Norm
StGB §43a Abs3Rechtssatz
Überschreitung der Strafbefugnis (§ 281 Abs 1 Z 11 erster Fall) zum Nachteil des zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten Verurteilen durch Gewährung nur teilbedingter Strafnachsicht.Überschreitung der Strafbefugnis (Paragraph 281, Absatz eins, Ziffer 11, erster Fall) zum Nachteil des zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten Verurteilen durch Gewährung nur teilbedingter Strafnachsicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0092014Dokumentnummer
JJR_19950531_OGH0002_0130OS00058_9500000_001