RS OGH 1995/6/22 15Os81/95

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Veröffentlicht am 22.06.1995
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Norm

StGB §43a Abs3
StPO §292

Rechtssatz

Die gesetzwidrige Überschreitung der Drittelgrenze des § 43 a Abs 3 StGB wird auf Grund einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes vom OGH dann bloß festgestellt, wenn der Verurteilte den unbedingten Teil der Freiheitsstrafe bereits verbüßt hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0092017

Dokumentnummer

JJR_19950622_OGH0002_0150OS00081_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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