Gründe: Karlheinz H***** wurde mit dem Urteil des Bezirksgerichtes Bruck an der Mur vom 12.August 1992, GZ 4 U 398/92-9, wegen des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 2 (richtig: Abs 1) und 4 erster Fall StGB zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 300 S verurteilt, die gemäß § 43 Abs 1 StGB für eine Probezeit von 3 Jahren bedingt nachgesehen wurde. Das Urteil ist am 21.September 1992 in Rechtskraft erwachsen. Karlheinz H***** wurde mit dem Urteil d... mehr lesen...
Norm: StPO §24 BStPO §35 Abs2 AStPO §292
Rechtssatz: Verletzung des § 35 Abs 2 StPO zum Nachteil des Angeklagten als Berufungswerber. Entscheidungstexte 13 Os 40/96 Entscheidungstext OGH 10.04.1996 13 Os 40/96 13 Os 166/03 Entscheidungstext OGH 17.12.2003 13 Os 166/03 Vgl auch; Beisatz: Dem Beschuldigten ist jede seinem Rechtsmitte... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 21. September 1995, GZ 23 Vr 588/95-16, wurde Mehmet B***** des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 und 106 Abs 1 Z 1 und 3 StGB schuldig erkannt. Gegen dieses Urteil meldete der Angeklagte am Montag, dem 25. September 1995 (Postaufgabe), Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe an (ON 17). Am 22. November 1995 wurde dem Verteidiger des Angeklagten eine Ausfertigung des Urteils zugestellt... mehr lesen...
Gründe: Mit dem im
Spruch: genannten Urteil des Landesgerichtes Innsbruck wurden der türkische Staatsangehörige Selamettin B***** und der österreichische Staatsbürger Johann W***** wegen des Vergehens der Tierquälerei nach § 222 Abs 1 StGB, letzterer als Beteiligter nach § 12 (ergänze: dritter Fall) StGB, schuldig erkannt und zu bedingt nachgesehenen Geldstrafen verurteilt. Mit dem im
Spruch: genannten Urteil des Landesgerichtes Innsbruck wurden der türkische Staatsangehörige S... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Der am 3.März 1948 geborene Hermann P***** wurde mit dem (in gekürzter Form ausgefertigten) Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 25.Oktober 1995, GZ 2 d E Vr 10.402/95-8, des Vergehens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach dem § 288 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Der unter Anwendung des § 43 a Abs 2 StGB erfolgte Strafausspruch lautet: "Freiheitsstrafe in der Dauer von 7 Monaten, davon 6 Monate bedin... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Mit dem rechtskräftigen Urteil des Jugendgerichtshofes Wien vom 17. September 1992, GZ 3 a E Vr 972/92-13 (Hv 102/92), wurde der am 23. Jänner 1978 geborene (jugendliche) Beschuldigte Gerhard F***** des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 2 StGB schuldig erkannt und gemäß § 13 Abs 1 JGG der Ausspruch der zu verhängenden Strafe für eine Probezeit von drei Jahren vorbehalten. Mit dem rechtskräfti... mehr lesen...
Gründe: Helmut Günter M***** wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Steyr vom 22.April 1994, GZ 7 U 19/94-19, der Vergehen des Betruges nach § 146 StGB, der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 StGB, der falschen Beweisaussage vor einer Verwaltungsbehörde nach § 289 StGB und der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe in der Höhe von 100 Tagessätzen a 70 S, im Fall der Uneinbringlichkeit zu fünfzig Tagen Ersatzfr... mehr lesen...
Gründe: A. Mit (in gekürzter Form ausgefertigem) Urteil des Jugendgerichtshofes Wien als zur Ausübung der den Bezirksgerichten zustehenden Gerichtsbarkeit vom 1.März 1994, GZ 20 c U 131/93-32, wurde die am 14.Juni 1976 geborene, sohin damals noch jugendliche Jasmine P***** ohne Beisein eines Verteidigers der strafbaren Handlungen nach "§ 15 iVm §§ 141/1, 127, 129 StGB und § 16/1 SGG" schuldig erkannt. A. Mit (in gekürzter Form ausgefertigem) Urteil des Jugendgerichtshofes W... mehr lesen...
Norm: MedienG §14 Abs3StPO §290 Abs1StPO §292 Satz1
Rechtssatz: Die Kostenentscheidungen sind nicht Gegenstand der Anfechtung durch die Nichtigkeitsbeschwerde des Generalprokurators (vgl § 290 Abs 1 StPO in Verbindung mit § 292 erster Satz StPO); selbst im Fall einer Anfechtung durch Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes könnte außerdem auch bei Feststellung einer Gesetzesverletzung nicht in - zufolge der Rechtskraft der Kostenentsche... mehr lesen...
Norm: StPO §292StPO §451 Abs2
Rechtssatz: Nach Aufhebung der (infolge Verjährung) gesetzwidrigen Strafverfügung hat ein Freispruch zu erfolgen, weil ein Vorgehen nach § 451 Abs 2 StPO in einem Gerichtstag zur öffentlichen Verhandlung systemgemäß nicht in Betracht kommt. Entscheidungstexte 14 Os 135/95 Entscheidungstext OGH 19.09.1995 14 Os 135/95 ... mehr lesen...
Gründe: Mit der bezeichneten Strafverfügung wurde über Anton Josef M***** wegen des Vergehens der "fahrlässigen Hehlerei" (des fahrlässigen Ansichbringens von Sachen) nach § 165 StGB aF eine Geldstrafe verhängt. Nach dem Inhalt dieser am 18.Dezember 1992 in Rechtskraft erwachsenen Strafverfügung lag ihm zur Last, im Sommer 1991 in Gießhübl eine von einem unbekannten Täter gestohlene Schutzgasflasche im Werte von ca 2.500 S durch "Ankauf" (durch Tausch) fahrlässig an sich gebr... mehr lesen...
Gründe:
Rechtliche Beurteilung
Mit dem im
Spruch: genannten, gemäß §§ 458 Abs 3, 488 Z 7 StPO in gekürzter Form ausgefertigten rechtskräftigen Urteil wurde Christoph Ferdinand R***** der Vergehen der fahrlässigen Körperverletzung nach "§ 88 Abs 4 1.Fall" StGB (richtig: nach § 88 Abs 1 und Abs 4 erster Fall StGB) (I) sowie (ersichtlich) der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (II) schuldig erkannt und hiefür nach § 88 Abs 1 StGB zu einer gemäß § 43 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem in gekürzter Form (§ 458 Abs 3 StPO) ausgefertigten rechtskräftigen Urteil des Bezirksgerichtes Hollabrunn vom 5.Oktober 1994, GZ U 137/93-13, wurde Robert U***** des - am 30.April 1992 begangenen - Vergehens des Betruges nach § 146 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer - gemäß § 43 Abs 1 StGB für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen - Freiheitsstrafe von 15 Tagen verurteilt. Mit dem in gekürzter Form (Paragraph 458, Absatz 3, StPO) ausgefe... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 41 Abs 5 StPO gilt die Bestellung eines Verfahrenshilfeverteidigers auch für ein Verfahren auf Grund einer zur Wahrung des Gesetzes ergriffenen Nichtigkeitsbeschwerde. Die Beigebung eines eigenen Verteidigers für dieses Verfahren ist nach dem Gesetz nicht vorgesehen (§ 292 StPO iVm § 286 Abs 1 bis 3 StPO). Im gegenständlichen Verfahren wurden die den Antragstellern in dem der Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung ... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 23.Juli 1990, GZ 13 E Vr 1782/90-6, wurde Johannes G***** wegen des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB schuldig erkannt und gemäß § 43 a Abs 2 StGB zu einer Geldstrafe und zu einer - unter Bestimmung einer dreijährigen Probezeit - bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Mit Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes für Strafsac... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden (A) Mag.Brigitte Maria J***** sowie (B) Eleonore B***** und Jacqueline B***** des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB, Eleonore B***** und Jacqueline B***** als Beteiligte nach § 12 zweiter Fall StGB, schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden (A) Mag.Brigitte Maria J***** sowie (B) Eleonore B***** und Jacqueline B***** des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach Paragraph 302, Absatz ei... mehr lesen...
Norm: StGB §43a Abs3StPO §292
Rechtssatz: Die gesetzwidrige Überschreitung der Drittelgrenze des § 43 a Abs 3 StGB wird auf Grund einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes vom OGH dann bloß festgestellt, wenn der Verurteilte den unbedingten Teil der Freiheitsstrafe bereits verbüßt hat. Entscheidungstexte 15 Os 81/95 Entscheidungstext OGH 22.06.1995 15 Os 81/95 ... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes für Strafsachen Graz vom 10.Dezember 1993, GZ 3 U 907/93-3, wurde Günter W***** des Vergehens des versuchten Diebstahls nach §§ 15, 127 StGB schuldig erkannt und hiefür unter Anwendung von § 39 StGB nach § 127 StGB zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Gemäß § 43a Abs 1 (ersichtlich gemeint: Abs 3) StGB wurde "die Hälfte der verhängten Freiheitsstrafe, näm... mehr lesen...
Norm: StPO §292StPO §352 ff
Rechtssatz: Ein neuerlicher Widerruf der bereits widerrufenen bedingten Strafnachsicht ist zwar wirkungslos, dessen ungeachtet ist die Anfechtung des zweiten Widerrufsbeschlusses aus Gründen der Rechtssicherheit geboten. Entscheidungstexte 11 Os 78/95 Entscheidungstext OGH 20.06.1995 11 Os 78/95 European C... mehr lesen...
Gründe: Karl Otto P***** wurde in der Strafvollzugssache AZ 14 BE 72/89 des Landesgerichtes Korneuburg mit Beschluß des Oberlandesgerichtes Wien vom 9.Mai 1989, AZ 25 Bs 189/89, mit Wirkung vom 24.Mai 1989 aus dem Vollzug der mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 31. Mai 1988, GZ 4 a Vr 1166/88-31, verhängten Freiheitsstrafe in der Dauer von zwei Jahren unter Bestimmung einer dreijährigen Probezeit bedingt entlassen (Strafrest: 8 Monate). Karl Otto P***** wu... mehr lesen...
Norm: StGB §43a Abs3StPO §281 Abs1 Z11 Fall1StPO §292
Rechtssatz: Überschreitung der Strafbefugnis (§ 281 Abs 1 Z 11 erster Fall) zum Nachteil des zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten Verurteilen durch Gewährung nur teilbedingter Strafnachsicht. Entscheidungstexte 13 Os 58/95 Entscheidungstext OGH 31.05.1995 13 Os 58/95 Eur... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 6.März 1995, GZ 4 b E Vr 1045/95-18, wurde Michael S***** des teils vollendeten, teils versuchten Vergehens nach § 16 Abs 1 und Abs 2 Z 2 erster Fall SGG und § 15 StGB sowie des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs 2, 224 StGB schuldig erkannt und hiefür nach § 16 Abs 2 SGG unter Anwendung der §§ 28 und "43 a" StGB zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt, wovon (... mehr lesen...
Gründe: Wolfgang G***** wurde nach teilweiser Verbüßung mehrerer Freiheitsstrafen in der Justizanstalt Hirtenberg, darunter der mit dem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 17.November 1988, GZ 6 E Vr 1566/88-22, über ihn wegen des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 StGB und des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB verhängten Freiheitsstrafe von sieben Monaten (deren bedingte Nachsicht zufolge des gemäß § 494 a A... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Krems/D vom 12.Juni 1989, GZ 9 c E Vr 366/87-46, wurde Hans Peter M***** wegen des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB und anderer Delikte zu einer gemäß § 43 Abs 1 StGB unter Bestimmung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Krems/D vom 12.Juni 1989, GZ 9 c E r... mehr lesen...
Norm: StGB §43a Abs2StPO §292
Rechtssatz: Die spruchmäßige Hervorhebung des Ausmaßes der hypothetischen Freiheitsstrafe gereicht dem Verurteilten zum Nachteil, weil damit ein scheinbar höherer Grad strafrechtlichen Tadels zum Ausdruck gebracht wird. Entscheidungstexte 14 Os 39/95 Entscheidungstext OGH 04.04.1995 14 Os 39/95 12 Os 16/96 ... mehr lesen...
Norm: StGB §43a Abs2StPO §292
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall fehlen die Voraussetzungen für die Anwendung des § 43 a Abs 2 StGB, weil die Zusammenrechnung der verhängten Freiheitsstrafe mit der für die Geldstrafe festgesetzten Ersatzfreiheitsstrafe keine Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten ergibt. Darüberhinaus findet die Verknüpfung einer unbedingten Freiheitsstrafe mit einer bedingten Geldstrafe in der Bestimmung des § 43 a Abs 2 StG... mehr lesen...
Norm: StPO §286 Abs2StPO §292
Rechtssatz: Die angeregte "Sanierung" der Konventionsverletzung durch Vorladung des Verurteilten kam schon deshalb nicht in Betracht, weil nach ständiger (verfassungskonformer und MRK - konformer) Rechtsprechung der aus welchem Grund immer verhaftete Angeklagte beim Gerichtstag über eine Nichtigkeitsbeschwerde (hier zur Wahrung des Gesetzes) nicht selbst, sondern nur durch einen Verteidiger erscheinen kann (§ 292 S... mehr lesen...
Norm: StEG §6 Abs2StPO §292
Rechtssatz: Die Unterlassung der sofort nach einem Freispruch zu beschließenden Entscheidung des Geschworenengerichtes nach § 6 Abs 2 StEG ist nicht behebbar. Entscheidungstexte 15 Os 40/94 Entscheidungstext OGH 07.04.1994 15 Os 40/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:RS00878... mehr lesen...
Norm: SGG §17SGG §19StPO §33 Abs2SMG §35 Abs1 AStPO §292
Rechtssatz: Bei einer zum eigenen Gebrauch erworbenen oder besessenen geringen Menge im Sinn des § 17 Abs 1 SGG bedarf es der Klärung, ob die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für die (grundsätzlich obligatorische) vorläufige Verfahrenseinstellung erfüllt sind. Eine solche Entscheidung kann nur noch davon abhängig gemacht werden, daß sich der Beschuldigte bereit erklärt, bestimmten We... mehr lesen...
Norm: StPO §3StPO §292StVG §3 Abs2StVG §7 Abs3
Rechtssatz: Bloße Feststellung des durch Unterlassung einer Mitteilung, daß infolge Aufhebung eines zu Unrecht gewährten Strafaufschubes die Strafe unverzüglich - bei sonstiger Vorführung - anzutreten war, bewirkten Verstoßes gegen die Manuduktionspflicht (§ 3 StPO), weil dem Verurteilten, der durch die Fehlleistung des Erstgerichtes faktisch in den Genuß eines ihm zustehenden Strafaufschubes von m... mehr lesen...