Begründung: Bestandteil der Verlassenschaft nach dem am 25.7.1966 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung verstorbenen Josef R***** war der geschlossene Hof in der Katastralgemeinde Hötting. Der Nachlaß wurde den gesetzlichen Erben, und zwar den beiden ehelichen Töchtern Margit R*****, geboren 1956 (Erstantragstellerin) und Silvia R*****, geboren 1958 (Zweitantragstellerin) zu je drei Achteln und der erblasserischen Witwe Marianne R***** (Drittantragstellerin) zu ein... mehr lesen...
Begründung: Der Vater ist aufgrund eines Scheidungsvergleichs verpflichtet, zum Unterhalt seiner beiden Kinder monatlich je S 2.000,-- beizutragen. Am 27.7.1996 beantragte er, das Ruhen seiner Unterhaltsverpflichtung ab 1.2.1996 gerichtlich festzustellen. Er leide an einem Herzfehler, dessentwegen er gekündigt worden sei. Sein Antrag auf Zuerkennung einer Pension sei noch nicht erledigt (AS 245 und 295). Das Erstgericht wies den Antrag des Vaters ab. Dieser beziehe unter Berücksic... mehr lesen...
Begründung: Die ehelichen Eltern des Kindes leben getrennt. Ein Scheidungsverfahren ist anhängig. Der Sohn lebt im Haushalt der Mutter, die nicht erwerbstätig ist. Sie beantragte als Vertreterin des Kindes, den Vater zu monatlichen Unterhaltsleistungen von 6.350 S ab 3.4.1997 zu verpflichten. Das Erstgericht gab dem Unterhaltsantrag statt. Es stellte fest, daß der Unterhaltsschuldner als Postbediensteter vom 1.11.1996 bis 30.4.1997 241.619,50 S netto verdient habe. Unter Be... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Erstgericht hat aufgrund der ihm vorliegenden Beweise festgestellt, daß der Vater ua aus der Untervermietung seiner Wohnung in Wien monatliche Mieteinnahmen von S 5.600,- lukriert. Das Rekursgericht hat diese Feststellung als richtig übernommen. Sie kann im Revisionsrekurs nicht mehr bekämpft werden (EFSlg 79.680; EFSlg 76.512 uva). Dem erstmals im Rekurs erhobenen Einwand des Vaters, der Minderjährige beziehe... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit den Ausführungen im Revisionsrekurs wird zum Teil von den für den Obersten Gerichtshof bindenden Feststellungen der Vorinstanzen abgegangen, die im Rechtsmittel enthaltenen Neuerungen sind unzulässig (EFSlg 79.674 ua). Auf die nach der Entscheidung der Vorinstanzen erfolgte Zurückziehung des Antrages des Vaters ist jedenfalls dann, wenn, wie im vorliegenden Fall, erforderlichenfalls von Amts wegen vorzugehen i... mehr lesen...
Begründung: Die mj.Daniela B*****, geboren 3.10.1981, wächst bei der Mutter auf. In einem anläßlich der Ehescheidung am 10.6.1985 geschlossenen, pflegschaftsgerichtlich genehmigten Vergleich hatte sich der Vater zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 1.500 S verpflichtet. Vergleichsgrundlage war ein monatliches Durchschnittseinkommen von 8.500 S, das der Vater als Kellner bezogen hatte. Mit Beschluß vom 16.8.1991 wurde der Vater zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 12.3.1996 wurde die Unterbringung der vier Minderjährigen in der heilpädagogischen Station des Landes Niederösterreich in Hinterbrühl pflegschaftsbehördlich genehmigt. Gleichzeitig wurde der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn die Obsorge für den Bereich Pflege und Erziehung übertragen und ausgesprochen, daß Besuche der Eltern bzw. Beurlaubungen der Kinder zu den Eltern nur mit Zustimmung der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn erfolg... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurswerber tritt der Ansicht der Vorinstanzen, daß er die ihm gemäß § 185 Abs 3 AußStrG gesetzte Frist versäumt habe, nicht mehr entgegen. Mangels Äußerung des Vaters vor der Entscheidung des Erstgerichtes war das tatsächliche Vorbringen der minderjährigen Antragsteller, soweit es nicht durch vorliegende Beweise widerlegt wird oder sonst Anhaltspunkte dafür bestehen, daß der zur Äußerung aufgefordert... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner am 14.8.1996 eingebrachten Klage begehrt der Kläger 50 % des Erlöses, den die Beklagte für die Veräußerung eines Hauses in den USA erzielt habe. Er sei mit der Beklagten verheiratet, ihr letzter gemeinsamer Aufenthalt habe sich in den USA befunden. Die Beklagte habe das im Miteigentum beider Ehegatten stehende Haus verkauft und den gesamten Erlös nach England mitgenommen. Zur
Begründung: der Zuständigkeit des Landesgerichtes für ZRS Wien berief sich de... mehr lesen...
Begründung: Der Vater hat die Vaterschaft zu dem am 29.11.1994 geborenen unehelichen Kind anerkannt und sich bis zum Eintritt des Kindes in einen Kindergarten bzw bis zur Vollendung des 3.Lebensjahres zu einem wertgesicherten monatlichen Unterhaltsbeitrag von 10.000 S verpflichtet. Das Kind wächst im Haushalt der obsorgeberechtigten Mutter auf. Am 19.6.1996 stellte das Kind, vertreten durch die Mutter, einen Antrag auf Besuchsregelung. Es beantragte zunächst, den Antrag dem ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Vater legt mit seinem Schreiben ein ärztliches Gutachten vom 18.1.1993 samt Ergänzungsgutachten vom 12.7.1993 vor, in dem ihm eine nur eingeschränkte Arbeitsfähigkeit bescheinigt wird. Soweit darin eine Anfechtung des rekursgerichtlichen Beschlusses erblickt werden kann, ist sie unzulässig. Das Gutachten kann im Revisionsrekursverfahren wegen des Neuerungsverbotes nicht berücksichtigt werden (s EFSlg 67.459; 4 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 C FBG §15 AußStrG § 10 heute AußStrG § 10 gültig ab 01.07.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 AußStrG § 10 gültig von 01.01.2005 bis 30.06.2011 FBG § 15 heute ... mehr lesen...
Begründung: Die R***** Gesellschaft mbH in Liquidation mit Sitz in E***** ist im Firmenbuch des Landesgerichtes K***** zu FN ***** eingetragen. Kollektivvertretungsbefugte Liquidatoren sind Georg B***** sen und Eduard W*****. Das Stammkapital beträgt 500.000 S. Als Gesellschafter mit nachstehenden Stammeinlagen scheinen im Firmenbuch auf: Georg B***** sen (390.000 S), Eduard W***** (50.000 S) und Johann K***** (60.000 S). Die R***** Gesellschaft mbH in Liquidation mit Sitz in... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in den verbundenen Familienrechtssachen der Antragstellerin Margarete S*****, vertreten durch Dr.Heinz Wille, Rechtsanwalt in Wien, wider den Antragsgegner Mag.Gerhard K*****, vertreten durch Dr.Anton Krautschneider, Rechtsanwalt in Wien,... mehr lesen...
Begründung: Die am 11.September 1994 geborene Minderjährige ist das eheliche Kind der Monika Maria S***** und des Thomas Richard S*****, die am 4.April 1994 in den Vereinigten Staaten von Amerika die Ehe geschlossen haben. Die Mutter ist österreichische Staatsbürgerin, der Vater ist Staatsbürger der USA, das Kind besitzt beide Staatsbürgerschaften. Der letzte gemeinsame Wohnsitz der Familie war in M*****, USA, gelegen. Am 30. Oktober 1995 reiste die Mutter mit dem Kind ohne Ei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Für die Unterhaltsbemessung sind vor allem die Bedürfnisse des Unterhaltsberechtigten maßgebend, es ist aber auch die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten zu berücksichtigen (ua EFSlg 70.660; 73.865). Die Bemessung des Unterhalts anhand bestimmter Prozentsätze soll gewährleisten, daß der Unterhaltsberechtigte an den Lebensverhältnissen des Unterhaltsverpflichteten angemessen teilhat (ua EFSlg 70.677; 73.8... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 A AußStrG §10 B AußStrG §19 Abs1AußStrG 2005 §110Übk über die zivilrechtlichen Aspekte int Kindesentführung - HKÜ allgÜbk über die zivilrechtlichen Aspekte int Kindesentführung - HKÜ Art13 Abs1 litb AußStrG § 10 heute AußStrG § 10 gültig ab 01.07.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ... mehr lesen...
Begründung: Die am 11.September 1994 geborene Minderjährige ist das eheliche Kind der Monika Maria S***** und des Thomas Richard S*****, die am 4.April 1994 in den Vereinigten Staaten von Amerika die Ehe geschlossen haben. Die Mutter ist österreichische Staatsbürgerin, der Vater ist Staatsbürger der USA, das Kind besitzt beide Staatsbürgerschaften. Der letzte gemeinsame Wohnsitz der Familie war in Michigan, USA, gelegen. Am 30.Oktober 1995 reiste die Mutter mit dem Kind ohne E... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mündet eine Lebensgemeinschaft in eine Ehe, behalten die von den Lebensgefährten einzeln oder gemeinsam in die Ehe eingebrachten Sachen ihre bisherige rechtliche Zuordnung, sei es als Eigentum eines der beiden Lebensgefährten, sei es als gemeinschaftliches Eigentum, und gehören im Fall der Auflösung der Ehe nicht in die Aufteilungsmasse (EvBl 1983/102 uva). Die Frage, wer den Hausbau finanziert hat und wer Eigentüme... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auszugehen ist von dem Sachverhalt, wie er zur Zeit der Entscheidung erster Instanz bestanden hat; erst nachher eingetretene Tatsachen sind nach ständiger Rechtsprechung nicht zu berücksichtigen (SZ 39/199; EvBl 1992/115 uva). Auf die allfällige Erledigung der Pensionsangelegenheit des Betroffenen ist daher im Rechtsmittelverfahren nicht Bedacht zu nehmen. Für die begehrte völlige Einstellung des SW-Verfahrens fehlt... mehr lesen...
Norm: FinStrG §10 Info FinStrG Art. 1 § 10 heute FinStrG Art. 1 § 10 gültig ab 01.01.1976 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 335/1975
Rechtssatz:
Informationen zu § 10 FinStrG Informationen zu Paragraph 10, FinStrG Verweisungen: Siehe auch § 10 StGB Siehe auch Paragraph 10, StGB
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Norm: AußStrG §10 B ABGB §176 BAußStrG 2005 §66 Abs2 AußStrG § 10 heute AußStrG § 10 gültig ab 01.07.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 AußStrG § 10 gültig von 01.01.2005 bis 30.06.2011 ABGB § 176 heute ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des Kindes wurde mit Beschluß eines Bezirksgerichts vom 20.April 1995 gemäß § 55a EheG einvernehmlich geschieden. Im Scheidungsfolgenvergleich einigten sich die Eltern auf die Obsorge für das jetzt 6jährige Kind. Vater und Kind sind österreichische Staatsbürger, die Mutter ist auch iranische Staatsangehörige. Nachdem der Magistrat der Stadt Wien gegen die Obsorgezuteilung und das vereinbarte Besuchsrecht „aus sozialarbeiterischer Sicht“ keine Einwän... mehr lesen...
Begründung: Die Unterhaltsverpflichtung des Vaters für die am 27.Oktober 1987 geborene Minderjährige betrug zuletzt aufgrund des Beschlusses vom 23.Februar 1993, ON 93, monatlich 4.000 S. Das Erstgericht erhöhte über Antrag des Unterhaltssachwalters diese Unterhaltsverpflichtung ab 1.März 1995 auf monatlich 4.900 S, die zweite Instanz - unter Berücksichtigung zweier konkurrierender Sorgepflichten des Unterhaltspflichtigen für eheliche Kinder - nur auf monatlich 4.600 S. Das Rekur... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der auch im Verfahren erster Instanz anwaltlich vertretene Vater hat seinen Antrag auf Herabsetzung seiner Unterhaltsverpflichtung für die Minderjährige lediglich damit begründet, daß sich sein Einkommen gegenüber den dem Unterhaltsvergleich zugrundegelegten Einkünften vermindert habe, aber nicht in erster Instanz als weiteren Grund geltend gemacht, daß er für ein am 16.10.1994 geborenes Kind sorgepflichtig sei, ob... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Vorauszuschicken ist, daß die konkrete Unterhaltsbemessung immer auf den Einzelfall abzustellen ist. Soweit der Rechtsmittelwerber Verstöße gegen gesetzliche Bemessungsfaktoren durch das Rekursgericht behauptet, ist ihm kurz folgendes zu erwidern: 1. Der im Revisionsrekurs erhobene Vorwurf (Unterlassung einer neuerlichen Anfrage an den [Ferial-] Dienstgeber des Minderjährigen über dessen "Sommerjob" als "Keiler" e... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2f AußStrG §10 A AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005 AußStrG § 10 heute AußStrG § 10 gültig ab 01.07.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Pflegschaftssache der 1. mj. Yvonne H*****, und der 2. mj. Melanie H*****, wegen Zuteilung der Obsorge infolge außerordentlichen Revisionsrekurses der Mutter Gerlinde H*****, vertreten durch Dr.Wilhelm Joachim Leupold, Rechtsanwalt i... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 31.August 1988, ON 32, verpflichtete das Erstgericht den Vater, für die mj.Manuela ab 1.August 1988 einen monatlichen Unterhalt von 1.440 S zu leisten. Der Vater hatte sich mit einer Erhöhung der bisherigen Unterhaltsleistung von 800 S auf diesen Betrag einverstanden erklärt, weil er damals bei der Firma T***** Gesellschaft für Trocknungs- und Wärmetechnik GmbH als Staplerfahrer einen Stundenlohn von 70,30 S netto bei einer Arbeitszeit von 38,5 Stu... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern der am 17.12.1982 und am 30.9.1984 geborenen Kinder wurde am 15.2.1992 geschieden. Der Vater der Kinder verpflichtete sich in dem anläßlich der Scheidung geschlossenen Vergleich, den Kindern einen monatlichen Unterhaltsbetrag von je S 660,- zu bezahlen. Er unterzog sich am 25.10.1993 in der Bundesrepublik Deutschland wegen der bei ihm bestehenden Transsexualität in einer nichtöffentlichen Krankenanstalt einer vom Mann auf Frau geschlechtsangleichenden Op... mehr lesen...