RS OGH 1997/12/15 1Ob314/97a, 4Ob227/17m

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Veröffentlicht am 15.12.1997
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Norm

ZPO §230a
ZPO §528 Abs2 Z2

Rechtssatz

Wenn das Rekursgericht den Überweisungsbeschluß nach § 230a ZPO aus in der Sache liegenden Erwägungen als zutreffend erachtet, hat dies in der Form eines zufolge § 520 Abs 2 Z 2 ZPO nicht weiter anfechtbaren Konformatbeschlusses zu erfolgen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108953

Im RIS seit

14.01.1998

Zuletzt aktualisiert am

20.02.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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