Entscheidungen zu § 368 GewO 1994

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 61-90 von 107

TE UVS Wien 1997/03/06 04/G/21/1009/96

Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden
Spruch: "Sie haben als Betriebs- und Alleininhaberin der prot Fa "Hella G" in Wien, N-markt, Stand Nr x am 03.05.1996 um 15.25 Uhr in Wien, N-markt, marktseitiger Gehweg entlang der W-zeile (Marktgebiet), vor den Marktzeilen, insgesamt 23 Fischverpackungsbehältnisse aus Styropor (Inhalt: gehackte Eisreste und Fischreste, Behältnisauschrift: "H" bzw "N") bei einer Außentemperatur von +22 C gelagert, wie anläßlich einer Erhebung ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 06.03.1997

RS UVS Wien 1997/03/06 04/G/21/1009/96

Rechtssatz: Auch gebrauchte Fischverpackungsbehältnisse aus Styropor, in welchen sich Fischreste, nämlich Fischschuppen und Fischflossen befinden, stellen einen auf dem Markt anfallenden Abfall dar. Durch die Lagerung auf der Marktfläche erfolgt somit eine Verunreinigung iSd Marktordnung. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 06.03.1997

TE UVS Wien 1997/01/09 04/G/21/607/96

Begründung: Das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 4/5 Bezirk, vom 12.8.1996, Zl MBA 4/5 - S 5647/96, hat folgenden
Spruch: "Sie haben als gewerberechtliche Geschäftsführerin der Johann Alexander N KG zu verantworten, daß I) durch diese Gesellschaft in der Betriebsanlage in Wien, B-gasse am 24. April 1996, beim Betrieb der gewerblichen Betriebsanlage folgende, bescheidmäßig vorgeschriebene Auflagen nicht eingehalten wurden: 1) die Auflage N 3... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 09.01.1997

RS UVS Vorarlberg 1997/01/02 1-1097/95

Rechtssatz: Die Bestimmung des §148 Abs1 GewO stattet bestimmte Gastgärten mit einer Betriebsgarantie in zeitlicher Hinsicht aus, in die nicht durch betriebsanlagenrechtliche Vorschreibungen eingegriffen werden kann. Wer die näher beschriebenen Voraussetzungen erfüllt, kann seinen Gastgarten jedenfalls innerhalb dieser Betriebszeiten betreiben. Die zitierte Bestimmung bildet keine Grundlage, einen allfälligen Betrieb ab 23.00 Uhr als Verwaltungsübertretung zu ahnden. Ein Betrieb über die n... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 02.01.1997

TE UVS Tirol 1996/12/17 4/26-1/1996 20/229-1/1996

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber folgendes vorgeworfen:   "Mit dem Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 23.10.1995, wurde der XY Gastronomie GmbH F KG gemäß §81 Gewerbeordnung 1994 eine Betriebsanlagengenehmigung zum Betreiben der Betriebsanlage in Innsbruck (Gastbetrieb Restaurant F) erteilt:     1) Auflage Punkt I) 2)dieses angeführten Genehmigungsbescheides lautet:   Die Bedienung im Gastgarten ist so rechtzeitig einzustellen, daß de... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 17.12.1996

TE UVS Wien 1996/10/18 04/G/20/401/96

Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis hat folgenden
Spruch: "Sie haben am 13.4.1996 um 11.05 Uhr auf dem F-markt in Wien, F-markt, den Tagesverkaufsplatz Nr A 245 ohne Zuweisung bezogen und benützt, indem Sie dort Textilien, (Pullover, Hosen) und 10 Paar Schuhe zum Verkauf feilgehalten haben, obwohl dies verboten ist. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt: § 368 Z 13 Gewerbeordnung 1994 - GewO 1994, BGBl Nr 194/1994, in Verbindung mit § 85 Z 18 Marktordnung 1991, ve... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 18.10.1996

TE UVS Wien 1996/10/08 04/G/20/341/96

Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis hat folgenden
Spruch: "Sie haben am 25.10.1995 von 06.45 Uhr bis 07.00 Uhr in Wien, B-markt, das Kraftfahrzeug: Renault Lkw, polizeiliches Kennzeichen: W-36, trotz des durch Straßenverkehrszeichen gekennzeichneten Parkverbotes im Marktgebiet und zwar auf dem Y-platz, abgestellt gehabt. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschrift verletzt: § 85 Ziffer 49 lit a der Marktordnung 1991, Amtsblatt der Stadt Wien Nr 30/1991 in der geltenden Fassung. We... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 08.10.1996

TE UVS Wien 1996/09/23 04/G/21/346/96

Begründung: Das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 15. Bezirk, vom 20.5.1996, Zl MBA 15 - S 10407/95, hat folgenden
Spruch: "Sie haben am 28.10.1995 um 10.45 Uhr in Wien, F-markt auf dem Tagesplatz x, andere als auf diesem Markt zugelassene Waren und zwar Kappen und Hüte, feilgehalten, obwohl dies verboten ist. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt: § 368 Z 13 Gewerbeordnung 1994 - GewO 1994, BGBl Nr 194/1994, in Verbindung m... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 23.09.1996

RS UVS Wien 1996/09/23 04/G/21/346/96

Rechtssatz: Das Feilhalten von Kappen und Hüten auf einem Flohmarkt kann nicht grundsätzlich als verboten angesehen werden. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 23.09.1996

TE UVS Wien 1996/06/19 04/V/33/34/96

Begründung: 1. Das obzitierte Straferkenntnis enthält unter Spruchpunkt II) folgende Tatanlastung: "Sie haben als gewerberechtlicher Filialgeschäftsführer der B-Aktiengesellschaft mit dem Sitz in N zu verantworten, daß am 26.9.1995 in der Betriebsanlage in Wien, E-platz, .... II) eine Prüfbescheinigung über die wiederkehrende Prüfung der Anlage auf Entsprechung der Auflagen des Genehmigungsbescheides und den sonst für die Anlage geltenden gewerberechtlichen Vorschriften nicht vorhanden war... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 19.06.1996

RS UVS Wien 1996/06/19 04/V/33/34/96

Rechtssatz: Aus Wortlaut und Zweck der Vorschriften des § 82b GewO 1994 ergibt sich in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise, daß die Prüfbescheinigung und sonstige die Prüfung betreffende Schriftstücke in der Anlage aufzubewahren sind, die Gegenstand der Prüfung gewesen ist. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 19.06.1996

RS UVS Vorarlberg 1996/05/17 1-0842/95

Rechtssatz: Die Ausnahme von der Gewerbeordnung nach §2 Abs1 Z18 gilt nicht für die Tätigkeiten, mit denen der Abschluß eines Kaufvertrages zwischen dem Käufer und dem Verkäufer vermittelt wird (vgl. VwSlg. 10094/A und VwGH 9.9.1986, Zl. 85/04/0193). Die Frage, ob ein Verkauf im eigenen Namen oder die Vermittlung eines Kaufvertrages für einen Dritten stattgefunden hat, ist demnach von Bedeutung. Weiters kann eine Übertretung des §368 Z6 in Verbindung mit §58 GewO nur der Händler selbst bzw... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 17.05.1996

TE UVS Steiermark 1996/04/01 30.4-18/96

Auf Grund des von der gemäß § 51 Abs 1 VStG sachlich und örtlich zuständigen Berufungsbehörde durchgeführten Ermittlungsverfahrens, insbesondere auf Grundlage der in Anwesenheit des Berufungswerbers und unter Beiziehung der erforderlichen Zeugen am 1. April 1996 vorgenommenen, öffentlichen, mündlichen Verhandlung ergeben sich folgende Feststellungen: Mit dem im Spruch: dieses Bescheides näher bezeichneten Straferkenntnis vom 29.11.1995 war über Herrn R. H. auf Rechtsgrundlage der §§ 4 und 3... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 01.04.1996

RS UVS Steiermark 1996/04/01 30.4-18/96

Rechtssatz: Der Tatort einer Übertretung der Marktordnung im Sinne des § 368 Z 13 GewO 1994 ist durch die Angabe, ein Kraftfahrzeug -auf dem Produzentenmarkt Graz-Lendplatz- trotz Halte- und Parkverbot während der Marktzeiten behindernd abgestellt zu haben, nicht im Sinne des § 44 a Z 1 VStG ausreichend konkretisiert, da die Rechtslage laut Marktordnung 1988 für das einen großen Teil des Lendplatzes umfassende Marktgebiet teilweise unterschiedlich ist und das verwendete Kraftfahrzeug bei d... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 01.04.1996

TE UVS Steiermark 1996/01/19 30.4-180/95

Auf Grundlage des der gemäß § 51 Abs 1 VStG sachlich und örtlich zuständigen Berufungsbehörde vorliegenden Verfahrensaktes der Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz in Verbindung mit durch die Berufungsbehörde ergänzend durchgeführten Erhebungen ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Spruch: dieses Bescheides näher bezeichneten Straferkenntnis vom 22.11.1995 waren über Herrn R.L. auf Rechtsgrundlage des § 367 Z 25 GewO 1994 i.V.m. den Auflagenpunkten 17., 34., 37., 38., 41., 85., 99... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 19.01.1996

RS UVS Steiermark 1996/01/19 30.4-180/95

Rechtssatz: Gemäß § 370 Abs 2 GewO 1994 sind Geldstrafen gegen den gewerberechtlichen Geschäftsführer zu verhängen, wenn die Bestellung eines solchen angezeigt oder genehmigt worden ist. Die strafrechtliche Verantwortung des gewerberechtlichen Geschäftsführers endet jedoch nicht erst mit der Anzeige des Gewerbeinhabers über dessen Ausscheiden, wozu dieser verpflichtet ist, sondern bereits mit dem Ausscheiden des gewerberechtlichen Geschäftsführers aus dieser Funktion (VwGH 14.10.1983, 83/0... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 19.01.1996

TE UVS Steiermark 1996/01/16 30.4-98/95

Auf Grundlage des der gemäß § 51 Abs 1 VStG sachlich und örtlich zuständigen Berufungsbehörde vorliegenden Verfahrensaktes der Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz in Verbindung mit durch die Berufungsbehörde ergänzend durchgeführten Erhebungen ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Mitteilung der Wirtschaftskammer Steiermark vom 14.10.1994 wurde das Gewerbeamt des Magistrates Graz darauf hingewiesen, in der Zeitung Die Woche - Graz aktiv vom 12.10.1994 sei von einer Firma N. eine Ankünd... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 16.01.1996

RS UVS Steiermark 1996/01/16 30.4-98/95

Rechtssatz: Da gemäß § 63 Abs 3 GewO für in das Firmenbuch eingetragene juristische Personen und Personengesellschaften des Handelsrechts - somit auch für eingetragene Kommandit- und Erwerbsgesellschaften - die Bestimmungen des Abs 1 leg cit sinngemäß gelten, ist es zulässig, wenn sie - im übrigen Geschäftsverkehr, insbesondere in Ankündigungen - Abkürzungen des Namens oder andere Bezeichnungen verwenden, wenn diese Abkürzungen und Bezeichnungen kennzeichnungskräftig sind und wenn die Verw... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 16.01.1996

RS UVS Oberösterreich 1995/12/13 VwSen-221122/2/Ga/La

Rechtssatz: Zur Tatbestandsmäßigkeit der Nichteinhaltung der Sperrstunde hat die belangte Behörde zunächst und zutreffend - unter Darstellung der maßgeblichen Rechtslage (§ 343 Abs.3 iVm § 25 Abs.3 sowie § 189 Abs.1 GewO 1973 (alte Fassung)) festgehalten, daß in diesem Fall das im Schuldspruch als eigentliche Verbotsnorm bezogene Konzessionsdekret als Bescheid gilt. Zu Recht hat daher die belangte Behörde als Straftatbestand § 368 Z17 GewO 1973 - und nicht die Z10 dieser Bestimmung (idFd N... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 13.12.1995

TE UVS Wien 1995/12/05 04/25/917/94

Begründung: Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses hat folgenden Wortlaut: "Sie haben am 30.4.1994 um 11.15 Uhr auf dem F-markt, ggü Stand Nr B 63, folgende Waren, die gemäß den Bestimmungen der Marktordnung 1991 auf diesem Markt nicht zugelassen sind, feilgeboten: 7 neue braune Lederkappen zu je 200,-- S, wobei die genannten Gegenstände zum Zweck der Veräußerung erworben bzw gesammelt wurden. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt: § 85 Z 24 der Marktordnung 1991,... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 05.12.1995

RS UVS Wien 1995/12/05 04/25/917/94

Rechtssatz: Verboten ist nach dem Wortlaut des § 68 Z 3 der Marktordnung 1991, Amtsblatt der Stadt Wien Nr 30/1991, ein Feilhalten nicht zugelassener Marktgegenstände nicht schlechthin, sondern nur dann, wenn eine Zuweisung gemäß § 43 Abs 1 leg cit oder eine Vergabe (durch Bestandvertrag) gemäß § 51 Abs 1 leg cit erfolgte. War beides nicht der Fall, so geschah das angelastete Feilbieten auch nicht - wie dies § 85 Z 24 leg cit für die Strafbarkeit verlangt - "entgegen § 68 Z 3". mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 05.12.1995

TE UVS Wien 1995/11/14 04/G/34/661/95

Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis hat folgenden
Spruch: "Sie haben es als gewerberechtlicher Geschäftsführer (§ 370 Abs 2 GewO 1994) der M-gmbH zu verantworten, daß diese Gesellschaft am 13.8.1995 um 23.35 Uhr den Gastgarten des Gastgewerbebetriebes in der Betriebsart eines Kaffeehauses in Wien, M-Straße, bis 23.35 Uhr, betrieben hat, obwohl Gastgärten, die sich auf öffentlichem Grund befinden oder an öffentliche Verkehrsflächen angrenzen, nur von 8 bis 22 Uhr, vom 15. Juni bis ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 14.11.1995

RS UVS Wien 1995/11/14 04/G/34/661/95

Rechtssatz: Die Bestimmung des § 148 Abs 1 GewO 1994 hatte vor allem den Zweck, bei ihrem Inkrafttreten existierende entgegenstehende (vor allem betriebsanlagenrechtliche) Beschränkungen für den Betrieb von Gastgärten zu beseitigen, wie sich insbesondere auch aus der Bestimmung des § 148 Abs 1 letzter Satz GewO 1994 ergibt, der sich ausdrücklich auf "bereits bestehende sonstige Gastgärten" bezieht (dementsprechend auch Gerscha-Steuer, Kommentar zur Gewerbeordnung, Anmerkung 3 zu § 148 GewO... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 14.11.1995

TE UVS Wien 1995/10/30 04/G/35/28/95

Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der "R Gesellschaft mbH" zu verantworten, daß ein bei vorgenannter Gesellschaft beschäftigter Arbeitnehmer (Herr Josef I) am 5.4.1994, um 6.05 Uhr, in Wien, Fleischgroßmarkt S, im Rohrbahngang 3/4 vor dem Stand der R Gesellschaft mbH, mit einer Hacke Kalbfleisch zerlegt habe, obwohl die Firmenl... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 30.10.1995

RS UVS Wien 1995/10/30 04/G/35/28/95

Rechtssatz: Bei der Einhaltung der von den Marktaufsichtsorganen aufgrund der Wiener Marktordnung 1991 erteilten marktpolizeilichen Anordnungen handelt es sich um eine aus gewerberechtlichen Vorschriften für die Gewerbeausübung ergebende Verpflichtung und fallen diese Regelungen somit in den Bereich der Verantwortlichkeit des gewerberechtlichen Geschäftsführes. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 30.10.1995

TE UVS Wien 1995/10/10 04/G/35/234/95

Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin zur Last gelegt, sie habe am 10.9.1994, um 17.45 Uhr, in Wien, Flohmarkt, mit dem näher bezeichneten Kraftfahrzeug auf dem Flohmarkthändlerplatz B 78 geparkt und habe dadurch § 368 Z 13 GewO 1994 und § 81 Abs 1 iVm § 85 Z 49 lit a Marktordnung 1991 verletzt, weswegen über sie eine Geldstrafe von S 1.100,--, im Falle der Uneinbringlichkeit Ersatzfreiheitsstrafe von 26 Stunden, verhängt und ihr ein Verfahrenskosten... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 10.10.1995

TE UVS Wien 1995/10/03 04/20/835/94

Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis hat folgenden
Spruch: "Sie sind als gewerberechtliche Geschäftsführerin der C-Gesellschaft mbH für den Lebensmittelkleinhandel in Wien, N-markt dafür verantwortlich, daß 1) 28.3.1994 bis 21.4.1994 in Wien, N-markt Waren, nämlich Reis und Speisenatron, feilgehalten und verkauft wurden, zu deren Verkauf die Gesellschaft auf Grund der Marktzuweisung nicht berechtigt ist, 2) a) die Anordnungen des Leiters der Marktamtsabteilung 4.-7. Bezirk vom 28.3... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 03.10.1995

TE UVS Wien 1995/05/23 04/15/296/94

Begründung: Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 17.9.1993 von 9.00 bis 11.10 Uhr den LKW, Marke TOYOTA LITE ACE, behördliches Kennzeichen W 78, in einem Marktgebiet und zwar in Wien, neben dem L-platz (S-Markt) geparkt. Über den Berufungswerber wurde eine Geldstrafe von S 500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 12 Stunden) verhängt und die Bezahlung von S 50,-- als Verfahrenskostenbeitrag vorgeschrieben. Der Berufungswerber hatte schon im erstinsta... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 23.05.1995

TE UVS Wien 1995/05/02 04/21/397/94

Begründung: Das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 21. Bezirk, Zl MBA 21-S-2663/94, vom 7.4.1994 enthält folgenden
Spruch: "Sie haben es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der "V-GmbH" für das Handelsgewerbe mit Detailverkauf von Büromaschinen, Büroausstattung und Informationstechnik im Standort Wien, S-gasse zu verantworten, daß die vorangeführte Gesellschaft in ihrem Katalog Jänner/Feber 1994 (bezeichnet als Denkzettel), der in ihrem Be... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 02.05.1995

TE UVS Wien 1995/04/18 04/G/35/14/95

Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 24.5.1994, um 10.20 Uhr, seine Betriebsstätte in Wien, U-gasse, in welcher er die Gewerbe 1) Teppichreinigung, 2) Marktfahrer, 3) Mietwaschküche (büromäßig) und 4) Übernahme von Arbeiten für die Gewerbe Textilreiniger, der Färber oder der Wäscher und Wäschebügler ausübe, insofern mit einer mangelhaften äußeren Geschäftsbezeichnung versehen, als kein im Rahmen der Gewerbeberechtigung geha... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 18.04.1995

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