbehörde (BDB) weitergeleitet wurde (AS 3... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: [Die Bezeichnung VAS verweist auf die Aktenseite des Aktes der vorläufigen Suspendierung, SP auf jene im Suspendierungsakt der BDB, EB auf die Seite der Disziplinaranzeige bzw deren Beilagen und VHS auf die Seite in der Verhandlungsschrift des BVwG; die Ordnungszahlen im Akt des BVwG zur Suspendierung (W208 2338323-1) werden mit OZ bezeichnet.] 1. Der Beschwerdeführer (BF) stehe in einem öffentlich-rechtlic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Um den größtmöglichen Datenschutz vor allem für die Disziplinarbeschuldigte, aber auch für die anderen Parteien und weiteren Beteiligten zu gewährleisten, werden im Erkenntnis folgende Abkürzungen verwendet: XXXX römisch 40 A1 XXXX römisch 40 A2 XXXX römisch 40 A3 XXXX römisch 40 A4 XXXX römisch 40 A5 XXXX römisch 40 A6 XXXX römisch 40 A7 XXXX römisch 40 A8 XXXX römisch 40 A9 XXXX römisch 40 A10... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Um den größtmöglichen Datenschutz vor allem für den Disziplinarbeschuldigten, aber auch für die anderen Parteien und weiteren Beteiligten zu gewährleisten, werden im Erkenntnis folgende Abkürzungen verwendet: XXXX römisch 40 P1 XXXX römisch 40 P2 XXXX römisch 40 P3 XXXX römisch 40 P4 XXXX römisch 40 P5 XXXX römisch 40 A1 XXXX römisch 40 A2 XXXX römisch 40 A3 XXXX römisch 40 A4 XXXX n römisch 40 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. GrInsp XXXX (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) ist eingeteilter Exekutivbeamter der LPD Niederösterreich, er wird in der Autobahnpolizeiinspektion Schwechat verwendet. 1.1. GrInsp römisch 40 (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) ist eingeteilter Exekutivbeamter der LPD Niederösterreich, er wird in der Autobahnpolizeiinspektion Schwechat verwendet. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer und Beschuldigte (B) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Er ist Jurist, Referatsleiter und Gesandter im Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten (BMeiA). 2. Am 26.03.2024 (Datum des Einlangens) erstattete die Dienstbehörde (der damalige Bundesminister) eine Disziplinaranzeige gegen den B an die Bundesdisziplinarbehörde (BDB). Darin ist angefü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in Folge BF), ein Beamter der Verwendungsgruppe MBO 2, steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und führt den Dienstgrad Oberst (Obst). 2. Mit Schreiben vom 24.04.2023, GZ P763875/369- XXXX /2023 (2), am selben Tag bei der Bundesdisziplinarbehörde eingelangt, erstattete der Disziplinarvorgesetzte des BF ObstdG XXXX die nunmehr diesem Bescheid zu Grunde gelegte 10. Diszipli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: [Die Angaben zu den Aktenseiten (AS) beziehen sich auf den Akt zur vorläufigen Suspendierung, sofern dies nicht ausdrücklich anders angegeben wird, zB als SUSP (für den Suspendierungsakt der BDB)]. 1. Der Beschwerdeführer (BF) stehe in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Justizwachebamter (JWB). 2. Am 15.12.2025 erstattete der Leiter der Justizanstalt XXXX (JA) Strafanzeige bei der Staatsanwaltsch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer), geboren am XXXX , steht als Exekutivbeamter in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und wurde zum Zeitpunkt der angelasteten Pflichtverletzungen als XXXX verwendet. Er ist disziplinarrechtlich unbescholten und bezog zum Zeitpunkt der Durchführung der Verhandlung vor der Bundesdiszipl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Um den größtmöglichen Datenschutz vor allem für den Disziplinarbeschuldigten, aber auch für die anderen Parteien und weiteren Beteiligten zu gewährleisten, werden im Erkenntnis folgende Abkürzungen verwendet: XXXX römisch 40 P1 XXXX römisch 40 P2 XXXX römisch 40 P3 XXXX römisch 40 P4 XXXX römisch 40 P5 XXXX römisch 40 P6 XXXX römisch 40 P7 XXXX römisch 40 P8 XXXX c römisch 40 c P9 XXXX römisch 40... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Insp XXXX (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) ist eingeteilter Justizwachebeamter in der Justizanstalt Innsbruck. 1.1. Insp römisch 40 (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) ist eingeteilter Justizwachebeamter in der Justizanstalt Innsbruck. 1.2. Nach Bekanntwerden des Verdachts der gegenständlichen Dienstpflichtverletzungen wurde der Disziplinarb... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang [Die folgenden Anführung der Aktenseiten (AS) basieren auf einer Durchnummerierung durch das BVwG der von der Disziplinarkommission auf Aufforderung des BVwG am 10.12.2025 nachgereichten Akten (OZ 4).] 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht als Beamter des Rechnungshofes (RH) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. 2. Am 14.11.2024 wandte sich die Objektmanagerin der Fa XXXX GmbH (im Folgenden: Reinigungsfir... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Um den größtmöglichen Datenschutz vor allem für den Disziplinarbeschuldigten, aber auch für die anderen Parteien und weiteren Beteiligten zu gewährleisten, werden im Erkenntnis folgende Abkürzungen verwendet: XXXX römisch 40 Einsatzkommandantin XXXX römisch 40 Z1 XXXX römisch 40 Z2 XXXX römisch 40 Z3 XXXX römisch 40 A1 XXXX römisch 40 A2 XXXX römisch 40 A3 XXXX römisch 40 A4 XXXX römisch 40 A5 XX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Zum Vorverfahren: Der Beschwerdeführer (in Folge BF), ein Beamter der Verwendungsgruppe MBO 2, der in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis steht und derzeit den Dienstgrad Oberst (Obst) führt, wurde mit Bescheid des damaligen Disziplinarvorgesetzten und Kommandanten der XXXX , XXXX , am 08.08.2019, GZ XXXX (1) gemäß § 40 Abs 1 Heeresdisziplinargesetz 2014 (HDG 2014) vorläufig vom Dienst enthoben. D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat – in Bindung an das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 13.10.2025, Ro 2025/09/0002-14 – über die rechtzeitigen und zulässigen Beschwerden – soweit diese nunmehr wieder offen sind – erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Zur Person des GrInsp XXXX (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) 1.1. Zur Person des GrInsp römisch 40 (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) Der Disziplinarbeschuldigte ist eingeteilter Exekutivbeamter bei der... mehr lesen...