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Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Zur Person des Beschwerdeführers: Insp. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) ist ein eingeteilter Exekutivbeamter im provisorischen Dienstverhältnis der LPD Tirol und hat bis zur vorläufigen Suspendierung seinen Dienst in der Polizeiinspektion XXXX versehen. Er übt keine Personalvertretungsfunktion aus, ist verheiratet und für ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund als Polizist und Kommandant der Polizeiinspektion XXXX (PI). 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund als Polizist und Kommandant der Polizeiinspektion römisch 40 (PI). 2. Am 18.05.2021 gelangten einem ua für Disziplinarangelegenheiten zust... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist seit 01.01.2008 dienstführender Beamter für das Diensthundewesen und seit 01.12.2008 2. Kdt.-StV. der Polizeiinspektion (PI) XXXX . 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist seit 01.01.2008 dienstführender Beamter für das Diensth... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der 1961 geborene Beschwerdeführer 1 (in der Folge BF1) steht Beamter der allgemeinen Verwaltung (Verwendungsgruppe A3) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Bis 2016 war er Mitarbeiter der Post/Telekom, mit Wirkung vom 01.09.2016 wurde er in den Planstellenbereich des BMI versetzt und als Exekutivassistent in der Polizeiinspektion XXXX (in der Folge ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehender Beamter des Exekutivdienstes mit einem Arbeitsplatz in der Justizanstalt XXXX , übermittelte der Generaldirektion für den Strafvollzug im Bundesministerium für Justiz mit Schreiben vom 20.01.2021 eine „Sachverhaltsdarstellung zu diversen Vorkommnissen gegen [s]eine Person von 2014 bis dato“. ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 12.01.2022 erstattete der Bezirkspolizeikommandant (BPK oder BPK-Kdt) von XXXX , Disziplinaranzeige gegen den Beschwerdeführer (BF), der Kommandant der Polizeiinspektion XXXX (PI) ist. Am 19.01.2022 leitete die Dienstbehörde (der Landespolizeidirektor) die Disziplinaranzeige an die Bundesdisziplinarbehörde (BDB) weiter. In dem Schreiben an die BDB ist ausgeführt, dass die Beendigu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Exekutivbeamter und stellvertretender Kommandant des XXXX ( XXXX ) in der Justizanstalt XXXX (JA). 2. Am 05.07.2021 erstattete der Leiter der JA Brigadier XXXX (LtrJA) bei der Dienstbehörde, der Generaldirektion für den Strafvollzug im Bundesministerium für Justiz (BMJ), Anzeige gegen den BF. Ihm wurde zusammengefasst vorgeworfen, er habe acht weibliche ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Exekutivbeamter und stellvertretender Kommandant des XXXX ( XXXX ) in der Justizanstalt XXXX (JA). 2. Am 05.07.2021 erstattete der Leiter der JA Brigadier XXXX (LtrJA) bei der Dienstbehörde, der Generaldirektion für den Strafvollzug im Bundesministerium für Justiz (BMJ), Anzeige gegen den BF. Ihm wurde zusammengefasst vorgeworfen, er habe acht weibliche ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Exekutivbeamter und Kommandant der Polizeiinspektion XXXX (PI). 2. Am 01.02.2021 erstattete Insp XXXX (KH) beim Bezirkspolizeikommando XXXX (BPK) Anzeige gegen den BF wegen diverser Bemerkungen und Handlungen des BF, die sie als sexuelle Belästigung empfand. Der Bezirkspolizeikommandant Obstlt XXXX (BPKdt) verfasste darüber am 02.02.2021 einen Bericht, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Exekutivbeamter und Kommandant der Polizeiinspektion XXXX (PI). 2. Am 01.02.2021 erstattete Insp XXXX (KH) beim Bezirkspolizeikommando XXXX (BPK) Anzeige gegen den BF wegen diverser Bemerkungen und Handlungen des BF, die sie als sexuelle Belästigung empfand. Der Bezirkspolizeikommandant Obstlt XXXX (BPKdt) verfasste darüber am 02.02.2021 einen Bericht, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgegenstand: Gegenständlich ist die Frage, ob die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen dem im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis befindlichen Mitarbeiter des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, KontrInsp. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer), mit im
Spruch: bezeichneten Einleitungsbeschluss wegen des Verdachts, die im
Spruch: des Einleitungsbeschlusses bezeichneten Dienstpflichtverletzungen begangen zu haben, rechtmäßig ist, da sich gegen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Disziplinarbeschuldigte steht als Beamtin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur LPD XXXX . Am 07.02.2019 wurde eine Disziplinaranzeige die Disziplinarbeschuldigte betreffend erstattet. Mit Bescheid der LPD XXXX vom 22.03.2019 wurde gemäß § 131 BDG iVm § 91 Abs. 1 Z 1 BDG (eigentlich § 92 Abs. 1 Z 1 BDG) über die Disziplinarbeschuldigte ein Verweis ausgesprochen. Dagegen wurde von der stv. Disziplinaranwältin frist... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Disziplinarbeschuldigte (DB) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und wird bei der A1-TELEKOM AUSTRIA AG dienstverwendet. 2. Am 10.06.2020 (zugestellt am 12.06.2020) erließ die Dienstbehörde, das Personalamt XXXX , eine Disziplinarverfügung gegen den DB mit insgesamt 9 Spruchpunkten zu Vorfällen die sich zwischen 01.12.2019 und 19.03.2020 ereignet hatten, und sprach einen Verweis aus (AS 30). Der Disziplinarve... mehr lesen...