Entscheidungen zu § 530 Abs. 1 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

538 Dokumente

Entscheidungen 301-330 von 538

RS OGH 1984/2/21 4Ob305/84, 1Ob2038/96d, 7Ob302/04v, 4Ob14/11d, 8ObA43/11y, 6Ob121/16m, 4Ob240/16x,

Norm: ZPO §530 Abs1 Z4 F4ZPO §537
Rechtssatz: Auch bei einer auf den Wiederaufnahmsgrund des § 530 Abs 1 Z 4 ZPO gestützten Klage muss der Sachverhalt, also das tatsächliche Geschehen, das den Anfechtungsgrund herstellt, vorgebracht werden. Hat dies der Wiederaufnahmskläger unterlassen, und damit die Klage nicht auf einen gesetzlichen Anfechtungsgrund gestützt hat, ist seine Klage gemäß § 538 Abs 1 ZPO zurückzuweisen, hat er auch die Richter, d... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.02.1984

RS OGH 1984/2/21 4Ob305/84, 1Ob2038/96d, 7Ob302/04v, 4Ob14/11d, 8ObA43/11y, 6Ob121/16m, 4Ob240/16x,

Norm: ZPO §530 Abs1 Z4 F4ZPO §537
Rechtssatz: Auch bei einer auf den Wiederaufnahmsgrund des § 530 Abs 1 Z 4 ZPO gestützten Klage muss der Sachverhalt, also das tatsächliche Geschehen, das den Anfechtungsgrund herstellt, vorgebracht werden. Hat dies der Wiederaufnahmskläger unterlassen, und damit die Klage nicht auf einen gesetzlichen Anfechtungsgrund gestützt hat, ist seine Klage gemäß § 538 Abs 1 ZPO zurückzuweisen, hat er auch die Richter, d... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.02.1984

RS OGH 1984/2/21 4Ob305/84

Norm: ZPO §530 Abs1 Z4 F4
Rechtssatz: Zur Entscheidung über eine auf den Wiederaufnahmsgrund des § 530 Abs 1 Z 4 ZPO gestützte Wiederaufnahmsklage kann allenfalls auch der OGH berufen sein. Entscheidungstexte 4 Ob 305/84 Entscheidungstext OGH 21.02.1984 4 Ob 305/84 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0044... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.02.1984

RS OGH 1983/5/11 1Ob622/83

Norm: ZPO §530 Abs1 Z7 G5
Rechtssatz: Grundsätzlich erscheint die Einholung eines erbbiologischen Gutachtens bereits mit vollendetem dritten Lebensjahr des Kindes sinnvoll. Da sich Ähnlichkeitsmerkmale auch noch nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes ausbilden und bereits vorhandene sich mit zunehmenden Alter ändern können, ist selbst eine Wiederholung der erbbiologisch - anthropologischen Untersuchung bei zunehmenden Alter des Kin... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.05.1983

RS OGH 1983/5/11 1Ob622/83

Norm: ZPO §530 Abs1 Z7 G5
Rechtssatz: Grundsätzlich erscheint die Einholung eines erbbiologischen Gutachtens bereits mit vollendetem dritten Lebensjahr des Kindes sinnvoll. Da sich Ähnlichkeitsmerkmale auch noch nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes ausbilden und bereits vorhandene sich mit zunehmenden Alter ändern können, ist selbst eine Wiederholung der erbbiologisch - anthropologischen Untersuchung bei zunehmenden Alter des Kin... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.05.1983

RS OGH 1983/4/26 4Ob545/83

Norm: ABGB §164a Abs2ZPO §530 Abs1 Z7 F7
Rechtssatz: Die Befristigung der Klagemöglichkeit durch § 164 a Abs 2 ABGB ist der Bestimmung des § 530 Abs 1 Z 7 ZPO nachgebildet. Entscheidungstexte 4 Ob 545/83 Entscheidungstext OGH 26.04.1983 4 Ob 545/83 Veröff: SZ 56/71 = EvBl 1983/116 S 443 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.04.1983

TE OGH 1983/4/26 4Ob545/83

Mit der am 8. 1. 1980 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrt der Kläger die Feststellung, daß sein am 19. 7. 1974 abgegebenes Anerkenntnis der Vaterschaft zum beklagten Kind Erwin N, geboren am 29. 11. 1973, rechtsunwirksam und das Kind kein leibliches Kind des Klägers sei. Er habe am 19. 7. 1974 vor dem Jugendamt Zell am See die Vaterschaft anerkannt. Diesem Anerkenntnis sei ein Rechtsstreit beim Bezirksgericht Taxenbach zur Feststellung seiner außerehelichen Vaterschaft vorausg... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.04.1983

RS OGH 1983/4/26 4Ob545/83

Norm: ABGB §164a Abs2ZPO §530 Abs1 Z7 F7
Rechtssatz: Die Befristigung der Klagemöglichkeit durch § 164 a Abs 2 ABGB ist der Bestimmung des § 530 Abs 1 Z 7 ZPO nachgebildet. Entscheidungstexte 4 Ob 545/83 Entscheidungstext OGH 26.04.1983 4 Ob 545/83 Veröff: SZ 56/71 = EvBl 1983/116 S 443 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.04.1983

TE OGH 1982/9/21 2Ob567/82

Im Verfahren 24 Cg 250/76 des Erstgerichtes wurde die Ehe der Streitteile am 25. 11. 1976 rechtskräftig aus dem Alleinverschulden des Ehemannes geschieden. Mit der am 31. Juli 1981 eingebrachten Klage begehrt der Kläger unter Punkt 1 des Urteilsantrages die Bewilligung der Wiederaufnahme des Scheidungsverfahrens und führt zur Begründung: aus, es stehe zufolge zwischenzeitig geführten Ehelichkeitsbestreitungsprozesses fest, daß die Beklagte Ehebruch begangen habe. Dieser Umstand sei g... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.09.1982

TE OGH 1980/10/6 6N1/80

Theresia F ist am 18. April 1975 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung gestorben. Rudolf F, geboren 1926, ist der Witwer, Manfred F, geboren 1954, der eheliche Sohn und Maximilian I, geboren 1942, der uneheliche Sohn der Verstorbenen. Der zum Nachlaß gehörige landwirtschaftliche Betrieb stellt einen Erbhof im Sinne des § 2 des Kärntner ErbhöfeG dar. Der uneheliche Sohn der Erblasserin, Maximilian I, machte im Verlassenschaftsverfahren geltend, daß hinsichtlich des ehelich... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 06.10.1980

RS OGH 1979/12/5 6Ob729/79, 4Ob399/82, 4Ob51/11w, 10Ob25/21f

Norm: ZPO §530 Abs1 Z7 G2
Rechtssatz: Neue Tatsachen, die gegenüber dem Vorbringen im Hauptverfahren nur unter dem Gesichtspunkt einer Klagsänderung erheblich sein können, eignen sich nicht als Wiederaufnahmsgrund. Entscheidungstexte 6 Ob 729/79 Entscheidungstext OGH 05.12.1979 6 Ob 729/79 4 Ob 399/82 Entscheidungstext OGH 11.01.1983 4 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.12.1979

RS OGH 1979/12/5 6Ob729/79, 4Ob399/82, 4Ob51/11w, 10Ob25/21f

Norm: ZPO §530 Abs1 Z7 G2
Rechtssatz: Neue Tatsachen, die gegenüber dem Vorbringen im Hauptverfahren nur unter dem Gesichtspunkt einer Klagsänderung erheblich sein können, eignen sich nicht als Wiederaufnahmsgrund. Entscheidungstexte 6 Ob 729/79 Entscheidungstext OGH 05.12.1979 6 Ob 729/79 4 Ob 399/82 Entscheidungstext OGH 11.01.1983 4 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.12.1979

RS OGH 1978/5/17 8Ob516/78, 9Ob519/95, 1Ob575/95, 6Ob278/08p, 6Ob30/09v, 4Ob32/18m

Norm: ZPO §530 Abs1 Z7 G1
Rechtssatz: Eine neue Tatsache im Sinne des § 530 Abs 1 Z 7 ZPO bildet grundsätzlich nur dann einen tauglichen Wiederaufnahmsgrund, wenn sie der Partei vorher unbekannt war und sie sie aus diesem Grund im Vorprozess nicht geltend machen konnte. Mangels dieser Voraussetzungen bildet die angebliche Zeugungsunfähigkeit daher keinen tauglichen Wiederaufnahmsgrund im Sinne des § 530 Abs 1 Z 7 ZPO. Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.05.1978

RS OGH 1978/5/17 8Ob516/78, 9Ob519/95, 1Ob575/95, 6Ob278/08p, 6Ob30/09v, 4Ob32/18m

Norm: ZPO §530 Abs1 Z7 G1
Rechtssatz: Eine neue Tatsache im Sinne des § 530 Abs 1 Z 7 ZPO bildet grundsätzlich nur dann einen tauglichen Wiederaufnahmsgrund, wenn sie der Partei vorher unbekannt war und sie sie aus diesem Grund im Vorprozess nicht geltend machen konnte. Mangels dieser Voraussetzungen bildet die angebliche Zeugungsunfähigkeit daher keinen tauglichen Wiederaufnahmsgrund im Sinne des § 530 Abs 1 Z 7 ZPO. Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.05.1978

RS OGH 1977/10/27 6Ob729/77

Norm: ZPO §530 Abs1 Z7 G4
Rechtssatz: Wenn die vorgelegte Urkunde gefälscht ist oder das Gericht den Wiederaufnahmsgrund durch die Urkunde nicht als erwiesen erachtet, ist das Wiederaufnahmsbegehren abzuweisen. Entscheidungstexte 6 Ob 729/77 Entscheidungstext OGH 27.10.1977 6 Ob 729/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.10.1977

RS OGH 1977/10/27 6Ob729/77

Norm: ZPO §530 Abs1 Z7 G4
Rechtssatz: Wenn die vorgelegte Urkunde gefälscht ist oder das Gericht den Wiederaufnahmsgrund durch die Urkunde nicht als erwiesen erachtet, ist das Wiederaufnahmsbegehren abzuweisen. Entscheidungstexte 6 Ob 729/77 Entscheidungstext OGH 27.10.1977 6 Ob 729/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.10.1977

TE OGH 1976/5/13 7Ob28/76

Die Klägerin begehrt die Wiederaufnahme des Rechtsstreits 40 Cg 39/66 des Erstgerichtes, der die Rückübertragung des Eigentumsrechtes ob den zu den Gütern A und P gehörigen Liegenschaften wegen Unwirksamkeit der von ihrer Mutter Helene H am 28. Mai 1942 und am 17. Juli 1944 in der Schweiz geschlossenen Verträge zum Gegenstand hatte, mit der Begründung: , sie sei nun in Kenntnis von Umständen gelangt, die die Ablehnung des im Hauptprozeß vernommenen Sachverständigen Dr. X rechtfertigen, ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.05.1976

RS OGH 1976/5/13 7Ob28/76, 5Ob552/94, 9Ob359/97b, 8Ob3/03d, 10ObS169/03f, 5Ob30/04d, 9Ob7/05b, 9ObA1

Norm: ZPO §530 Abs1 Z7 G4
Rechtssatz: Dass sich aus späteren Tatumständen die Unrichtigkeit eines Gutachtens oder die mangelnde Eignung des im Vorprozess vernommenen Sachverständigen ergeben soll, ist für sich allein noch kein tauglicher Wiederaufnahmsgrund. Entscheidungstexte 7 Ob 28/76 Entscheidungstext OGH 13.05.1976 7 Ob 28/76 Veröff: SZ 49/67 = JBl 1976,599 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.05.1976

RS OGH 1976/5/13 7Ob28/76, 5Ob552/94, 10ObS23/03k, 8Ob169/18p

Norm: JN §19 Z2ZPO §355 Abs1ZPO §530 Abs1 Z7 G4
Rechtssatz: Die nachträgliche Besorgnis einer Befangenheit des Sachverständigen im Sinne des § 19 Z2 JN bildet für sich allein keinen Wiederaufnahmsgrund. Entscheidungstexte 7 Ob 28/76 Entscheidungstext OGH 13.05.1976 7 Ob 28/76 Veröff: JBl 1976,599 = SZ 49/67 5 Ob 552/94 Entscheidungs... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.05.1976

TE OGH 1976/5/13 7Ob28/76

Die Klägerin begehrt die Wiederaufnahme des Rechtsstreits 40 Cg 39/66 des Erstgerichtes, der die Rückübertragung des Eigentumsrechtes ob den zu den Gütern A und P gehörigen Liegenschaften wegen Unwirksamkeit der von ihrer Mutter Helene H am 28. Mai 1942 und am 17. Juli 1944 in der Schweiz geschlossenen Verträge zum Gegenstand hatte, mit der Begründung: , sie sei nun in Kenntnis von Umständen gelangt, die die Ablehnung des im Hauptprozeß vernommenen Sachverständigen Dr. X rechtfertigen, ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.05.1976

RS OGH 1976/5/13 7Ob28/76, 5Ob552/94, 9Ob359/97b, 8Ob3/03d, 10ObS169/03f, 5Ob30/04d, 9Ob7/05b, 9ObA1

Norm: ZPO §530 Abs1 Z7 G4
Rechtssatz: Dass sich aus späteren Tatumständen die Unrichtigkeit eines Gutachtens oder die mangelnde Eignung des im Vorprozess vernommenen Sachverständigen ergeben soll, ist für sich allein noch kein tauglicher Wiederaufnahmsgrund. Entscheidungstexte 7 Ob 28/76 Entscheidungstext OGH 13.05.1976 7 Ob 28/76 Veröff: SZ 49/67 = JBl 1976,599 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.05.1976

RS OGH 1976/5/13 7Ob28/76, 5Ob552/94, 10ObS23/03k, 8Ob169/18p

Norm: JN §19 Z2ZPO §355 Abs1ZPO §530 Abs1 Z7 G4
Rechtssatz: Die nachträgliche Besorgnis einer Befangenheit des Sachverständigen im Sinne des § 19 Z2 JN bildet für sich allein keinen Wiederaufnahmsgrund. Entscheidungstexte 7 Ob 28/76 Entscheidungstext OGH 13.05.1976 7 Ob 28/76 Veröff: JBl 1976,599 = SZ 49/67 5 Ob 552/94 Entscheidungs... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.05.1976

RS OGH 1975/4/15 3Ob22/75, 4Ob564/75, 6Ob729/77, 6Ob783/77 (6Ob784/77), 7Ob730/78, 1Ob538/81, 6Ob594

Norm: ZPO §530 Abs1 Z7ZPO §530ZPO §538 Abs1ZPO §541
Rechtssatz: Die neuen Tatsachen und Beweismittel im Wiederaufnahmsverfahren sind nicht nur im Hinblick auf ihre abstrakte Eignung, eine Änderung der im Vorprozess erflossenen Entscheidung herbeizuführen, zu würdigen, es muss vielmehr auch eine Prüfung dahingehend erfolgen, ob die Nichtberücksichtigung dieser Tatsachen oder Beweismittel im Vorprozess geeignet war, die Beweiswürdigung im Vorproz... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.04.1975

RS OGH 1975/4/15 3Ob22/75, 4Ob564/75, 6Ob729/77, 6Ob783/77 (6Ob784/77), 7Ob730/78, 1Ob538/81, 6Ob594

Norm: ZPO §530 Abs1 Z7ZPO §530ZPO §538 Abs1ZPO §541
Rechtssatz: Die neuen Tatsachen und Beweismittel im Wiederaufnahmsverfahren sind nicht nur im Hinblick auf ihre abstrakte Eignung, eine Änderung der im Vorprozess erflossenen Entscheidung herbeizuführen, zu würdigen, es muss vielmehr auch eine Prüfung dahingehend erfolgen, ob die Nichtberücksichtigung dieser Tatsachen oder Beweismittel im Vorprozess geeignet war, die Beweiswürdigung im Vorproz... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.04.1975

RS OGH 1975/2/25 5Ob8/75

Norm: ZPO §530 Abs1 Z7 G1ZPO §559
Rechtssatz: Zur Wiederaufnahmsklage im Wechselprozeß bei Arglisteinwendung. Entscheidungstexte 5 Ob 8/75 Entscheidungstext OGH 25.02.1975 5 Ob 8/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0044759 Dokumentnummer JJR_19750225_OGH0002_0050OB00008_7500... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.02.1975

RS OGH 1975/2/25 5Ob8/75

Norm: ZPO §530 Abs1 Z7 G1ZPO §559
Rechtssatz: Zur Wiederaufnahmsklage im Wechselprozeß bei Arglisteinwendung. Entscheidungstexte 5 Ob 8/75 Entscheidungstext OGH 25.02.1975 5 Ob 8/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0044759 Dokumentnummer JJR_19750225_OGH0002_0050OB00008_7500... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.02.1975

RS OGH 1974/2/21 7Ob27/74, 7Ob364/97y, 7Ob253/00g, 4Ob166/09d

Norm: StPO §109ZPO §530 Abs1 Z5 F5ZPO §534
Rechtssatz: Die Aufhebung des Straferkenntnisses, auf welches das den Gegenstand der Wiederaufnahmsklage bildende Urteil des Zivilrichters gegründet ist, muss nicht durch ein Urteil erfolgt sein; es genügt auch ein Einstellungsbeschluss, der das nach Bewilligung der Wiederaufnahme in das Stadium der VU getretene Strafverfahren beendet. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.02.1974

RS OGH 1974/2/21 7Ob27/74, 7Ob364/97y, 7Ob253/00g, 4Ob166/09d

Norm: StPO §109ZPO §530 Abs1 Z5 F5ZPO §534
Rechtssatz: Die Aufhebung des Straferkenntnisses, auf welches das den Gegenstand der Wiederaufnahmsklage bildende Urteil des Zivilrichters gegründet ist, muss nicht durch ein Urteil erfolgt sein; es genügt auch ein Einstellungsbeschluss, der das nach Bewilligung der Wiederaufnahme in das Stadium der VU getretene Strafverfahren beendet. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.02.1974

RS OGH 1973/4/4 1Ob57/73, 1Ob179/75, 2Ob677/85

Norm: ZPO §530 Abs1 Z7 G5
Rechtssatz: Neue serologische Untersuchungsmethoden bilden nicht für sich, sondern nur als Teil einer als Wiederaufnahmsgrund anzuerkennenden anthropologisch - erbbiologischen Untersuchung einen Wiederaufnahmsgrund. Entscheidungstexte 1 Ob 57/73 Entscheidungstext OGH 04.04.1973 1 Ob 57/73 1 Ob 179/75 En... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.04.1973

RS OGH 1973/4/4 1Ob57/73, 1Ob179/75, 2Ob677/85

Norm: ZPO §530 Abs1 Z7 G5
Rechtssatz: Neue serologische Untersuchungsmethoden bilden nicht für sich, sondern nur als Teil einer als Wiederaufnahmsgrund anzuerkennenden anthropologisch - erbbiologischen Untersuchung einen Wiederaufnahmsgrund. Entscheidungstexte 1 Ob 57/73 Entscheidungstext OGH 04.04.1973 1 Ob 57/73 1 Ob 179/75 En... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.04.1973

Entscheidungen 301-330 von 538