Norm: ZPO §230a ZPO §528 Abs2 Z2 ZPO § 230a heute ZPO § 230a gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 230a gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 528 h... mehr lesen...
Begründung: Die vom Kläger am 7.Juni 1996 beim Bezirksgericht Josefstadt eingebrachte Klage auf Zahlung von 1,195.193,77 S sA und Feststellung der Haftung des beklagten Liegenschaftseigentümers für alle Schäden und Aufwendungen im Zusammenhang mit einem vereinbarten, jedoch gescheiterten Dachbodenausbau wurde vom Bezirksgericht Josefstadt wegen sachlicher Unzuständigkeit zurückgewiesen. Dem Rekurs des Klägers wurde nicht Folge gegeben, weil es sich um keine Bestandsache iSd § 49 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt mit ihrer Klage vom Beklagten S 206.601,34 sA. Sie habe mit ihm am 12.11.1992 ein Belieferungsübereinkommen abgeschlossen, mit dem er es übernommen habe, von der Klägerin angelieferte Treibstoffe als deren selbständiger Handelsagent und von ihr angeliefertes Heizöl sowie von ihr angelieferte Öle, Fette und sonstige Verkaufsartikel als Eigenhändler zu verkaufen. Zu diesem Zweck habe sie dem Beklagten eine Tankstelle in Salzburg "überlassen". Nac... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §65 Abs2 ZPO §230a ZPO §261 Abs6 ZPO §520 Abs1 ZPO § 230a heute ZPO § 230a gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 230a gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §230a ZPO §261 Abs6 JN §28 ZPO § 230a heute ZPO § 230a gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 230a gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § ... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 30.11.1988 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrt die Klägerin S 10,000.000,-- sA an Schadenersatz; gleichzeitig stellt sie ein Feststellungsbegehren. Die Beklagten - die Klage richtete sich ursprünglich gegen zwei Beklagte - wandten ein, daß das angerufene Gericht unzuständig sei und daß die inländische Gerichtsbarkeit fehle. Das Erstgericht schränkte das Verfahren auf die Zuständigkeitsfrage ein. Im Schriftsatz vom 15.3.1990 (ON 23) "beantragt ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Klägerin hat den Beschluß, mit dem die Klage a limine zurückgewiesen wurde, mit Rekurs bekämpft und für den Fall, daß "dem Rekurs der Klägerin nicht stattgegeben wird", die Überweisung der Rechtssache an das offenbar nicht unzuständige Landesgericht Sankt Pölten beantragt. Mit dem Eventualantrag wurde der Überweisungsantrag nicht nur davon abhängig gemacht, daß der Rekurs erfolglos blieb, sondern auch davon, daß... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Klägerin hat den Beschluß, mit dem die Klage a limine zurückgewiesen wurde, mit Rekurs bekämpft und für den Fall, daß "dem Rekurs der Klägerin nicht stattgegeben wird", die Überweisung der Rechtssache an das offenbar nicht unzuständige Landesgericht Sankt Pölten beantragt. Mit dem Eventualantrag wurde der Überweisungsantrag nicht nur davon abhängig gemacht, daß der Rekurs erfolglos blieb, sondern auch davon, daß... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte die Aufhebung des Miteigentums an einer Liegenschaft durch gerichtliche Feilbietung und weiters die Verurteilung des Beklagten zur Herausgabe des Schlüsselbunds (unter Konkretisierung der darauf befindlichen Schlüssel) oder zur Ausfolgung von Duplikaten der auf dem Schlüsselbund befindlichen Schlüssel sowie zur Rechnungslegung über sämtliche Einnahmen, insbesondere der Mieteinnahmen, aus der Verwertung dieser Liegenschaft. Sie brachte dazu vor, si... mehr lesen...
Norm: ZPO §230a ZPO §528 Abs2 Z2 B ZPO §528 Abs2 Z2 K ZPO § 230a heute ZPO § 230a gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 230a gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei brachte eine Klage 1. auf Zahlung von S 56.943,83 sA für Lieferung von Waren und 2. auf Feststellung allfälliger Schadenersatzansprüche als Bestandgeberin aufgrund näher beschriebenen vertragswidrigen Verhaltens der beklagten Bestandnehmerin ein, wobei sie die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts auf die §§ 88 Abs 1 und 104 JN stützte. Die klagende Partei brachte eine Klage 1. auf Zahlung von S 56.943,83 sA für Lieferung von Waren und 2. auf ... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 20.9.1995 beim Bezirksgericht Kitzbühel eingebrachten Klage begehrten die Kläger vom Beklagten die Zahlung des Betrages von S 123.472,-- s.A., wobei sie sich hinsichtlich der sachlichen Zuständigkeit des Bezirksgerichtes auf dessen Eigenzuständigkeit für Streitigkeiten aus Bestandverträgen gemäß § 49 Abs 2 Z 5 JN stützten und die Zusammenrechnung der Ansprüche von S 71.778,-- und S 51.694,-- mit deren tatsächlichem und rechtlichem Zusammenhang gemäß § 5... mehr lesen...
Norm: JN §47 ZPO §230a JN § 47 heute JN § 47 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 230a heute ZPO § 230a gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung hängt die Unanfechtbarkeit eines auf § 230 a ZPO gegründeten Überweisungsbeschlusses davon ab, daß die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen nach dieser Bestimmung tatsächlich vorliegen (RZ 1985/72), was nicht der Fall ist, wenn die Überweisung dem § 230 a ZPO in einem solchen Maß widerspricht, daß der Sinn des dort verfügten Rechtsmittelausschlusses nicht mehr gegeben ist (8 Ob 607/91... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A3 AußStrG §231 Abs1 JN §44 ZPO §230a AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005 AußStrG § 231 gültig von 01.07.1978 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2003 JN § 44 h... mehr lesen...
Norm: JN §44 ZPO §230a JN § 44 heute JN § 44 gültig ab 01.08.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2010 JN § 44 gültig von 01.01.1998 bis 31.07.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 44 gültig von 01.05.1985 bis 31.12.1997 ... mehr lesen...
Begründung: Die am 28.9.1968 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit dem am 24.9.1992 in ihrer Anwesenheit mündlich verkündeten Urteil des Bezirksgerichtes Linz, GZ 4 C 124/92d-3, aus dem Alleinverschulden des Mannes geschieden. Beide Parteien haben nach der Urteilsverkündung einen Rechtsmittelverzicht abgegeben. Die Frau brachte am 16.9.1993 beim Bezirksgericht Urfahr-Umgebung einen Antrag auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse gemäß ... mehr lesen...
Norm: ZPO §230a ZPO § 230a heute ZPO § 230a gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 230a gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Das Gericht, a... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt mit ihrer am 4.5.1993 beim Bezirksgericht Rohrbach eingebrachten Mahnklage vom Beklagten die Bezahlung von S 79.274,13 s.A. Die dieser Klagssumme zugrundeliegenden drei Reparaturrechnungen lägen jeweils unter S 50.000,--, die einzelnen Forderungen stünden miteinander in keinem rechtlichen oder tatsächlichen Zusammenhang. Die Zuständigkeit des angerufenen Gerichtes stütze sich auf eine Gerichtsstandvereinbarung nach § 104 JN, die auf allen Gesc... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zunächst sprach das Bezirksgericht Innsbruck seine Unzuständigkeit aus und überwies die Rechtssache über den außerhalb der mündlichen Streitverhandlung gestellten Antrag der beklagten Partei an das offenbar nicht unzuständige Bezirksgericht Hall (ON 5). Über Rekurs der beklagten Partei - erhoben nach Bestellung eines Rechtsanwaltes zur Verfahrenshilfe - hob das Rekursgericht den Überweisungsbeschluß auf und wies de... mehr lesen...
Norm: ZPO §230a ZPO §528 Abs2 Z2 K ZPO § 230a heute ZPO § 230a gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 230a gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 528... mehr lesen...
Begründung: Mit seinem Beschluß ON 3 wies das Erstgericht die auf Feststellung des Nichtbestehens eines Mietverhältnisses zwischen den Streitteilen gerichtete Klage wegen sachlicher und örtlicher Unzuständigkeit zurück. Die klagende Partei stellte hierauf fristgerecht einen Antrag gemäß § 230 a ZPO, die Klage unter Aufhebung des Zurückweisungsbeschlusses an das Kreisgericht Leoben zu überweisen. Diesen Antrag wies das Erstgericht mit Beschluß ON 6 ebenfalls zurück, weil der B... mehr lesen...
Norm: ZPO §182 ZPO §230a ZPO § 182 heute ZPO § 182 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 182 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 230a heute ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Nichtigerklärung eines zwischen ihm und dem Gemeinschuldner abgeschlossenen Abtretungsvertrages über einen Geschäftsanteil an einer GmbH und Zahlung von S 50,-- s.A. Der Beklagte erhob in der Klagebeantwortung die Einrede der Unzuständigkeit des angerufenen Gerichtes und beantragte die Zurückweisung der Klage. Als Streitigkeit aus dem Gesellschaftsverhältnis falle die Rechtssache in die Kausalgerichtsbarkkeit des Handelsgerichtes. Im übrigen ... mehr lesen...
Norm: JN §47 ZPO §230a JN § 47 heute JN § 47 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 230a heute ZPO § 230a gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Vorprozess erhob eine Geschäftsfrau (in der Folge Klägerin im Vorprozess) gegen den Kläger vor dem Bezirksgericht Innere Stadt Wien das Begehren auf Rückzahlung eines Betrages von S 500.000, den sie als Mietinteressentin dem Kläger als damaligem Mieter auf eine in Höhe von 7,5 Mio S vereinbarte Ablöse angezahlt habe. Da das Mietobjekt jedoch in der Folge nicht auf sie übergegangen sei, stünde ihr schon deshalb der Rückzahlungsanspruch zu. Das angerufene Geric... mehr lesen...
Norm: ZPO §230a ZPO §261 Abs6 JN §45 ZPO § 230a heute ZPO § 230a gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 230a gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § ... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger die Zahlung von S 74.400,-- sA. Er brachte vor, daß der Beklagte ihm eine Solaranlage geliefert und installiert habe, die schwere Mängel aufweise. Der Beklagte habe nicht fach- und sachgerecht gearbeitet. Es sei erforderlich, die Anlage abzumontieren und nach Einbau verschiedener Verbesserungen wieder neu zu installieren. Der Aufwand zur Sanierung der vom Beklagten zu vertretenden Mängel erfordere Kosten in Höhe des Klageb... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt mit seiner beim Landesgericht Innsbruck eingebrachten Klage die Zahlung dides Betrages von S 4,4 Mio sA. Das Landesgericht Innsbruck wies diese Klage wegen sachlicher Unzuständigkeit mit der
Begründung: zurück, es liege ein Streit aus einem Bestandvertrag vor, für welchen nach § 49 Abs 2 Z 5 JN die Bezirksgerichte sachlich zuständig seien. Der Kläger begehrt mit seiner beim Landesgericht Innsbruck eingebrachten Klage die Zahlung dides Betrages von ... mehr lesen...
Norm: ZPO §230a ASGG §38 Abs2 ZPO § 230a heute ZPO § 230a gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 230a gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ASGG § 38 heut... mehr lesen...